Kostenwachstum im Gesundheitswesen gemeinsam dämpfen
An einem «Runden Tisch» haben die Akteure des Gesundheitswesens Massnahmen zur Kostendämpfung beschlossen. Ab 2026 sollen über 300 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.
Dieser Schwerpunkt wird laufend ergänzt
Das im Jahr 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) legte den Grundstein für Solidarität, Chancengleichheit und Finanzierungssicherheit im Gesundheitssystem. Drei Jahrzehnte nach ihrer Einführung steht die obligatorische Krankenpflegeversicherung angesichts steigender Kosten und neuer medizinischer Möglichkeiten vor Herausforderungen. Im Rahmen des Schwerpunkts «Krankenversicherung – quo vadis?» wird die Frage diskutiert, wie sie den sich wandelnden gesellschaftlichen und technologischen Anforderungen gerecht werden kann.
An einem «Runden Tisch» haben die Akteure des Gesundheitswesens Massnahmen zur Kostendämpfung beschlossen. Ab 2026 sollen über 300 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.
Im Verlauf der 30 Jahre seit Einführung des KVG hat sich auch die Rolle der Krankenversicherer in der Grundversicherung weiterentwickelt und an Facetten gewonnen. Als Vertreter der Interessen ihrer Versicherten werden sie zunehmend auch zum innovativen Mitgestalter der Versorgung, um das System zu verbessern und strukturelle Probleme zu beseitigen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung soll für alle bezahlbar bleiben – auch bei steigenden Gesundheitskosten. Voraussichtlich ab 2026 verpflichtet ein neuer Mindestbeitrag die Kantone, sich finanziell stärker an der Prämienverbilligung zu beteiligen.
Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument, um die obligatorische Krankenpflegeversicherung für finanziell Schwächere bezahlbar zu halten. Einkommensabhängige Krankenversicherungsprämien könnten die Systemeffizienz erhöhen.
In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung kontinuierlich weiterentwickelt. In jüngster Zeit standen Finanzierungsreformen und Massnahmen zur Kostendämpfung im Fokus.
Das HTA-Programm des Bundes stellt sicher, dass medizinische Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Damit trägt es zur Qualitätssicherung und zur Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen bei.
Dank der jüngsten Reformen sieht Thomas Christen, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Gesundheit, die Krankenversicherung auf einem guten Weg: «Das KVG bietet ein solides Fundament.»