Das Programm aus Sicht der Steuergruppe

Die strategische Ausrichtung des Nationalen Programms gegen Armut wird von ­einer neunköpfigen Steuergruppe verantwortet. Aus Anlass des ersten CHSS-Schwerpunkts zum ­Programm haben wir die bundesverwaltungsexternen Mitglieder der Steuergruppe ­gebeten, uns die zentralen Herausforderungen der Armutsprävention und -bekämpfung zu ­nennen und zu diskutieren, welchen Beitrag das Programm zu leisten vermag und wo seine Möglichkeiten begrenzt sind.
  |  03. Juni 2016
  • Armut
  • Gesellschaft

Konferenz der kantonalen Sozialdirekto­rinnen und Sozialdirektoren (SODK)
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Remo Dörig
Stv. Generalsekretär

Wo liegen aus Sicht der SODK derzeit die grössten Herausforderungen in der Armutsprävention und -bekämpfung?  Remo Dörig: Armut hat verschiedene Gesichter, sie ist mehrdimensional und enthält nicht nur eine materielle Komponente. Nebst fehlenden finanziellen Ressourcen, niedrigem Einkommen oder Erwerbslosigkeit kann sich Armut ebenso in einer unzureichenden Wohn- oder Gesundheitssituation oder fehlenden Ausbildung zeigen. Arm zu sein bedeutet auch, nicht oder nur unzureichend am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu können.

Diese Vielschichtigkeit ist per se schon eine Herausforderung und wird nochmals deutlich durch die unterschiedlichen Positionen zum Begriff der Armut: Welche Lebenslage gilt als Armut? Wer gilt als armutsbetroffen, wer als armutsgefährdet? Wo liegt die Armutsgrenze? Ist Armut überall gleichbedeutend? Ist Sozialhilfebezug mit Armut gleichzusetzen? Der öffentliche Diskurs über diese Fragen ist stark von Wertefragen geprägt und die dazugehörigen Zahlen sowie die Bewertung des Systems der sozialen Sicherheit unterscheiden sich je nach Auslegung des Begriffs Armut.

Aus sozialpolitischer Sicht liegen die grössten Herausforderungen darin, spezifische Massnahmen für die Lebenssituation Armutsbetroffener zu entwickeln, um prekäre Lebenssituationen zu verhindern sowie ihre Armut zu bekämpfen. Der Arbeitsintegration kommt dabei natürlich eine zentrale Rolle zu und hier ist insbesondere auch das Engagement der Arbeitgeber gefordert. Eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt sowie angemessene und faire Löhne sind mitunter die wirkungsvollste Armutsbekämpfung. Gemäss Statistik haben Haushalte mit Kindern ein besonders hohes Armutsrisiko. Ihnen gilt sicher ein besonderes Augenmerk.

Nicht erst seit Kurzem gelten die Wohn- und Gesundheitskosten als gewichtige Treiber der finanziellen Belastung der Haushalte und der öffentlichen Hand. In diesen Bereichen Lösungen zur Kostendämpfung zu finden, wird ebenfalls eine grosse Herausforderung und wichtige Aufgabe darstellen.

Das Nationale Programm gegen Armut steht in der Mitte seiner fünfjährigen Laufzeit. Ist das Programm auf dem richtigen Weg? Wo bestehen zur Halbzeit Lücken?  Ich stelle fest, dass ein engagiertes Team bestrebt ist, alle Erwartungen und Zielsetzungen, welche in dieses Programm gesteckt werden, zu erfüllen. Bis anhin fand ein fundiertes und gut austariertes Zusammentragen von Fakten und Grundlagenwissen statt. Ein eigentlicher Effekt auf die Armutsbekämpfung kann zur Halbzeit noch nicht identifiziert werden. Für die zweite Halbzeit muss es nun gelingen, einen Wechsel von der eher trockenen Daten- und Informationsbeschaffung zur Handlungsebene zu vollziehen. Das Schlussresultat ist letztlich matchentscheidend. Das Ziel muss sein, etwas Nachhaltiges zu bewirken – das Programm muss konkrete Spuren hinterlassen.

