Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Beeinträchtigungen

Am 21. Dezember 2017 fand das dritte Treffen der «Nationalen Konferenz für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» statt, im Rahmen derer die Grundlagen gelegt wurden, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen mit gezielten und praxisorientierten Massnahmen voranzutreiben.
Cyrielle Champion, Chiara Mombelli
  |  02. März 2018
  • Behinderung
  • Eingliederung
  • Gleichstellung
  • Invalidenversicherung
  • Unfallversicherung

Unter dem Vorsitz von Bundesrat Alain Berset trafen an der nationalen Konferenz Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ärzteschaft, Invalidenversicherung, anderen Versicherungen, Behindertenorganisationen, interkantonalen Konferenzen und Bundesämtern zusammen. Die Sitzung vom Dezember war die letzte in einer Reihe von drei Treffen am 26. Januar 2017, am 18. Mai 2017 und am 21. Dezember 2017. Dabei verabschiedeten die Konferenzteilnehmenden eine gemeinsame Erklärung, mit der sie sich dazu bekennen, in den nächsten Jahren:

  • die im Rahmen der nationalen Konferenz gemeinsam erarbeiteten Massnahmen und Ansätze zu unterstützen,
  • im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten und in der Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren, die Entwicklung und die Umsetzung der identifizierten Massnahmen und Ansätze zu unterstützen,
  • die Netzwerkarbeit, die Entwicklung von Good Practice, den Austausch und den Wissenstransfer im Folgeprozess der nationalen Konferenz konkret und gezielt weiterzuverfolgen.

Zurück geht die vom eidgenössischen Departement des Innern organisierte Konferenz auf einen parlamentarischen Vorstoss (Postulat Bruderer Wyss 15.3206). Sie bot Gelegenheit, gemeinsam mit den Integrationsakteuren sowie mit direkt betroffenen Menschen konkrete Handlungsansätze für die Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen aufzuzeigen.

Strategische Ziele und Ansatz Die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Bundesverfassung, die Behindertenpolitikenvon Bund und Kantonen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowie die Sozialversicherungen bilden den Rahmen für die Integrationsaktivitäten aller Eingliederungsakteure.

Vor diesem Hintergrund fördert die nationale Konferenz die Entwicklung von Good Practice sowie den Austausch und Wissenstransfer im Hinblick auf eine stärkere Zusammenarbeit der Akteure und weitere konkrete Fortschritte in der Arbeitsmarktintegration. Ihre Arbeiten stützen sich auf politische (strategische Ziele der IV- und der Behindertenpolitik), theoretische (Erkenntnisse aus der Literatur), praxisbezogene (Analyse von Good-Practice-Beispielen) und partizipative Grundlagen (Konsultation der wichtigsten Eingliederungspartner/innen und Sounding Board mit Menschen mit Beeinträchtigungen).

Von Beginn weg waren alle Eingliederungsakteure dazu aufgerufen, sich aktiv an der Definition des Handlungsbedarfs sowie an der Identifizierung bestehender Good Practice und der Voraussetzungen zu beteiligen, die ihre Verbreitung begünstigen.

Projekte zusammentragen und bekanntmachen Während an der ersten und der dritten Sitzung die Handlungsziele und die Rahmenbedingungen für die Beteiligung der wichtigsten Akteure festgelegt wurden, diente das zweite Treffen der Vernetzung und dazu, konkrete Projekte zur verstärkten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Beeinträchtigungen bekanntzumachen.

Ausserdem waren der Austausch und die Diskussion wichtige Bestandteile der zweiten Sitzung. Mit rund 150 Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz bot diese zahlreiche Begegnungsmöglichkeiten. An den thematischen Workshops fanden Fachpersonen, Vertreterinnen und Vertretern der Dachorganisationen, Menschen mit Beeinträchtigungen und Arbeitgeber zu einem konstruktiven Dialog zusammen. Dabei zeigte sich, dass bereits diverse Initiativen bestehen, die als Inspiration und Anreiz für neue Projekte in einem anderen Umfeld dienen können. Und es verdeutlichte insbesondere das breite Bedürfnis, auf die Erfahrung anderer zurückzugreifen und sich mit ihnen auszutauschen.

Zusammenarbeit fördern, bewährte Instrumente etablieren Die teilnehmenden Dachorganisationen der Konferenz bekannten sich in einer gemeinsamen Erklärung dazu, die Handlungsansätze in rund fünf Schwerpunkten zu unterstützen:

  • die Förderung von branchenspezifischen Zusammenarbeitsvereinbarungen für die berufliche Eingliederung;
  • die Einführung gemeinsamer Instrumente, die ein koordiniertes Vorgehen zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden, Ärzteschaft und Versicherern bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden ermöglichen;
  • die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine Annäherung von Psychiatrie und Arbeitswelt;
  • die Förderung des Erwerbs, der Zertifizierung und der Anerkennung beruflicher Kompetenzen von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Branchen;
  • die Förderung von Anreizsystemen für Arbeitgeber zur Anstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Die fünf Schwerpunkte bilden die Grundlage für die Entwicklung und Übertragung von konkreten Massnahmen im Folgeprozess der nationalen Konferenz. Jedem der fünf Handlungsfelder wurden Good-Practice-Beispiele und Massnahmen zugeordnet, die an den ersten beiden Sitzungen vorgestellt und diskutiert worden waren. Sie dienen als Denkanstoss für die Entwicklung weiterer Massnahmen mit vergleichbaren Zielsetzung in anderem Kontext (Kantone, Region, Branche).


Teilnehmende der nationalen Konferenz

  • Arbeitgeberverbände: Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Fédération des entreprises romandes (FER), Centre Patronal
  • Arbeitnehmerdachverbände und Gewerkschaften: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse, Unia, Syna
  • Kantonale Direktorenkonferenzen: Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (GDK), Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)
  • Behindertenorganisationen: Inclusion Handicap, Pro Infirmis, Pro Mente Sana
  • Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung (INSOS)
  • Versicherer: IV-Stellen-Konferenz (IVSK), Suva, Schweizerischer Versicherungsverband (SVV)
  • Ärzteschaft: FMH, Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP), Verband Haus‑ und Kinderärzte Schweiz (mfe)
  • Compasso
  • Bundesämter: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
  • Vorsitz der AHV-/IV-Kommission

Mit der Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung am 21. Dezember 2017 verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen, im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten die Entwicklung der identifizierten Ansätze und Massnahmen sowie den Austausch und den Wissenstransfer über die nationale Konferenz hinaus zu unterstützen.

Dr. rer. pub., Projektleiterin, Socialdesign.
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MSc, Projektleiterin, Geschäftsfeld ­Invalidenversicherung, BSV.
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