Grundkompetenzen fördern – interinstitutionelle Zusammenarbeit verbessern

Priska Widmer
  |  06. September 2022
    Forschung und Statistik
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Keystone/Goran Basic

Die Grundkompetenzförderung wird immer wichtiger. Bei deren Weiterentwicklung stellen sich zahlreiche Fragen: Welcher staatliche Akteur finanziert welche Zielgruppe? Wie wird die Qualität gesichert?

Auf einen Blick

  • 16 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung zwischen 16 und 65 Jahren haben Mühe, einen einfachen Text zu verstehen. Fast 9 Prozent haben Schwierigkeiten, eine alltägliche Rechenaufgabe zu lösen.
  • Zahlreiche staatliche Akteure unterstützen Personen finanziell, die ihre Grundkompetenzen verbessern möchten.
  • Die Aufteilung der Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit sind dabei nicht immer klar.
  • Das Projekt der nationalen IIZ soll die Schnittstellen zwischen den beteiligten Verwaltungsstellen klären und zu einem gemeinsamen Qualitätsverständnis beitragen.
  • Die Studie schlägt Massnahmen vor, um bestehende Unklarheiten möglichst zu beseitigen und Good Practices bei der Qualität zu identifizieren.

Grundkompetenzen legen den Grundstein für lebenslanges Lernen und bilden die Basis für die Teilhabe an Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Laut dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) zählen zu den Grundkompetenzen grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachgebieten Lesen, Schreiben und Sprechen in einer Landessprache, Rechnen sowie in der Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Bei vielen Menschen in der Schweiz besteht hier ein Nachholbedarf (Hertig et al. 2005; Notter et al. 2006).

Auf Bundesebene sehen mehrere Gesetze Unterstützungsmöglichkeiten vor, um den Grundkompetenzerwerb zu fördern. Mit Inkrafttreten des WeBiG am 1. Januar 2017 wurden die einzelnen Grundkompetenzbereiche explizit benannt. Zudem schafft das WeBiG neue Finanzierungsmöglichkeiten für kantonale Programme in der Grundkompetenzförderung. Bei der Umsetzung dieser Programme tauchten jedoch nach und nach Fragen der Zuständigkeit und Subsidiarität in Bezug auf die unterschiedlichen Gesetze und Akteure auf.

Ein Projekt für mehr Klarheit

Um fundiertes Wissen über die Akteure und ihre Fragestellungen zu erhalten, hat die nationale IIZ ein Projekt mit zwei Schwerpunkten gestartet. Unter der Co-Leitung des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wurde im Frühling 2021 Interface (Feller et al. 2022) mit dem Projekt betraut.

Der erste Schwerpunkt widmet sich der Frage der Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Gesetzen und Akteuren. Es werden unklare Zuständigkeiten identifiziert. Sie können zur Folge haben, dass sich entweder die Finanzierungen überlappen oder dass Personen durch die Maschen fallen und sich nicht fortbilden können, weil die staatliche Unterstützung fehlt.

Der zweite Schwerpunkt des Projekts betrifft die Wahrnehmung und Sicherstellung der Qualitätsentwicklung bei der Grundkompetenzförderung. Ziel ist es, eine Bestandsaufnahme der Umsetzungsformen zu erhalten, allfällige Defizite oder Inkonsistenzen zu erkennen und Good Practices aufzuzeigen.

Der vorliegende Beitrag wirft ein Schlaglicht auf den ersten Projektschwerpunkt. Er basiert auf den von Interface durchgeführten Befragungen bei unterschiedlichen kantonalen Stellen, die in die Förderung der Grundkompetenzen eingebunden sind, sowie bei Bildungsanbietern und bei Bundesämtern (Feller et al. 2022). Die Ergebnisse des zweiten Schwerpunkts werden in einem späteren Beitrag vorgestellt.