Persönlich herausstreichen möchte ich die Fachtagung «Mit Innovation gegen Armut» vom Januar 2016. Mit relativ wenig Mitteln und mit einer unkomplizierten Organisation und Durchführung konnte einem Fachpublikum eine grosse Vielfalt an innovativen Projekten aus Kantonen und Gemeinden präsentiert werden. Dabei haben die Verantwortlichen der vorgestellten Projekte das Rad nicht neu erfunden und auch keine bahnbrechenden Ideen aus dem Hut gezaubert, dafür aber einem fachkundigen Publikum eine Menge zielorientierte und wirkungsvolle Ansätze mitgegeben. Und nicht zuletzt wurde den Teilnehmenden bewusst gemacht, dass sich viele Menschen dafür engagieren und einsetzen, der Armut in unserer Gesellschaft etwas entgegenzusetzen.

Welche Ergebnisse erwarten Sie vom Programm? Was soll und kann das Programm bewegen? Wo stösst es an Grenzen?  Das Programm soll helfen, eine ganzheitliche Betrachtung und Sensibilisierung für das Thema zu fördern. Denn Armutspolitik betrifft verschiedene Politikfelder wie die Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik, aber auch Gesundheits-, Bildungs-, Wohn- oder Migrationsfragen. Die in diesen Bereichen involvierten Akteurinnen und Akteure tragen eine gemeinsame Verantwortung, ihren Beitrag zur Verhinderung und Bekämpfung der Armut zu leisten. Es ist fundamental, dass der Einbezug aller gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bereiche gelingt. Eine gute Zusammenarbeit der Vertreterinnen und Vertreter aus den verschiedenen Politikbereichen und den verschiedenen staatlichen Ebenen, der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner ist unumgänglich und hierzu leistet das Programm einen wichtigen Beitrag.

Armutspolitik betrifft verschiedene Politikfelder.

Sicher, es ist nicht einfach, allen Ansprüchen zu genügen und es müssen immer auch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Kantonen bzw. Regionen berücksichtigt werden. Nichtsdestotrotz ist es unabdingbar, dass sich der Bund über das Programm hinaus an der Armutsprävention und Armutsbekämpfung aktiv beteiligt und eine entsprechende Verantwortung wahrnimmt.

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
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Hans Ambühl
Generalsekretär

Wo liegen aus Sicht der EDK derzeit die grössten Herausforderungen in der Armutspräven­tion und -bekämpfung?  Hans Ambühl: Das ist eine Frage, die Sie in erster Linie einem Akteur der Armutsprävention und -bekämpfung stellen müssen. Die Bildungsseite, die ich in der Steuergruppe NAP vertreten darf, leistet einen wichtigen Beitrag an die Armutsprävention, sie geht aber nicht mit diesem Fokus an ihre Arbeiten heran.

Aus Bildungssicht kann ich sagen, dass die Gewährleistung einer möglichst hohen Chancengerechtigkeit ein wichtiges bildungspolitisches Ziel ist. Der Umgang mit Heterogenität – mit Leistungsheterogenität ebenso wie mit sozialer Heterogenität – stellt eine der grössten Herausforderungen für die Schule dar. Aus der internationalen Vergleichsstudie PISA wissen wir, dass die Schweiz eine sehr hohe Integrationsleistung erbringt. Das Hinarbeiten auf Chancengerechtigkeit bleibt aber eine permanente Aufgabe und für die Bildungsverantwortlichen stellt sich laufend die Frage, wie die chancengerechte Beteiligung an Bildung gehalten und weiter verbessert kann. Das beginnt mit Massnahmen im Bereich der frühen Förderung und familien­ergänzenden Betreuungsstrukturen und reicht bis zum Stipendienwesen. Der Kindergartenbesuch für alle ist ein Thema. Elternpartizipation ist ein Thema, sei es im Frühbereich, beim Berufswahlprozess oder während der Ausbildung auf Sekundarstufe II. Wichtig ist ein offenes Bildungssystem mit hoher Durchlässigkeit und ohne Sackgassen. Ein besonderes Augenmerk muss den Übergängen geschenkt werden, namentlich eine möglichst chancengerechte Ausgestaltung der Übertrittsverfahren – von der Primarstufe in die Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II. Und schliesslich ist auch die Nachqualifizierung von Erwachsenen ein wichtiges Thema.

