Erwartungen an den Bund

Zum 60-jährigen Bestehen der IV beurteilen deren Anspruchsgruppen, wo der Bund mit der Entwicklung des IVG steht und wie die Sozialversicherung in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden soll.
  |  04. September 2020
  • Invalidenversicherung

Die berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderung war seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) der Kernauftrag der IV. Wie dieser zu interpretieren, umzusetzen und weiterzuentwickeln sei, ist Gegenstand einer permanenten inhaltlichen Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Das BSV sorgt für eine schweizweit einheitliche Anwendung des Gesetzes und übt die fachliche Aufsicht über die Ausführungsstellen aus.

Natürlich erfolgt die Diskussion auch auf dem politischen Parkett, für das die politischen Parteien die unterschiedlichen Standpunkte aggregieren und in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Die Anspruchsgruppen ihrerseits zeichnen sich dadurch aus, dass sie in ihrer täglichen Arbeit direkt mit den Stärken und Schwächen des IVG konfrontiert sind und entsprechend am besten wissen, wo Bedarf zur Weiterentwicklung besteht.

Die Anliegen und die Zielsetzungen, welche die Anspruchsgruppen an die IV haben, ergeben sich nicht zuletzt aus dem Nutzen, den sie sich davon als Vertreter der Solidaritätsempfänger versprechen, oder aus den Erwartungen, die sie als Beitragszahler haben. Aufgabe des Bundes bzw. des BSV als Schirmbehörde der IV ist es, diese Zielkonflikte im Rahmen einer gesetzesgetreuen Auslegung aufzulösen.

Zum 60-Jahr-Jubiläum des IVG hat die CHSS die Anspruchsgruppen eingeladen, dem Bund zurückzuspiegeln, wo die IV ihres Erachtens steht und wo sie Handlungsbedarf sehen.


Marie Baumann
Bloggerin
www.ivinfo.wordpress.com

Welche Stärken zeichnet die IV Ihres Erachtens heute aus? Die Idee, dass eine Behinderung oder chronische Erkrankung für die Betroffenen und ihre Familien kein Armutsrisiko (mehr) darstellen sollte, ist für die Unabhängigkeit, Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen von grosser Bedeutung. Leider entsprach die Praxis in den letzten Jahren nicht immer ganz dieser Vorstellung.

Welche Anliegen haben Sie für die nächsten zehn Jahre an die IV? Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung wissen aus eigener Erfahrung, welche Hindernisse sich ihnen auftun, welche Unterstützung für sie wichtig ist und wie diese beschaffen sein muss.

  • Die Expertise von Betroffenen sollte deshalb auf allen Ebenen (Verwaltung, Forschung, Beratung) ganz selbstverständlich eingebunden werden. IV-Beiträge nach Art. 74 IVG sollten nur noch Organisationen erhalten, die Peers in allen Bereichen einbeziehen.
  • Bei der Abklärung der Erwerbsfähigkeit sollten bei psychischen dieselben Kriterien angewandt werden wie bei körperlichen Krankheiten und der Fokus sollte im Sinne eines Assessments auf einer genauen Analyse der arbeitsrelevanten Einschränkungen liegen, statt auf dem Freizeitverhalten.
  • Der veraltete Begriff «invalid» sollte durch «erwerbsunfähig» ersetzt und die oft als «Behindertenversicherung» wahrgenommene IV konsequent in eine «Erwerbsunfähigkeitsversicherung» umgewandelt werden.

Welche Herausforderungen sehen Sie auf die IV zukommen? Versicherte mit einer psychischen Erkrankung sind mittlerweile die grösste Gruppe unter den IV-Beziehenden, gleichzeitig sind die Eingliederungsmassnahmen bei dieser Gruppe noch zu selten erfolgreich. Nicht nur die IV, sondern auch die Arbeitgeber und die Versicherten selbst müssen hier noch eine grössere Offenheit für kreative, flexible und innovative Lösungen entwickeln.


