Ergänzungsleistungen: Wenn die Rente nicht reicht
Ergänzungsleistungen schützen ältere Menschen, Hinterbliebene und Menschen mit Behinderungen vor Armut. Anspruchsberechtigt sind Versicherte in der AHV und der IV.
Dieser Schwerpunkt wird laufend ergänzt
Ergänzungsleistungen (EL) sichern Personen mit AHV- oder IV-Rente und ungenügendem Einkommen ein würdiges Leben. Das EL-System ist komplex, und jeder Leistungsanspruch wird einzeln geprüft. Um allen Anspruchsberechtigten den Zugang zu ermöglichen, sind verständliche Informationen und oftmals auch eine individuelle Begleitung zentral.
Einige Kantone versuchen deshalb, den Zugang zu den Ergänzungsleistungen mit gezielten Massnahmen zu erleichtern. Als besonders wirksam gelten die persönliche Beratung, verständliche Informationsmaterialien und digitale Anmeldeverfahren. Dieser Schwerpunkt beleuchtet das Ergänzungsleistungssystem der Schweiz und zeigt Best-Practice-Beispiele aus den Kantonen.
Ergänzungsleistungen schützen ältere Menschen, Hinterbliebene und Menschen mit Behinderungen vor Armut. Anspruchsberechtigt sind Versicherte in der AHV und der IV.
Der Zugang zu Ergänzungsleistungen ist für AHV- und IV-Rentenbeziehende anforderungsreich. Eine Studie hat untersucht, mit welchen Informationspraktiken und Hilfestellungen die Kantone hier entgegenwirken können.