Das Nationale Programm gegen Armut steht in der Mitte seiner fünfjährigen Laufzeit. Ist das Programm auf dem richtigen Weg? Wo bestehen zur Halbzeit Lücken?  Bei Start des Programms – als die Ausgestaltung des Programms ein Thema war – haben wir von Seiten der EDK eingebracht, dass mit einem solchen Programm in erster Linie bestehende oder geplante Aktivitäten unterstützt werden sollten. Beispielsweise indem bereits laufende Projekte auf ihre Wirksamkeit untersucht werden, indem die Grundlagen entwickelt werden, damit eine Massnahme auch andernorts aufgebaut werden kann oder indem Projekte und Angebote, die sich bewährt haben (Good Practice) zugänglich gemacht werden. Was den Bildungsbereich betraf, sahen wir drei Schwerpunkte: die frühe Förderung (0–4 Jahre) und Projekte zur Gestaltung des Übergangs in die Schule, zweitens den Übergang von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II und drittens die Qualifikation von Erwachsenen, z. B. den Berufsabschluss für Erwachsene.

Wichtig ist ein offenes Bildungssystem mit hoher Durchlässigkeit und ohne Sackgassen.

Grundsätzlich wurden diese Anliegen gut aufgenommen, wobei inhaltlich eindeutig ein Schwerpunkt beim Thema frühe Förderung auszumachen ist. Vorhaben wie die Erstellung eines Leitfadens mit Kriterien guter Praxis in der frühen Förderung gehen ebenfalls in die gewünschte Richtung.

Welche Ergebnisse erwarten Sie vom Programm? Was soll und kann das Programm bewegen? Wo stösst es an Grenzen?  Analog zu unseren oben formulierten Anliegen erwarten wir vor allem die Unterstützung bestehender Aktivitäten und eine gute Information über erprobte Ansätze und Massnahmen. Wenn man daran denkt, dass das Projekt über eine Laufzeit von fünf Jahren einen Kredit von insgesamt neun Millionen Franken hat, mit dem auch noch die Programmführung finanziert wird, dann ist die Investition in Good Practice und die Bekanntmachung von erprobten Massnahmen sicher ein sinnvoller Weg und kann einen Mehrwert bringen. In der zweiten Phase des Projektes geht es ja jetzt auch um die Finanzierung von Projekten von Dritten. Bei der Projektauswahl war es uns ein Anliegen, dass diese von Anfang an in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden realisiert werden oder zumindest ein Link zu den bestehenden Strukturen besteht. Wenn man beispielsweise Eltern bei der Berufswahl ihrer Kinder unterstützen will, dann sollte ein Projekt – auch eines privaten Trägers – von Anfang an eine Verbindung zu bestehenden Strukturen der Berufsberatung haben, sonst wird eine nachhaltige Umsetzung später schwierig. Insgesamt ist es aber zum jetzigen Zeitpunkt noch schwierig zu sagen, wo genau der Impakt des Programmes liegen wird.

