Ergänzungsleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause – was gilt künftig?
Mit einer Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes werden Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause künftig schweizweit einheitlich über die Ergänzungsleistungen finanziert. Ziel ist es, selbstbestimmtes Wohnen zu fördern und Heimeintritte möglichst zu verzögern oder zu vermeiden.
Recht und Politik
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