Lorenzo Brancher
Stellvertretender Generalsekretär
Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen
und Volkswirtschaftsdirektoren VDK

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Mit den letzten Revisionen der IV wurde aus einer Renten-Schrittweise eine Eingliederungsversicherung. Ziel ist es, Selbstbestimmung zu ermöglichen und die Potenziale auszuschöpfen. Genau hier liegt die Stärke der IV heutiger Prägung. Die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Personen mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung ist für die betroffenen Personen selbst dort, wo möglich, unerlässlich und wertvoll. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist aber auch aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht wichtig. Eine Aufgabe der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren besteht darin, den Menschen zu einer Arbeitsstelle und somit zur eigenständigen Bewältigung des Alltags zu verhelfen. In dieser Hinsicht profitieren die kantonalen Volkswirtschaftsverantwortlichen von den Leistungen zur Begleitung und Eingliederung der IV.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Die kantonalen Arbeitsämter sind jeweils für die Integration von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt zuständig und haben in diesem Bereich Schnittstellen zur IV. Der Austausch von Know-how und die Koordination an den Schnittstellen zwischen ALV und IV sollen weiter optimiert werden, sowohl im direkten Kontakt als auch institutionell über die IIZ.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Die Herausforderungen bei der Eingliederung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen werden gross bleiben. Die im Rahmen der aktuellen Weiterentwicklung der IV beschlossenen Massnahmen zur Früherkennung und Begleitung sind richtig, genauso wie die Unterstützung der Arbeitgeber, damit die Versicherten reelle Chancen für den (Wieder-)Einstieg haben.


Yvonne Gilli,
Mitglied des
FMH-Zentralvorstandes
Departementsverantwortliche
Digitalisierung/eHealth

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Dass die IV den Fokus verstärkt auf die Früherfassung drohender Invalidität legt und auf zeitnahe IV-unterstützte Massnahmen zugunsten einer Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt setzt, ist eine Entwicklung, welche die Ärzteschaft sehr unterstützt. Die aktuelle IV-Revision hat zum Ziel, in diesem Bereich noch bestehende Lücken zu schliessen, insbesondere bei der Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Berufsleben und beim Ausbau der Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen. Für die Ärzteschaft ist diese Entwicklung wichtig und richtig.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Ärztinnen und Ärzte arbeiten in verschiedenen Funktionen für oder zuhanden der Invaliditätsversicherung. Neben Gutachterfunktionen übernehmen sie Früherfassungen drohender Invalidität, begleiten in der Grundversorgung oder als Spezialärzte und -ärztinnen betroffene Menschen auf dem Weg zur (Wieder-)Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder zur Beanspruchung einer Rente. Entsprechend vielfältig sind auch die Erfahrungen und Anliegen. Zentral ist der Wunsch nach angemessener Anerkennung der ärztlichen Expertise, nach Respektierung der Patientenrechte und der ärztlichen Schweigepflicht sowie des Schutzes besonders sensibler Daten. Aber auch eine möglichst benutzerfreundliche Kommunikation zur Vermeidung ineffizienter administrativer Umtriebe ist den Ärztinnen und Ärzten ein Anliegen.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen, darunter der IV als einer der tragenden Pfeiler des Systems, wird in Zukunft eine noch grössere Herausforderung sein. Dies bedingt eine Gesellschaft, die bereit ist, solidarisch Leistungen zugunsten der schwächeren und bedürftigen Menschen zu erbringen. Gleichzeitig steigt der Leistungsdruck auf die Arbeitnehmenden im ersten Arbeitsmarkt. Unter diesem Druck sind Menschen mit Behinderungen doppelt gefährdet. Einerseits wird es für sie immer schwieriger, im ersten Arbeitsmarkt einen sicheren Platz zu finden, andererseits sind sie die ersten Leidtragenden, wenn rein ökonomisch gesteuerte Sparpakete IV-Leistungen weiter beschränken. Aus ärztlicher Sicht kann sich dieser Druck gesundheitsschädigend auswirken. Es wird eine Herausforderung bleiben, Leistungen massgeschneidert denjenigen zukommen zu lassen, welche sie benötigen, ohne genau diese Menschen wegen existenzieller Bedrohung ungewollt tiefer in die Invalidität zu stossen. Wenn der Mensch im Zentrum stehen soll, dann ist Flexibilität von allen Seiten gefragt.