Schweizerischer Gemeindeverband (SGV)
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Norbert Graf
Alt Gemeinderat Jegenstorf

Wo liegen aus Sicht des SGV derzeit die grössten Herausforderungen in der Armutsprävention und -bekämpfung?  Norbert Graf: Die Schweiz zählt zu den reichsten Ländern der Welt und dennoch ist in unserem Land das Vermögen ungleich verteilt, wenn ein Prozent der privaten Steuerpflichtigen mehr besitzt als die restlichen 99 Prozent. In diesem Zusammenhang und statistisch gesehen, waren im Jahr 2011 rund eine Million Menschen oder 14,3 Prozent der Schweizer Bevölkerung von Armut bedroht (etwa jede siebte Person).

Armutsbetroffene oder -gefährdete Personen sind auch gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie sich Angebote wie einen Ferienaufenthalt, einen Kino- oder Theaterbesuch oder eine Sportaktivität gar nicht leisten können.

Primär sollen deshalb Einwohnerinnen und Einwohner in unseren Städten und Gemeinden für das Thema Armut und deren langzeitliche Folgen für die Betroffenen und unsere Gesellschaft sensibilisiert werden. Gleichzeitig ist es Aufgabe und Pflicht, allen in diesem Land lebenden Menschen aufzuzeigen, welche Bevölkerungsgruppen und Personen armutsbetroffen oder armutsgefährdet sind, wo und unter welchen Lebensbedingungen sie leben. Erst dann können auf Stufe Bund, Kanton, Stadt oder Gemeinde auf privater, wirtschaftlicher und politischer Ebene gezielt wirksame und nachhaltige Massnahmen in der Armutsprävention und -bekämpfung getroffen werden.

Kennen wir beispielsweise das Umfeld und die Situation einer armutsbetroffenen oder -gefährdeten Familie, können wir ihre Kinder gezielt bei der sozialen, sprachlichen, schulischen und beruflichen Integration unterstützen und fördern, damit diese eine Zukunftsperspektive erhalten und sich aus der Armutsspirale absetzen können. Wir schaffen dadurch Chancen gerechtigkeit!

Das Nationale Programm gegen Armut steht in der Mitte seiner fünfjährigen Laufzeit. Ist das Programm auf dem richtigen Weg? Wo bestehen zur Halbzeit Lücken?  Seit den 1990er-Jahren werden immer wieder Forderungen an den Bund herangetragen, auf nationaler Ebene Massnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Armut zu ergreifen. Das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut stellt fest, dass Armut vielfältige Ursachen hat und Präventionsmassnahmen deshalb in unterschiedlichen Politikfeldern und auf allen staatlichen Ebenen notwendig sind. In der Folge sind Bund, Kantone, Städte, Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft gleichermassen gefordert: Armut kann nur gemeinsam bekämpft werden. Alle sind aufgerufen, die Anstrengungen zugunsten der betroffenen Menschen zu verstärken. Die Herkulesaufgabe innerhalb des Programms bestand deshalb in einer ersten Phase darin, die massgebenden Akteure strategisch und konzeptionell in das Programm einzubinden, ihr Fachwissen und ihre Kompetenzen einzubeziehen und sie zur Mitarbeit zu verpflichten. Der SGV kommt zum Schluss, dass dies den Projektverantwortlichen gelungen ist. Das Programm und seine Projekte gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit, Interesse und Fahrt.

Armut bedeutet auch gesellschaftliche Ausgrenzung.

Die grosse Herausforderung in den kommenden Monaten besteht darin, die vier Handlungsfelder Förderung der Bildungschancen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, soziale und berufliche Eingliederung, allgemeine Lebensbedingungen sowie Wirkungsmessung und Monitoring als Basis für das Erarbeiten, Umsetzen und Beurteilen einer ziel­orientierten und wirksamen Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Armut in Kantonen, Städten und Gemeinden bekanntzumachen. Dazu entstehen in den verschiedenen Teilprogrammen praxisbezogene Anleitungen und Grundlagen, welche den Akteuren aktuelles Fachwissen und Erkenntnisse in Form von Good Practice vermitteln und sie zur verstärkten Vernetzung untereinander auffordern sollen.

