Ergänzungsleistungen vergüten auch Krankheits- und Behinderungskosten
Die Ergänzungsleistungen (EL) beschränken sich nicht auf die jährliche Leistungen. Auch gewisse Krankheits- und Behinderungskosten werden rückerstattet, sofern sie nicht durch eine andere Versicherung gedeckt sind. Die Waadtländer Plattform Medident-VD ist ein Beispiel dafür, wie die Digitalisierung den Prozess bei zahnärztlichen Behandlungen vereinfachen kann.
Forschung und Statistik
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