Marc Moser
Kommunikationsverantwortlicher
Inclusion Handicap

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Der Sinn und Zweck der IV ist auch ihre Stärke: Sie sichert – zusammen mit den Ergänzungsleistungen – die finanzielle Existenz von Menschen mit Behinderungen, die nicht oder nur teilweise erwerbsfähig sind. Sie leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration. Eine weitere Stärke besteht darin, dass sie zusätzlich Angebote für Menschen mit Behinderungen finanziert. Unser Rechtsberatungsangebot, zum Beispiel, hat stets eine hohe Nachfrage. Es ist wichtig, dass sich Versicherte bei rechtlichen Fragen informieren und bei Bedarf vertreten lassen können.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Es gibt Verbesserungspotenzial bei der Eingliederung. Nach Abschluss beruflicher Eingliederungsmassnahmen verdient nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten genug, um davon leben zu können, obwohl diese für die IV als eingegliedert gelten. Arbeitgeber sollten stärker und verbindlicher eingebunden werden. Ein besonderes Anliegen ist uns die Gewährleistung von ergebnisoffenen, fairen Verfahren für die Versicherten. Dies ist nicht in jedem einzelnen Fall gegeben (Stichwort tendenziöse Gutachten oder Zielquoten für die IV-Stellen).

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Das System der IV basiert auf einem veralteten Verständnis von Menschen mit Behinderungen und ist immer noch zu sehr defizitorientiert. In der Schweiz ist seit 2014 die Behindertenrechtskonvention (BRK) in Kraft, die ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen sowie die Fokussierung auf deren Stärken und vollumfängliche Teilhabe an der Gesellschaft verlangt. Die IV mit der BRK kompatibel zu machen, scheint uns die grösste Herausforderung zu sein.


Gabriela Medici
Zentralsekretärin
Schweizerischer Gewerkschaftsbund
SGB

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die grosse Stärke der IV ist ihre Zielsetzung: dass sie (gleich wie die AHV) als Volksversicherung alle Personen in der Schweiz für die Folgen der Invalidität finanziell absichert. Auch der Umstand, dass dieses Ziel prioritär über die Eingliederung behinderter Personen in den Arbeitsmarkt erreicht werden soll, ist eine Stärke der IV. Zudem ist der äusserst solidarische Finanzierungsmechanismus der IV hervorzuheben.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Heute scheint sowohl der Zugang zu Massnahmen der IV als auch die Höhe der gesprochenen Leistungen den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Zielsetzungen nicht immer zu entsprechen. Der Zugang zu IV-Leistungen ist aufgrund langwieriger Verfahren, intransparenter Gutachten und restriktiver Leistungseinstufungen – insbesondere im Bereich der psychosozialen Risiken – stark unter Druck. Aber auch mit Blick auf die Höhe erfüllt die IV ihre Aufgabe der Existenzsicherung heute nur ungenügend: Beinahe die Hälfte aller Personen, die eine IV-Rente beziehen, ist von Ergänzungsleistungen abhängig.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Die Erfahrungen zeigen: Je früher und ganzheitlicher die IV Unterstützung leisten kann, desto besser. Doch gerade die entscheidende Arbeitsmarktintegration von Personen mit gesundheitlichen Leistungsbeeinträchtigungen ist weiterhin mangelhaft. Denn die Versprechungen, die im Rahmen der letzten IV-Revisionen von den Arbeitgebern abgegeben wurden, nämlich freiwillig für entsprechende Arbeitsplätze zu sorgen, wurden nicht eingehalten. Der Beweis, dass mit den neuen Massnahmen eine bessere Eingliederung am Arbeitsplatz gelingt, steht noch aus.