Das Programm wird dann seine volle Wirkung entwickeln können, wenn bei allen massgebenden Bundesstellen, in allen Kantonen, in jeder Stadt und in jeder Gemeinde die Notwendigkeit von Prävention und Bekämpfung von Armut für eine Gesellschaft mit Zukunft erkannt und entsprechend zielführend gehandelt wird.

Was auf nationaler, kantonaler, kommunaler und gesellschaftlicher Ebene in unserem Land bewegt und umgesetzt wird, steht auch im Zusammenhang mit der Entwicklung in der Frage von Armutsprävention und -bekämpfung auf der weltpolitischen Bühne. In der Agenda 2030, welche am UNO-Gipfel­treffen im vergangenen September verabschiedet wurde, steht als erstes von siebzehn Zielen für nachhaltige Entwicklung: «Armut in allen ihren Formen und überall beenden». Deshalb wird die Schweiz diesbezüglich an der Wirksamkeit ihrer Strategie sowie an den konkreten Ergebnissen gemessen und beurteilt, dies nicht nur auf nationaler, sondern insbesondere auch auf internationaler Ebene. Unser Land als eines der reichsten Länder wird unweigerlich bei der Prävention und Bekämpfung von Armut ganz besonders im globalen Fokus stehen.

Welche Ergebnisse erwarten Sie vom Programm? Was soll und kann das Programm bewegen? Wo stösst es an Grenzen?  Das zusammengetragene Wissen, das Erfassen und Sichtbarmachen guter Projekte, der Austausch und die Vernetzung unter den Fachleuten sowie mit der Wirtschaft soll die Zusammenarbeit in der Armutsprävention und -bekämpfung verstärken, bestehende Massnahmen optimieren und ergänzen. Den Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Als Programmpartner und Schnittstelle zu den Schweizer Gemeinden stellt der SGV deshalb sicher, dass die Erfahrungen, Erkenntnisse und Ansprüche der kommunalen Ebene wirkungsvoll und umfassend in das nationale Programm eingebracht werden. Zum anderen will der SGV die Städte und Gemeinden beim Entwickeln und Umsetzen von zielorientierten kommunalen Strategien in der Prävention und Bekämpfung von Armut unterstützen und befähigen.

Die Städte und Gemeinden ihrerseits sind aufgerufen, die Zusammenarbeit untereinander sowie mit der Wirtschaft und Zivilgesellschaft vor Ort zu intensivieren. Nur so können wirksame Voraussetzungen für ein vernetztes Zusammenarbeiten und einen gegenseitigen Wissenstransfer geschaffen und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen, Kompetenzen und Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Dazu braucht es Prozesse und Unterstützungsmassnahmen sowie Beispiele aus Good Practice.

Der SGV will zur Förderung und Vernetzung von kantonalen und kommunalen Strategien in der Armutsprävention und -bekämpfung beitragen. Es wird sich zeigen, inwieweit sich eine abgestimmte, gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Armut in den vom Nationalen Programm bearbeiteten Handlungsfeldern auf diesen autonomen Ebenen verwirklichen lässt.

Schweizerischer Städteverband
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Marius Beerli
Leiter Kommunikation und Gesellschaftspolitik Städteverband

Wo liegen aus Sicht des Städteverbands derzeit die grössten Herausforderungen in der Armutsprävention und -bekämpfung?  Marius Beerli: Städte sind soziale Brennpunkte: In urbanen Gebieten zeigen sich gesellschaftliche Entwicklungen akzentuierter und oft auch früher als in ländlichen Regionen. Richtet man das Augenmerk auf die Armutsprävention und -bekämpfung, so ist die Sozialhilfequote ein wichtiger statistischer Indikator – wenn auch selbstverständlich nicht der einzige. Die Städte weisen im Vergleich mit dem Rest des Landes eine überdurchschnittlich hohe Sozialhilfequote auf. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die Wirtschaftszentren ziehen Menschen auf Stellensuche an und die Agglomerationen verfügen oftmals auch über ein Angebot an günstigen Wohnungen. Die überdurchschnittlich hohen Sozialhilfequoten verweisen insofern darauf, dass die Armutsbekämpfung in den Städten eine grosse Bedeutung haben muss. Dies selbstverständlich auch vor dem Hintergrund, dass Phänomene akuter Armut, wie etwa Obdachlosigkeit und Bettelei, hauptsächlich in den Städten sichtbar werden.

