Mitglieder der nationalen IIZ sind die drei Departemente für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), des Innern (EDI) sowie für Justiz und Polizei (EJPD). Diese wird von einem Steuerungsgremium (STG), einem Entwicklungs- und Koordinationsgremium (EKG) sowie einer permanenten Fachstelle getragen.
Im STG vertreten sind das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Staatssekretariat für Migration (SEM), die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Schweizerische Gemeindeverband sowie der Schweizerische Städteverband. Einsitz nimmt zudem der Vorsitzende des EKG.
Zum EKG gehören der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA), die Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung KBSB, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), die IV-Stellen-Konferenz (IVSK), die Städteinitiative Sozialpolitik sowie die Konferenz der Integrationsdelegierten (KID).
Der Vorsitz der beiden IIZ-Gremien wechselt alle zwei Jahre, im STG zwischen den zuständigen Bundesämtern, im EKG zwischen den beteiligten kantonalen Organisationen. 2017 und 2018 lag der Vorsitz des STG beim SEM. Die Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) leitete das EKG.
Anfang 2019 wechselte der Vorsitz für das Steuerungsgremium zum SECO und jener für das Entwicklungs- und Koordinationsgremium zum Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA).
Optimierung der IIZ-Strukturen Nachdem das BSV den Vorsitz der nationalen IIZ von 2013 bis 2014 innegehabt und strukturellen sowie organisatorischen Verbesserungsbedarf festgestellt hatte, gab es 2015 eine Evaluation in Auftrag, um die Wirksamkeit der von der IIZ umgesetzten Projekte zu überprüfen. Zudem liess es die Zweckmässigkeit der Organisation sowie die Aufgaben- und Kompetenzverteilung untersuchen, wie sie im Einsetzungsbeschluss von 2010, der die nationale IIZ begründet, festgehalten sind (EVD/EDI 2010). Die Evaluation ergab, dass die IIZ-Gremien insgesamt die Ziele erfüllten, in einigen Bereichen aber Optimierungsbedarf bestand (Egger/Egger-Mikic 2016).
In der Folge schärfte das nationale Steuerungsgremium die Zielsetzungen, Schwerpunkte und die Arbeitsweise der nationalen Gremien, legte ein Arbeitsprogramm vor, klärte die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Gremien sowie die Frage der Finanzierung von Projekten der IIZ und schlug die Einrichtung eines permanenten Sekretariats (Fachstellenleitung IIZ) vor (EDI et al., 2017).
Zudem wurden IIZ-Strukturen auch im politischen Rahmen diskutiert. Da die nationalen IIZ-Gremien gemäss Evaluation nicht in der Lage wären, die Aktivitäten der kantonalen IIZ zu koordinieren, und damit überflüssig wären, verlangte eine Motion Herzog vom 30. September 2016 (16.3843) die Auflösung der nationalen IIZ. Mit Hinweis auf den Wunsch aller IIZ-Akteure, die nationale IIZ weiterzuführen, und mit der Zusage, die Strukturen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen zu optimieren, überzeugte der Bundesrat eine Mehrheit des Nationalrats davon, die Motion am 19. September 2018 abzulehnen. Nach dem erfolglosen Vorstoss zur Abschaffung der nationalen IIZ lancierte Nationalrätin Verena Herzog am 28. September 2018 eine neue Motion (18.4054), die verlangt, die Ressourcen auf dem Stand von 2017 einzufrieren und die Strukturen schlank zu halten. Auch diese Ansinnen lehnt der Bundesrat ab und weist erneut darauf hin, dass die Optimierung im Rahmen der bestehenden Ressourcen erfolgt und die von der Evaluation empfohlene neue Leitung der IIZ-Fachstelle anteilsmässig aus den bestehenden Personalressourcen der IIZ-Partner finanziert wird. Dieser Vorstoss ist in den Räten noch hängig.
Aufgaben- und Kompetenzverteilung Zu den Zielen der nationalen IIZ gehört der Wissenstransfer, die Weiterentwicklung und die Koordination der Aufgaben und Prozesse an den Schnittstellen zwischen den beteiligten Institutionen. Insbesondere die Massnahmen und Angebote der verschiedenen Akteure der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration sollen im Interesse der unterstützten Personen effizient und wirksam koordiniert werden.
Die politisch-strategischen Aufgaben liegen beim STG. Mit Genehmigung der Leitungen der involvierten Departemente legt dieses die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit in der Arbeits- und Ausbildungsintegration. Rund viermal im Jahr lässt es sich über den Fortschritt der laufenden Projekte informieren und diskutiert relevante Querschnittthemen.
Initiierend und ausgehend von den strategischen Entscheiden des STG befördert das EKG die Umsetzung und Weiterentwicklung der IIZ.
Die permanente Fachstelle unterstützt beide nationale IIZ-Gremien fachlich und organisatorisch. Sie erstellt die Arbeitsgrundlagen, begleitet IIZ-spezifische Pilot- und Forschungsprojekte und organisiert den Informationsaustausch und Wissenstransfer unter den relevanten Akteuren, v. a. zwischen den Kantonen und den IIZ-Institutionen.
