Der Begriff interinstitutionelle Zusammenarbeit umfasst alle Formen von Zusammenarbeit – vom einfachen Informationsaustausch bis hin zur Umsetzung gemeinsamer Massnahmen – in den Bereichen soziale Sicherung, Bildung und Arbeitsmarktintegration, um den Betroffenen effiziente und wirksame Lösungen zu ihrer nachhaltigen beruflichen Integration anzubieten.
Nehmen wir als Beispiel den Asylbereich, ein aktuelles Thema, das die Organisationen der IIZ gerade auch in diesem Jahr, in dem das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Steuerungsgremium vorsitzt, beschäftigen wird. In den letzten Jahren ist die Zahl der Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz angestiegen. Viele davon sind Jugendliche und junge Erwachsene. Spät zugewandert verfügen diese Personen oftmals über eine schlechte oder gar keine Bildung. Entsprechend schwierig gestalten sich ihre Arbeitsmarktintegration oder die Aufnahme einer Ausbildung. Nicht immer ist klar, welche Institution in welcher Phase für die Aufgabe zuständig ist: die Integrationsdienste, die Arbeitsvermittlungsstellen oder die Berufsbildung? Koordination und Zusammenarbeit dieser Stellen sind deshalb zentral.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit 2017 Die nationale Organisation der IIZ setzt sich aus einem Steuerungsgremium, einem Entwicklungs- und Koordinationsgremium sowie einer Fachstelle zusammen. Gemeinsam arbeiten sie an der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in den Schlüsselbereichen soziale Sicherheit, Bildung und Integration. Im nationalen IIZ-Steuerungsgremium haben die zuständigen Bundesämter, die Generalsekretärinnen und -sekretäre der kantonalen Direktionskonferenzen der Bereiche Bildung, Sozialhilfe und Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte- und Gemeindeverbände Einsitz.
2015 hat das nationale Steuerungsgremium mit finanzieller Unterstützung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eine Evaluation der nationalen IIZ-Organisation in Auftrag gegeben. Dabei war zu klären, ob die nationale IIZ die Ziele, die sie sich 2010 bei der Gründung gesetzt hat, erreicht: «Mit IIZ sollen die verschiedenen Sicherungs- und Integrationssysteme optimal aufeinander abgestimmt werden, damit die bestehenden Angebote im Interesse der unterstützten Person wirksamer und effizienter genutzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration, sollen mithilfe der interinstitutionellen Zusammenarbeit unterstützt werden.»1 Obschon die nationale Struktur ihren Aufgaben insgesamt nachkommt, identifizierte die Evaluation in einzelnen Punkten Verbesserungspotenzial. Mit Blick auf die Evaluationsergebnisse beschlossen die zuständigen Departementsvorstehenden Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Johann Schneider-Ammann sowie Bundesrat Alain Berset, die nationale Struktur zu stärken und zu optimieren. Hierzu wurden die folgenden strategischen Ziele festgehalten:
- Professionalisierung der Zusammenarbeit und Koordination, indem Good Practices gefördert werden, bei denen mehrere Institutionen – namentlich die Arbeitslosenversicherung, die öffentliche Arbeitsvermittlung, die Sozialhilfe, die Invalidenversicherung und der Bereich Migration – sich an Integrationsmassnahmen beteiligen und diese effizient umsetzen.
- Förderung der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration besonders gefährdeter Zielgruppen, d. h. Personen mit gesundheitlichen Problemen, wenig qualifizierte Erwachsene sowie spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene.
- Förderung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Schlüsselakteuren in den Bereichen Gesundheit und soziale Sicherheit.
Die IIZ wird künftig über eine permanente Fachstelle verfügen, die unter anderem den Informationsaustausch insbesondere mit den kantonalen IIZ-Strukturen fördern wird. Die Fachstellenleitung wird ab dem 1. September 2017 von Christian Kälin wahrgenommen.
Projekte der IIZ Orientiert an den strategischen Zielen wurde ein Arbeitsprogramm ausgearbeitet, das verschiedene Projekte, die vom nationalen IIZ-Steuerungsgremium angestossen wurden, mit solchen verknüpft, die für die Partner relevant sind. Zusätzlich zur Koordination und zum Wissenstransfer konzentrieren sich verschiedene Projekte darauf, die Steuerung der Massnahmen, die an der Schnittstelle zwischen zwei Bereichen liegen, zu verbessern.
- Das BSV identifiziert und vermittelt die Good Practices der Zusammenarbeit zwischen der Invalidenversicherung und anderen Akteuren am Übergang I zugunsten von Jugendlichen mit gesundheitlichen Problemen.
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erarbeitet eine Übersicht der bestehenden Schnittstellen und nennt potenzielle Zuständigkeitskonflikte unter den nationalen IIZ-Partnern. Davon ausgehend wird es möglich sein, vertiefende Analysen und Lösungen vorzuschlagen.
- Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) arbeitet daran, beim Berufsabschluss und dem Berufswechsel von Erwachsenen die Beratung und die innerkantonale Zusammenarbeit zu optimieren.
- Das SEM schliesslich hat via nationale IIZ eine Koordinationsgruppe für das nationale Sprachförderungsprojekt «fide» gebildet. Ausserdem erarbeitet es Empfehlungen und Instrumente, die es ermöglichen, das Berufspotenzial von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zu ermitteln.
Die Projekte erhalten Unterstützung, um sie allenfalls innerhalb bestehender Strukturen umzusetzen; weitere Projekte erlauben es, innovative Praktiken zu testen und voranzubringen. Folglich kann die Zusammenarbeit verschiedene Formen annehmen und formell oder informell erfolgen. Dabei liegt es an den Kantonen, ihre Strategien ihren Bedürfnissen entsprechend zu definieren und anzupassen.
Austausch und Kontakte Die nationale IIZ-Organisation hat beschlossen, ihre Kommunikation zu verbessern. Die kantonalen und kommunalen Partner sind aufgerufen, diejenigen Informationen, die sie als wichtig erachten, an die nationale Fachstelle weiterzugeben. Ausserdem bietet die alljährlich stattfindende nationale IIZ-Tagung die Möglichkeit für einen intensiven Austausch aller Beteiligten. Die IIZ beruht auf dem Grundsatz, dass jeder einzelne Akteur gewillt ist, die bestehenden Strukturen laufend an neue Herausforderungen anzupassen und zu verbessern. Es ist somit zentral, dass Bund, Kantone und Gemeinden zusammenarbeiten. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz ist es nicht möglich – und auch nicht sinnvoll –, eine verbindlichere Struktur zur Koordination der sozialen Sicherung durchzusetzen. Zuständigkeit und Verantwortung liegen bei den einzelnen Akteuren selbst.
- 1. www.iiz.ch > Abgeschlossene Projekte > Evaluation der nationalen IIZ-Organisation.