Insgesamt darf man aber feststellen, dass die Sozialhilfe als System tragfähig ist und funktioniert. Es gelingt dank der Sozialhilfe bis heute, weitreichende Verelendungsphänomene zu verhindern. Die Sozialhilfe trägt so zum sozialen Frieden und zu wirtschaftlicher Stabilität bei. Sie steht aber unter erheblichem politischen Druck und vor grossen Herausforderungen. Zu denken gibt beispielsweise die steigende Zahl an Langzeitbezügern. Gerade in dieser Gruppe besteht auch ein stetes Armutsrisiko. Problematisch ist insbesondere, dass es zunehmend schwieriger wird, Langzeitbezüger auch nur teilzeitlich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Der immer kompetitivere Arbeitsmarkt bietet kaum mehr Nischen und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit tiefen Qualifikationen. Die Sozialhilfe wird zu einer Langzeitarbeitslosenversicherung, ein Zweck, für den sie ursprünglich nicht gedacht war. Die städtischen Herausforderungen in der Armutsprävention sind insofern im eigentlichen Sinne sozialpolitisch: Es müssen Lösungen gefunden werden, damit weniger Menschen durch die Maschen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens fallen.

Das Armutsrisiko zeigt sich aus Erfahrung der städtischen Sozialhilfe insbesondere dann, wenn mehrere Risiko­faktoren zusammenkommen: Alleinerziehende Mütter beispielsweise haben statistisch gesehen eine hohe Armutsgefährdung.

Die Sozialhilfe trägt zum sozialen Frieden bei.

Aus Sicht der Städte ist es entscheidend, den Armutsteufelskreis über die Generationen hinweg zu durchbrechen. Kinder aus benachteiligten Familien müssen eine Chance auf ein «normales» Leben haben. Gerade in Zeiten, in denen der politische Druck auf die Sozialhilfe hoch ist, müssen Leistungen, die über ein Existenzminimum hinausgehen und den Kindern eine breite Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen, immer wieder verteidigt werden.

Das Nationale Programm gegen Armut steht in der Mitte seiner fünfjährigen Laufzeit. Ist das Programm auf dem richtigen Weg? Wo bestehen zur Halbzeit Lücken?  Das Programm liefert einen entscheidenden Beitrag dazu, Armut als Thema auf der nationalen Politagenda zu halten und zu etablieren. Hierfür gebührt dem Programm grosse Anerkennung. Bis anhin wurden Armutspolitik und Armutsbekämpfung primär als Aufgabe von Kantonen, Städten, Gemeinden und NGOs angesehen. Nun wird die Thematik auch in den Fokus des Bundes gerückt. Dies ist aus Sicht der Städte von grosser Bedeutung, denn viele übergeordnete Ursachen der Armut, etwa Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, müssen hauptsächlich im Rahmen der Bundespolitik bearbeitet werden.

Während der bisherigen Laufzeit des Programmes wurde ein starkes Schwergewicht bei der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit gesetzt. Hierbei wurde unter anderem auch die zentrale Frage eines langfristigen schweizerischen Armutsmonitorings aufgegriffen. Wünschenswert wäre, in der zweiten Programmhälfte zusätzliche Projekte voranzutreiben, welche die Betroffenenperspektive einbinden. Zudem wurden strukturelle und gesetzgeberische Fragen zum Sozialsystem und zur Armutsbekämpfung bis anhin nur wenig aufgegriffen. Zur Etablierung einer langfristigen Armutspolitik wird auch deren Bearbeitung notwendig sein.