Hans-Ulrich Bigler
Direktor
Schweizerischer
Gewerbeverband sgv

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die IV richtet sich nach dem zentralen Grundsatz Eingliederung vor Rente. Die Eingliederungsaktivitäten der IV sind denn auch das Instrument, von dem die Wirtschaft am stärksten profitiert. Mit diesen Massnahmen werden wertvolles Know-how und Erfahrung gesichert, was angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels von wachsender Bedeutung ist. Natürlich werden so auch Kosten eingespart. Eine erfolgreiche Eingliederung ist aber nicht zuletzt auch für die Betroffenen wichtig, die im Erwerbsprozess verbleiben wollen.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Was die IV bis anhin im Bereich der Eingliederung geleistet hat, ist wertvoll und verdankenswert. Es gibt aber wie überall Optimierungspotenzial. Die IV muss sich der immer dynamischer werdenden Arbeitswelt anpassen und noch flexibler auf die Bedürfnisse der Betriebe eingehen. Wichtig ist auch die Intensivierung der Missbrauchsbekämpfung. Missbrauch untergräbt das Vertrauen in ein Sozialwerk und schadet diesem nachhaltig. Obwohl die IV bereits einiges zur Missbrauchsbekämpfung unternimmt, müssen diese Anstrengungen weiter verstärkt werden.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Im Rahmen der IV-Revision 6b haben Bundesrat und Verwaltung behauptet, dass auf weitere Sparmassnahmen verzichtet werden könne. Der finanzielle Turnaround werde auch ohne irgendeinen Leistungsabbau geschafft. Ein negatives Umlageergebnis von 383 Millionen Franken im Jahre 2019 spricht aber eine andere Sprache. Die IV-Verantwortlichen müssen alles daransetzen, ihr Versprechen einzulösen und dafür zu sorgen, dass die IV-Finanzen ohne Mehreinnahmen wieder ins Lot gebracht werden.


Silvia Marti
Projektleiterin
Konferenz der
kantonalen Gesundheitsdirektorinnen
und -direktoren GDK

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die Invalidenversicherung ist eine der tragenden Säulen des Sozialversicherungssystems der Schweiz. Aus Sicht der GDK ist die IV neben der Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung ein wichtiges Sicherheitsnetz.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? In der Sommersession 2020 hat das Parlament die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung verabschiedet. Auf der Grundlage der Gesetzesänderung kann der Bundesrat nun die Verordnung über Geburtsgebrechen und damit die entsprechende Liste anpassen. In der Botschaft hatte der Bundesrat angekündigt, dass insbesondere bestimmte seltene Krankheiten in die Liste aufgenommen werden sollen. Die GDK begrüsst dieses Ansinnen. Gleichzeitig sollen gemäss Bundesrat «veraltete oder geringfügige Elemente» von der Liste entfernt und künftig von der Krankenversicherung übernommen werden. Die GDK plädiert dabei für Zurückhaltung, um die Belastung für die Betroffenen und ihre Familien sowie für die Krankenkassen und die Kantone möglichst klein zu halten.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Behandlung und Betreuung sind zunehmend auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten. Diese Entwicklung ist positiv, die Arbeit der IV wird dadurch aber komplexer. Weitere Herausforderungen sehen wir bei Abgrenzungsfragen: Wann fallen Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen nicht arbeiten können, in den Zuständigkeitsbereich der IV und wann in denjenigen der arbeitsmarktlichen Auffangmassnahmen? Welche Leistungen für Kinder mit Autismus- Spektrum-Störungen gehen zulasten der IV, welche zulasten der kantonalen Erziehungs- oder Sozialdirektionen?