Wichtigste Ergebnisse

Die Förderung der Grundkompetenzen ist auf zahlreiche Akteure verteilt: Auf kantonaler Ebene sind es die mit der Umsetzung des WeBiG betrauten Stellen, welche in der Regel bei der Berufsbildung oder Berufsberatung angesiedelt sind. Aber auch Integrationsbeauftragte, Sozialhilfebehörden sowie die zuständigen Stellen für arbeitsmarktliche Massnahmen oder für Umschulungsmassnahmen der Invalidenversicherung können Grundkompetenzen fördern. Zudem verfügt jeder Kanton über eine IIZ-Koordinatorin oder einen IIZ-Koordinator. Diese sind je nach Kanton unterschiedlich stark aktiv, was die Grundkompetenzförderung anbelangt.

Obwohl die Grundkompetenzen nicht systematisch thematisiert werden, übernehmen die kantonalen IIZ in diesem Bereich teilweise auch eine Koordinationsrolle. Dies trifft insbesondere auf jene Kantone zu, in denen die Integrations- und Bildungsbeauftragten Mitglieder der IIZ sind. In vielen Fällen erfolgt der Austausch zwischen den Akteuren eines Kantons jedoch bilateral und bedarfsorientiert. Auch wenn sich die Dienststellen regelmässig oder bei Bedarf mit den Bildungsanbietern austauschen, fordern Letztere mehr Koordination zwischen den kantonalen Stellen – insbesondere zur Klärung des Bedarfs und bei der Beratung betroffener Personen.

Unklarheiten bestehen vor allem an der Schnittstelle zwischen dem WeBiG und dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG). Die beiden Gesetze sind gegenüber anderen Gesetzen subsidiär – sprich sie kommen nur zur Anwendung, wenn ein Sachverhalt nicht bereits anderswo geregelt ist. Die gegenseitige Subsidiarität kann zwischen den beteiligten Institutionen zu Abgrenzungsfragen hinsichtlich Zuständigkeit und Finanzierungspriorität führen. Mit anderen Worten: Indem die Gesetze aufeinander verweisen, ist nicht immer klar, welche Institution in der Grundkompetenzförderung primär für die Finanzierung zuständig ist. Die Unklarheit kann von zwei Problemen herrühren: Einerseits kennen die kantonalen Stellen die Angebote und Abläufe der anderen Stellen noch zu wenig. Andererseits sind die Zielgruppen in der Realität nicht so einheitlich und klar definiert wie im Gesetzestext. Der Mix zwischen der Subjektfinanzierung (Logik der Sozialversicherungen) und der Subventionierung von Leistungsanbietern (Objektfinanzierung) macht eine klare Abgrenzung der Schnittstellen bei Personen, die relativ schnell den Status ändern können (beispielsweise zwischen erwerbstätig oder arbeitslos), schwierig.

Die Studie nennt Erfolgsfaktoren, die zu mehr Klarheit bei Zuständigkeit und Finanzierung beitragen können. Dazu gehören insbesondere die Gesprächsbereitschaft und die Formalisierung der Schnittstellen. Sobald die verschiedenen Stellen die Zuständigkeiten geklärt haben, können sie die betroffenen Personen zielführender beraten. Erfolgt die Beratung zentralisiert durch Stellen oder Personen, die das regionale Angebot gut kennen, verbessert sich auch die Qualität. Voraussetzung, damit dies reibungslos funktioniert, sind eine Sensibilisierung der betroffenen staatlichen Stellen sowie eine regelmässige Kommunikation untereinander. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist ein regelmässiger Austausch mit den Kursanbietern. Die Grafik zeigt die möglichen Verbesserungsmassnahmen auf gesamtschweizerischer Ebene und ihre Wichtigkeit aus Sicht der kantonalen Stellen.

Empfehlungen

Der Interface-Bericht (Feller et al. 2022) gibt keine direkte Antwort auf die Frage, wie die Zuständigkeiten und Schnittstellen besser geregelt werden können, enthält jedoch mehrere Empfehlungen dazu.

