Bezeichnung der Leistungen in der OKP: Grundlagen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien; Art. 32 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG);…