Agenda 2017 und 2018 2017 und 2018 setzte die IIZ die folgenden drei Handlungsschwerpunkte:
- Professionalisierung der Koordination und Zusammenarbeit sowie Aufzeigen von guten Beispielen eines wirkungsvollen Massnahmeneinsatzes in den Schnittstellen der Integrationsmassnahmen – namentlich der ALV und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV), der Sozialhilfe, der IV sowie im Bereich Migration und in der Berufsbildung.
- Verstärkung der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration bei den gefährdeten Zielgruppen der Sozialhilfebeziehenden, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, gering qualifizierten Erwachsenen sowie von spät eingereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen (Fokus auf Vervollständigung der Grundkompetenzen und Erreichen eines Berufsabschlusses).
- Sensibilisierung und Verstärkung der Zusammenarbeit mit zentralen Akteuren im Bereich der Gesundheit und der sozialen Sicherheit.
Ausgehend von den drei Schwerpunkten waren die nationalen IIZ-Gremien in insgesamt sieben Projekte eingebunden, von denen Ende Mai 2019 fünf abgeschlossen und zwei noch offen waren:
- Im Rahmen einer vom BSV betreuten Studie (Schmidlin et al., 2017) wurden Handlungsfelder und Empfehlungen herausgearbeitet, um Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Übergang zwischen obligatorischer Schulzeit und Lehre zielgerichteter begleiten zu können. Während ein Teil der Vorschläge auf Basis des geltenden Rechts bereits umgesetzt werden kann, wurde der andere bei der Weiterentwicklung der IV berücksichtigt (17.022; Mitfinanzierung kantonaler Case-Management-Berufsbildung und kantonale Brückenangebote durch die IV).
- Das Seco liess einen Katalog aller Schnittstellen im Bereich Arbeitsmarktintegration erarbeiten, welche die Arbeitslosenversicherung zu ihren institutionellen Partnern aufweist. Das Ziel der Studie war es herauszufinden, an welchen Schnittstellen gemeinsamer Klärungsbedarf besteht. Für jede problematische Schnittstelle wurden die Herausforderungen identifiziert, Lösungsvorschläge erarbeitet und diese jeweils in einem Factsheet festgehalten. Die Studie wurde im Frühling 2019 publiziert (Mattmann et al., 2019).
- Eine Umfrage unter der Leitung des SBFI bei den kantonalen IIZ-Fachstellen ergab, dass ihr Informationsbedarf in Bezug auf den Berufsabschluss für Erwachsene gering ist. Um sie trotzdem dafür zu gewinnen, die Abschlussquote von Erwachsenen ohne arbeitsmarktrelevanten Berufsabschluss in der beruflichen Grundbildung zu verbessern, führt das SBFI 2018 und 2019 eine Sensibilisierungskampagne durch (www.berufsbildungplus.ch/bae).
- Aufgrund der zentralen Bedeutung genügender Sprachkompetenzen für die Bildung und die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten hat das SEM das nationale Rahmenkonzept «Fide» für die Sprachförderung unter fremdsprachigen Erwachsenen entwickelt und Ende 2017 den Sprachenpass sowie den Sprachnachweis «Fide» eingeführt (www.fide-info.ch). Im Rahmen einer Begleitgruppe beteiligen sich die IIZ-Partner an der Diskussion und kontinuierlichen Weiterentwicklung dieser Grundlagen.
- In enger Zusammenarbeit mit der Suva, der IV und der Sozialhilfe nahm das EKG Abklärungen zur Unfallversicherungsdeckung in Praktika und Arbeitsintegrationsprogrammen vor. Zuhanden der Institutionen der Arbeitsintegration und für die Sozialhilfebehörden und IV-Stellen arbeitete es zudem die Erkenntnisse aus dem Bundesgerichtsurteil (8C_116/2015) zur weitergehenden Unfallversicherungspflicht auf. Überdies veranlasste die Suva die Anpassung einer entsprechenden Empfehlung der Schadenversicherer, die auch für die Privatversicherer gilt. Die IIZ-Partner haben die Kommunikation zum Versicherungsschutz harmonisiert. Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung wurden minimiert.
- Im Kontext der Phase 2 der Integrationsagenda Schweiz wurde die Studie «Auslegeordnung zu den spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an der Nahtstelle I» (Stutz et al. 2019) durchgeführt. Ziel war es, Zahlen von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausserhalb des Asylbereichs, die Ausbildungsbedarf haben, zu erfassen, Bedürfnisse und Schwierigkeiten zu eruieren und auf den Handlungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen. In der Bestandsaufnahme wurde erhoben wie viele, wer, für wie lange, weshalb und woher in die Schweiz einreisen. Ausserdem wurde ihre Erwerbs- und Ausbildungssituation analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass Frauen häufiger in NEET-Situationen (nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schule) sind, der Ausbildungsbedarf von Eltern gegenüber Personen ohne Kinder höher ist, Sprache als grosse Hürde stark unterschätzt wurde, die «Integrationsklassen» eine wichtige Rolle spielen und dass die Sozialhilfequote sehr tief ist (ohne Asyl).