Urs Dettling Mitglied
der Geschäftsleitung
Pro Infirmis

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Für Menschen mit Behinderungen ist die IV eine wichtige Säule der sozialen Sicherheit. Sie finanziert behinderungsbedingte Kosten wie Hilfsmittel und berufliche Massnahmen und trägt zur Existenzsicherung bei. Mit ihren Beiträgen an die Organisationen der privaten Behindertenhilfe ermöglicht sie auch die Sozialberatung und Unterstützung und die Erbringung von weiteren Dienstleistungen. Diese Stärken würden zunehmen, wenn die IV die Qualität ihrer behinderungsbedingten Leistungen weiterentwickeln und bedarfsgerecht ausbauen würde.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Unser Anliegen ist die gezielte Verbesserung von Leistungen, z. B. bei den behinderungsbedingten Kosten allgemein oder im Bereich des Assistenzbeitrages. Dem Anspruch auf Selbstbestimmung beim Wohnen soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen durch die Einführung der Subjektfinanzierung entsprochen werden. Im Rahmen einer gesamtschweizerischen behindertenresp. gesellschaftspolitischen Ausrichtung soll die IV den privaten Behindertenorganisationen bedarfsgerechte Leistungen für Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Menschen mit Behinderungen werden durch die hohe IV-Verschuldung diskriminiert, indem die bedarfsgerechte Leistungsentwicklung politisch bekämpft und erschwert wird. Die Koppelung der IV an die AHV (u. a. bei der Verschuldung und bei den Rentenhöhen) ist im Lichte der UNO-Behindertenrechtskonvention zu beenden. Die Leistungen der Invalidenversicherung sind gesellschaftspolitisch im Rahmen einer kohärenten Behindertenpolitik inklusiv zu gestalten.


Florian Steinbacher
Präsident IV-Stellen-
Konferenz IVSK

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die grösste Stärke der IV besteht darin, dass sie sich von einer Renten- hin zu einer Eingliederungsversicherung entwickelt hat. Damit Eingliederung erfolgreich sein kann, sind lokale Verankerung und Bürgern.he nötig, wie sie in den dezentralen Strukturen des föderalistischen Systems gegeben sind. Dass sich die IV diese zunutze macht, ist eine weitere ihrer Stärken. Denn die dezentrale Durchführung in den Kantonen ermöglicht die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen vor Ort. Die Investition in die Eingliederung lohnt sich gesellschaftlich wie auch finanziell – das hat die IVSK mit dem 2019 erstellten Business-Case gezeigt.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Auf die IV als sinnstiftende Sozialversicherung dürfen wir stolz sein. In Zukunft wird es darum gehen, dass die IV passende Antworten auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung findet. Das beinhaltet auch ein finanzielles Umdenken, zum Beispiel bei der Übernahme der Kosten für medizinische Massnahmen für Minderjährige, die im Grunde von den Krankenkassen übernommen werden müssten.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Psychische Erkrankungen im allgemeinen und im besonderen bei Jugendlichen werden die IV immer stärker fordern. Auch die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf Menschen mit Beeinträchtigungen werden sie sehr beschäftigen. Welche Jobs wird es in Zukunft noch geben? Wie können psychisch und körperlich Beeinträchtigte in diesen veränderten Arbeitsmarkt integriert werden?


Gaby Szöllösy
Generalsekretärin
der Konferenz der
Sozialdirektorinnen
und Sozialdirektoren
SODK

