Im Jahr 2020 standen wir vor zwei Herausforderungen: Die erste Welle der Covid-19-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Bevölkerung erforderten neue Massnahmen zur sozialen Absicherung. Die Geschäfte und Entscheide des Bundesrats und die parlamentarischen Arbeiten zu den Sozialversicherungen haben gezeigt, dass die soziale Sicherheit nicht stehenbleiben kann, sondern sich weiterentwickeln muss. Im Zentrum unseres Engagements standen die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitnehmende, die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung, die AHV 21 sowie die BVG-Revision, die Ergänzungsleistungen und auch der Vaterschaftsurlaub.
Diese Entwicklung lässt sich nicht aufhalten – schliesslich stehen auch Wirtschaft und Gesellschaft nicht still. Wir alle beobachten sie und sind ein Teil davon. In diesem dynamischen Umfeld liegt es in der Verantwortung des BSV, über das Alltagsgeschehen und dessen Dringlichkeiten hinauszudenken. Das bedeutet einerseits, die gesellschaftlichen Veränderungen (Demografie, Produktionsmethoden, Lebensstil, soziale Ungleichheiten usw.) zu antizipieren, um die soziale Sicherung mit den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung in Einklang zu bringen. Andererseits ist mehr Effizienz bei der Umsetzung der Sozialpolitik gefragt. In einem komplexen Umfeld, das von Föderalismus und Public-private-Partnerships geprägt ist, müssen die sozialpolitischen Strategien besser koordiniert und strukturiert werden. Dafür ist eine kritische Analyse der gegenwärtigen Organisation unseres Sozialsystems nötig.
Aus strategischen Überlegungen muss das BSV folglich
- die analytischen Kapazitäten verstärken, die sich mit der Gesellschaft und deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialpolitik befassen (Entscheidungshilfe).
- Aktivitäten auf Ebene Gesetzgebung und Aufsicht durch mittel- und langfristig ausgerichtete Erwägungen ergänzen (Zukunftsorientierung).
- den neuen sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden (soziale Innovation).
- die institutionellen Rahmenbedingungen gewährleisten, die den optimalen Einsatz der öffentlichen und kollektiven Ressourcen ermöglichen (Effizienz).
Diese Dimensionen müssen wir zukunftsweisend in unsere Arbeit integrieren. Zu den Herausforderungen gehören die soziale Absicherung für Selbstständigerwerbende und Personen mit unsicherem Status; die Sozialhilfe und die Armutsbekämpfung; die Zukunft der Familienpolitik; die Schaffung eines Observatoriums für Sozialpolitik; die Effizienz der Durchführungsstellen der Sozialversicherungen; die langfristige Perspektive des Drei-Säulen-Systems der Altersvorsorge; Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und die Good Governance des Föderalismus.
Die Aktualisierung der BSV-Strategie für 2021 bis 2025 wird entscheidend zur ihrer Ausarbeitung und Umsetzung beitragen. Die Richtung ist klar. Wir brauchen eine solide Grundlage, um die Zukunft der Sozialpolitik zu überdenken und die öffentlichen Ressourcen und unsere Innovationsfähigkeit bestmöglich zu nutzen. Dabei geht es um ein einziges Ziel: die Stärkung der Solidarität.