- Eine frühe Abklärung der Arbeitsmarktfähigkeit von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen ist wichtig, damit die verschiedenen IIZ-Partner (Integrationsförderung, SH, Berufsbildung, Arbeitsmarktbehörde) diese zielgerichtet an eine berufliche Tätigkeit heranführen können. Art. 53 Abs. 6 des Ausländer- und Integrationsgesetzes sieht entsprechende Abklärungen vor, sobald ein Flüchtling oder eine vorläufig aufgenommene Person bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet wird. Um ihre Integration gezielt zu fördern, ist das SEM in Absprache mit den IIZ-Partnern daran, Instrumente zur Potenzialabklärung zu entwickeln, die neben den Sprach-, Bildungs- und Erfahrungsressourcen auch die gesundheitlichen und sozialen Möglichkeiten sowie die Motivation der Betroffenen erfasst. Nach einer Testphase in sechs Kantonen in der ersten Jahreshälfte 2019 wird das fertige Instrument ab Herbst 2019 allen Partnern zur Verfügung gestellt.
Neben den eigentlichen IIZ-Projekten waren die Partner der nationalen IIZ einzeln oder zu zweit in sogenannte assoziierte Projekte mit anderen Akteuren eingebunden, deren Erkenntnisse und Resultate auch für die anderen Partner relevant sind. Neben dem Datenaustausch und der Zusammenarbeit in der nationalen IIZ sowie der Weiterentwicklung der IV beschäftigten sich auch diese Vorhaben vorwiegend mit der beruflichen Integration vulnerabler Gruppen (IIZ 2019).
Zusammenfassung Die IIZ-Partner sind nun stärker untereinander koordiniert. Durch den kontinuierlichen und strukturierten Austausch zwischen Mitgliedern in der Fachstelle sowie im STG und EKG werden Akteure über die Projekte der einzelnen Ämter auf dem Laufenden gehalten. Zudem erleichtern die gestrafften Strukturen und Prozesse der nationalen IIZ den Partnern den Austausch über Projektergebnisse und die daraus abzuleitenden Massnahmen.
- Literatur
- Internetseite der nationalen IIZ.
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ 2019): Bericht 2017–2018 des nationalen IIZ-Steuerungsgremiums; [Bern: WBF].
- Mattmann, Michael; Marti, Michael; Mohagheghi, Ramin, Stram, Svenja (2019): Schnittstellen bei der Arbeitsmarktintegration aus Sicht der ALV: Bedeutung, Herausforderungen und Lösungsansätze, [Bern: SECO]: www.iiz.ch.
- Stutz, Heidi; Bischof, Severin; Rudin, Melania; Guggenbühl, Tanja; Liesch, Roman (2019; in Vorb.): Auslegeordnung zu spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an der Nahtstelle I, [Bern: GS EDK, SBBK, SBFI]: www.iiz.ch.
- CHSS (2017): Schwerpunkt: Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ), in Soziale Sicherheit CHSS 3/2017, pp. 7–33: www.soziale-sicherheit-chss.ch > Ausgaben & Schwerpunkte.
- EDI, WBF, EJPD (2017): Nationale Organisation der Interinstitutionellen Zusammenarbeit per 1.1.2017. Anhang zum Beschluss über die nationale Organisation der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) vom 29. März 2017: www.iiz.ch > Organisation > Einsetzungsbeschluss vom 29. März 2017 (PDF, 29.3.2017).
- Schmidlin, Sabina; Borer, Jonas; Allemann, Elisabeth; Clerc, Rebekka (2017): Angebote am Übergang I für Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen, [Bern: BSV], Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 9/17: www. bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschung und Evaluation > Forschungspublikationen.
- SECO, VDK, VSAA, SODK, SKOS, SGV, SSV (2017): Zusammenarbeit Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe. Berichte der Arbeitsgruppen. Arbeitsmarktfähigkeit, Finanzierungsmodell und Rahmenvereinbarung: www.iiz.ch > Abgeschlossene Projekte > Berichte Grundlagenarbeiten ALV – Sozialhilfe (PDF, 23.1.2017).
- Egger, Marcel; Egger-Mikic, Daniela (2016): Evaluation der nationalen Strukturen für die Interinstitutionelle Zusammenarbeit, [Bern: BSV], Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 8/16: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschung und Evaluation > Forschungspublikationen.
- Egger, Marcel (2016): «Evaluation der nationalen IIZ-Strukturen», in Soziale Sicherheit CHSS, 4/2016, S. 23–26.
- Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD, Eidgenössisches Departement des Innern EDI (EVD/EDI 2010): Einsetzung einer nationalen IIZ-Organisation zur Weiterentwicklung der interinstitutionellen Zusammenarbeit, [Bern: EVD/EDI]: www.iiz.ch > Organisation > Beschluss der Bundesdepartemente EVD und EDI vom 11. November 2010 (PDF, 26.4.2019).