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die IV verfügt über einen enormen Fundus an Facts and Figures, welcher sich aus der Forschung und Evaluation der verschiedenen Instrumente der Invalidenversicherung ergibt. Für die Kantone ist der Zugang und Transfer dieses Wissens wichtig und hilfreich. Die jedes Jahr zahlreich erscheinenden Studien klären häufig auch Fragestellungen, deren Beantwortung für die Kantone wichtig sind. Mit gemeinsamen Projekten können notwendige Entwicklungen gefördert werden. Wir denken da etwa an die SHIVALV-Untersuchungen, die zum Verständnis des Wechselspiels zwischen der Sozialhilfe und der IV beitragen. Oder an den Pilotversuch «Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus», der u. a. dazu dient, gemeinsam mit den Kantonen eine langfristige Finanzierungslösung zu finden.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Wir erwarten, dass der heutige Besitzstand für die IV-Rentnerinnen gewahrt wird. Zudem wünschen wir uns, dass die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sich auch verstärkt auf Personen bezieht, die heute in sog. geschützten Arbeitsplätzen tätig sind. Die institutionelle Segregation zu minimieren, die zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt, aber auch zwischen sog. kollektiven und individuellen Wohnangeboten besteht, ist eine Aufgabe, welche durch die UNO-BRK vorgegeben ist. Diese Herausforderungen können die Kantone ohne Mitwirken der IV nicht lösen. Ebenfalls sind wir davon überzeugt, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem BSV und den Kantonen bei der privaten Behindertenhilfe (Art. 74 IVG) neue Synergien schaffen wird.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Die finanzielle Situation der IV bleibt unbefriedigend. Es erscheint unrealistisch und den IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern gegenüber unfair, dass mittels Einsparungen die Schuldenlast von 10 Milliarden Franken ohne neue Einnahmenquellen bis 2030 wirklich getilgt werden kann. Zudem ist bei einem Konjunktureinbruch zu befürchten, dass dies sowohl zu weniger Einnahmen als auch zu höheren Ausgaben führen wird. Eine Verschiebung finanzieller Lasten in die Kantone, indem beispielsweise wegen restriktiverer Rentenpraxis vermehrt Personen durch die Sozialhilfe unterstützt werden müssen, ist unbedingt zu vermeiden.


Adrian Wüthrich
Präsident
Travail Suisse

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Dank der IV ist das Risiko der Invalidität für alle Arbeitnehmenden versichert. Menschen mit Behinderung haben dadurch, trotz teilweise schwerem Schicksal, in der Regel ein Auskommen. Die Eingliederungsbemühungen der IV zusammen mit den Unternehmen ermöglichen zudem die Integration vieler Menschen in den Arbeitsmarkt. Die IV ist dadurch ein unverzichtbares Seil in unserem Netz der sozialen Sicherheit.

>WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Travail Suisse wünscht sich keine weiteren Abbaureformen bei der IV mehr. Die Leistungen sollen, wo möglich, gar ausgebaut werden. Insbesondere Versicherte mit tiefen Einkommen erhalten durch die heutige Methode zur Berechnung des Invaliditätsgrades zu häufig keine Unterstützung. Zudem gibt es grosse Fragezeichen bei der Qualität der IV-Gutachten. Insgesamt sollten die Eingliederungsbemühungen weiter vertieft und dabei die Arbeitgeber noch stärker in die Pflicht genommen werden. Die Weiterentwicklung der IV weist diesbezüglich in eine gute Richtung.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Die zentrale Herausforderung bleibt die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Der Grundsatz Arbeit vor Rente ist richtig und wichtig. Er darf aber nicht leere Phrase bleiben. Hier sind eindeutig mehr Bemühungen von Arbeitgeberseite gefragt. Eine nachhaltige finanzielle Sanierung der IV kann nur dann funktionieren, wenn bei der Integration grössere Fortschritte gemacht werden. Ich bin überzeugt, dass wir die Bedeutung der IV für eine sichere Schweiz und als Teil der ersten Säule immer wieder betonen müssen und dass wir grosse Sorge zu diesem wichtigen, aber doch auch fragilen Geschöpf tragen müssen.