Um den Austausch und Dialog zwischen den verschiedenen Stellen zu fördern, soll die nationale IIZ beispielsweise dauerhaft eine aktive Rolle bei der Grundkompetenzförderung übernehmen (Empfehlung 1): Wenn die IIZ-Partner Entscheide und Empfehlungen über ihre Kommunikationskanäle mitteilen und mit einer Stimme sprechen, kann eine homogenere Umsetzung der verschiedenen Gesetze sichergestellt werden. Dies gilt auch für die kantonale Zusammenarbeit. Der Austausch zwischen den verschiedenen Stellen ist fundamental, sei dies über die kantonale IIZ oder ein anderes departementsübergreifendes Organ. Dabei sollen sowohl Fachpersonen als auch Vorgesetzte einbezogen werden. Mittelfristig soll in den Strukturen der kantonalen IIZ auch der Bildungs- und Integrationsbereich vertreten sein – analog zur Struktur auf nationaler Ebene. Zudem soll die Thematik der Grundkompetenzen in einem verbindlichen Rahmen und regelmässig behandelt werden.

Die interkantonalen (Fach-)Konferenzen (beispielsweise IKW, KID, SKOS, SBBK etc.) müssten bei der Erarbeitung von Lösungen und Empfehlungen des Bundes besser eingebunden werden. Interkantonale Organe frühzeitig einzubinden ermöglicht es, Entscheide in Absprache mit den Akteuren der Basis zu treffen, die für deren konkrete Umsetzung zuständig sind. Zudem garantiert dies während des gesamten Entscheidungsprozesses – und auch darüber hinaus – einen guten Informationsfluss. Die Legitimität der kantonalen Verantwortlichen kann dadurch nur gestärkt werden (Empfehlung 2).

Um bestehende Unklarheiten möglichst zu beseitigen und die Aufgaben der zuständigen Stellen beziehungsweise die Finanzierungszuständigkeit zu klären, sollte eine Gesamtübersicht der Zuständigkeiten für die nationale Grundkompetenzförderung erarbeitet und auf der Website der nationalen IIZ veröffentlicht werden. Dies würde eine Zusammenarbeit und ein gemeinsames Verständnis bei den beteiligten kantonalen Stellen erleichtern und eine Gleichbehandlung sicherzustellen (Empfehlung 3).

Die beiden letzten Empfehlungen betreffen insbesondere die kantonale Ebene. Gemäss Empfehlung 4 sollten die Kompetenzen und finanziellen Mittel bei einer Stelle gebündelt werden. Sowohl das Angebot als auch die Verwendung der finanziellen Mittel würden so für den gesamten Kanton zentral koordiniert. Neu würde sich eine Person, die ihre Grundkompetenzen verbessern möchte, an eine einzige Stelle richten – unabhängig davon, welches Profil und welche Bedürfnisse die Person hat. So wäre der Zugang zu einem diversifizierten Angebot sichergestellt, und er wäre von der Finanzierungsquelle losgelöst. Eine Regelung in diese Richtung (Bündelung der Mittel) könnte auch auf gesamtschweizerischer Ebene in Betracht gezogen werden.

Schliesslich empfiehlt Interface, die Möglichkeiten einer kantonalen Gesetzgebung beziehungsweise einer Revision der bestehenden Gesetzgebung zur Förderung der Grundkompetenzen zu prüfen (Empfehlung 5). Dies im Hinblick auf die Klärung der Rollen, der Verantwortlichkeiten und der Pflichten der kantonalen Stellen und die Einführung von Qualitätsvorschriften.

Sobald das Steuerungsgremium der nationalen IIZ die Empfehlungen ausgewertet hat, werden die beteiligten Akteure in die Umsetzung der Empfehlungen einbezogen.

Literaturverzeichnis

Feller, Ruth; Schwegler, Charlotte; Büchel, Karin; Bourdin, Clément (für Herbst 2022 geplant): IIZ-Projekt: Förderung der Grundkompetenzen – Schnittstellen und Qualität. Luzern/Lausanne: Interface. Bericht zuhanden der Co-Projektleitung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Notter, Philipp; Arnold, Claudia; von Erlach, Emanuel; Hertig, Philippe (2006): Lesen und Rechnen im Alltag. Grundkompetenzen von Erwachsenen in der Schweiz. Nationaler Bericht zur Erhebung Adult Literacy & Lifeskills Survey. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik.

Hertig, Philippe; Notter, Philipp (2005): Grundkompetenzen von Erwachsenen. Erste Ergebnisse der ALL-Erhebung (Adult Literacy and Lifeskills). Neuchâtel: Bundesamt für Statistik.

Master of Arts (MA) in Public Management und Politik, Projektverantwortliche, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
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