Martin Boltshauser
Leiter Rechtsdienst
und Mitglied der
Geschäftsleitung
Procap Schweiz

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die IV ist eine wichtige Stütze für Menschen mit Behinderungen. Sie ermöglicht es ihnen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

>WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Wir leben in einer temporeichen Zeit, in der bei wichtigen Entscheidungen oft Überlegungen zu Rendite und Wirtschaftlichkeit dominieren. Wir wünschen uns als Organisation, dass die IV vor diesem Hintergrund nicht ihr eigentliches Ziel aus den Augen verliert, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zur Arbeitswelt zu ermöglichen.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Im Rahmen der Globalisierung und der zunehmenden Digitalisierung wird sich auch die IV in den nächsten Jahren zunehmend mit neuen Fragen auseinandersetzen müssen; beispielsweise, wie sie weiterhin – und sogar vermehrt – die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt sicherstellen kann.


Valentin Vogt
Präsident Schweizerischer
Arbeitgeberverband

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die Arbeitgeber begrüssen die erfolgreich eingeschlagene Entwicklung der IV von einer Renten- hin zu einer Eingliederungsversicherung ausdrücklich. Die IV ist für die Arbeitgeber ein wichtiger und kompetenter Partner für die (Wieder-)Eingliederung von Personen mit einer Beeinträchtigung in den Arbeitsmarkt. Beim Ziel der Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und der umfassenden Teilhabe am Arbeitsleben ziehen IV und Arbeitgeber am selben Strick.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Nach dem Grundsatz «Was gut läuft, soll auch so bleiben» werden die Arbeitgeber die erfolgreiche Eingliederungsarbeit der IV-Stellen weiter unterstützen. Allerdings ist die finanzielle Sanierung der IV noch kaum vorangekommen. Obwohl der Abbau der gut zehn Milliarden Franken Schulden bei der AHV dringend ist, wurde die aktuelle IVG-Revision nicht zum Anlass genommen, klare Sparvorgaben zu machen und Fehlanreize zu verhindern. Die Arbeitgeber erwarten jedoch von der IV und somit vom Bund, dass diese das Sanierungsziel zuoberst auf die Agenda setzen, damit die Finanzierung der IV wieder ins Lot kommt.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? Die finanzielle Schieflage der IV wird sich, nicht zuletzt wegen der Corona-Krise, in nächster Zeit noch akzentuieren. Die IV wird den Spagat zwischen Eingliederungszielen und der Sanierung der finanziellen Situation bewältigen müssen – dies mit dem klaren Ziel, die Beitragszahler, und dazu gehören die Arbeitgeber, nicht noch zusätzlich zu belasten, sondern die IV zu entschulden und strukturell zu bereinigen. Die Veränderungen der Arbeitswelt, allen voran die Digitalisierung, verlangen zudem von allen Beteiligten eine grosse Anpassungsfähigkeit. Dank der Digitalisierung werden aber auch neue Möglichkeiten der Wiedereingliederung geschaffen.


Romain Lanners
Direktor Schweizer
Zentrum für Heil-und
Sonderpädagogik
Fachagentur der
Schweizerischen Konferenz
der kantonalen
Erziehungsdirektoren
EDK für Sonderpädagogik

VON WELCHEN STÄRKEN DER IV PROFITIERT IHRE ORGANISATION HEUTE? Die kantonalen Erziehungsdirektionen haben ab 1959 bis zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) 2007 im Bereich der Bildung von sog. invaliden Kindern und Jugendlichen eng mit dem BSV zusammengearbeitet. In diesen knapp 50 Jahren flossen viele Bundesgelder in den Bau von separativen Sonderschulen, gemäss den damals geltenden, mehr philosophischen als wissenschaftlich belegten Dogmen der heilpädagogischen Ausbildungsinstitute und -seminare. Auch 13 Jahre nach der NFA tragen die Kantone noch immer die Altlasten dieser Fehlinvestitionen in ausgrenzende Sonderschulen. Die der Bundesverfassung entsprechende Kantonalisierung der Bildung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in vermehrt integrativen Settings hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Kantone an den Übergängen zur Berufsbildung und zur Arbeitswelt wieder enger mit den kantonalen IV-Stellen zusammenarbeiten, was sehr positiv wahrgenommen wird.

WELCHE ANLIEGEN HAT IHRE ORGANISATION FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Nach der Kantonalisierung der Sonderpädagogik steht eine zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auf der Tagesordnung, die aber auch Abgrenzungsprobleme mit sich bringt. Innovative Projekte, wie die intensiven Frühinterventionen bei Kleinkindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (IFI ASS) oder die Herstellung von barrierefreien digitalen Lehrmitteln und Bildungsdiensten (universal design for learning) für alle Lernenden, brauchen neue Modelle der Mischfinanzierung zwischen Bund und Kantonen.

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN SEHEN SIE AUF DIE IV ZUKOMMEN? In der Bildung wurde 2007 ein wesentlicher Paradigmenwechsel vollzogen: weg vom jungen Invaliden hin zum Lernenden mit besonderem Bildungsbedarf. Der Abschluss der obligatorischen Schule führt jedoch seitens des Bundes zum Rückfall zur hundertjährigen Etikette des Invaliden. Diese stammt aus den Anfängen der IV, als unsere Nachbarländer infolge des Ersten Weltkriegs über neue Versicherungen für die Unterstützung von Kriegsversehrten nachdenken mussten. Hier sollten der Bund und das BSV einen dringenden Paradigmen- und damit einhergehenden Namenswechsel vollziehen. Beim Eintritt ins Erwachsenenalter sollten eine erneute Invalidisierung und Ausgrenzung vermieden und stattdessen eine echte gesellschaftliche Teilhabe der ehemaligen Lernenden mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung gefördert werden.


Léonard Maradan
Juristischer Mitarbeiter
Generalsekretariat
Schweizerischer
Anwaltsverband

WELCHES SIND AUS ANWALTSSICHT DIE STÄRKEN DER IV? Aktuell ist die IV ein wichtiges Instrument für die gesamte Bevölkerung, insbesondere was die Erkennung und die medizinische Analyse ganz unterschiedlicher Behinderungen anbelangt. Ihre soziale Rolle steht ausser Frage. Zumal sie allgemeinen Zugang zu Grundleistungen bietet, deren Bedeutung nicht zu unterschätzen ist.

WELCHE ERWARTUNGEN HABEN ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTE FÜR DIE NÄCHSTEN ZEHN JAHRE AN DIE IV? Aus Anwaltssicht ist eine der Hauptschwächen des aktuellen IV-Systems die ungleiche Kräfteverteilung zwischen Verwaltung und Versicherten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass den Gutachten der Verwaltung eine oftmals entscheidende Rolle zukommt, und das trotz der Entwicklung einer einschlägigen Rechtsprechung. Hinzu kommt, dass der Anspruch der Versicherten auf rechtliches Gehör im Verfahren gemäss Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG nur teilweise gewährleistet ist. Aus Anwaltssicht ist zudem bedauerlich, dass Fehler der Verwaltung im Rahmen einer Wiedererwägung einfach korrigiert werden können; während Versicherten diese Möglichkeit nicht zusteht, wenn sie einen wichtigen Sachverhalt, der für sie spricht, erst nach Abschluss eines Verfahrens vorbringen. Auch ist unverständlich, weshalb das BSV Vergleiche systematisch ausschliesst, obwohl das ATSG sie ausdrücklich vorsieht. Bei bestimmten Streitfällen wäre ein Vergleich eine gute Lösung, angefangen bei der äusserst subjektiven Berechnung des Invaliditätsgrades.

WELCHES SIND DIE GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN DER IV? Aus Anwaltssicht weist die IV gravierende Mängel in der Kommunikation mit den Versicherten und ihren Vertreterinnen und Vertretern auf. Die IV ist eine Versicherung mit besonders schwerfälligen und starren Abläufen. Der Dialog muss verbessert werden und Versicherte sollten stärker als Partner und nicht als Subjekt in einem bürokratischen Verfahren betrachtet werden.

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