Welche Ergebnisse erwarten Sie vom Programm? Was soll und kann das Programm bewegen? Wo stösst es an Grenzen?  Die Grundlagenarbeit, die geleistet wird, darf als solides Fundament für die Armutspolitik der nächsten Jahr(zehnt)e betrachtet werden. Entscheidendes Element in der längerfristigen Perspektive wird jedoch das Monitoring sein. Hier gilt es deshalb ein Modell umzusetzen, das überzeugt und die nötige Breitenwirkung entfalten kann. Notwendig ist zudem ein Bekenntnis des Bundes, aus der Armutsbekämpfung und -politik eine langfristige Priorität zu machen, und der Wille, hierfür auch auf Bundesebene die notwendigen institutionellen und regulatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Caritas
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Hugo Fasel
Direktor Caritas Schweiz

Wo liegen aus Sicht der Caritas derzeit die grössten Herausforderungen in der Armutsprävention und -bekämpfung?  Hugo Fasel: Die grösste Herausforderung liegt in der nach wie vor sehr eingeschränkten öffentlichen und politischen Wahrnehmung der Armut als zentrales sozialpolitisches Problem. Mehrere Kantone verfügen bis heute über keinen Armutsbericht mit einer Bestandsaufnahme und damit auch über keine Armutsstrategien mit klaren Zielen und Massnahmen. Teilweise gibt es ein bewusstes Verdrängen der Armutsfrage. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Armutsprobleme einfach auf Fragen der Sozialhilfe reduziert werden. Die Einsicht, dass Armutsprobleme nicht verwaltet, sondern durch eine aktive und vielfältige Politik bekämpft werden müssen, hat noch kaum Fuss gefasst. Stattdessen werden wachsende Armutsprobleme durch einen Leistungsabbau in der Sozialhilfe bekämpft. Das ist der falsche Weg.

Es braucht also noch viel Aufklärungsarbeit. Denn problemadäquates Handeln ist nur möglich, wenn die Armut in ihrer Vielschichtigkeit und Multikausalität analytisch erfasst und aufgearbeitet wird. Dies ist die Voraussetzung, damit Wirtschaft und Politik gezielt handeln können.

Obwohl das eidgenössische Parlament die Armutsfrage bisher konsequent an die Kantone delegiert hat und konkrete Massnahmen, wie die Schaffung eines Rahmengesetzes oder die gesamtschweizerische Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien, abgelehnt hat, ist heute schon absehbar, dass auch die Bundesebene zukünftig eine wichtige Rolle wird übernehmen müssen. Der Weg dahin braucht noch viel Überzeugungsarbeit.

In diversen Kantonen fehlt eine Strategie zur Armutsbekämpfung.

Das Nationale Programm gegen Armut steht in der Mitte seiner fünfjährigen Laufzeit. Ist das Programm auf dem richtigen Weg? Wo bestehen zur Halbzeit Lücken?  Das Nationale Programm gegen Armut ist auf gutem Weg. Es ist beeindruckend wie viel mit den beschränkten Mitteln erreicht werden konnte. Das Programm hat klare Prioritäten gesetzt und den Fokus auf Analyse und Forschung einerseits sowie eine gute Vernetzung der verschiedensten Akteure und deren Wissen anderseits gelegt. Damit ist ein Wissens- und Kompetenzschatz entstanden, der eine wichtige Grundlage darstellt für konkretes Handeln in Politik und Wirtschaft, auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene, in der Zivilgesellschaft und der Forschung.

In der zweiten Halbzeit des Programms wird es notwendig sein, die Aspekte der Integration noch stärker zu bearbeiten. Es geht dabei um die gruppen- und problemadäquate Sammlung positiver Integrationsprojekte. Die Armutsbekämpfung kann sich nicht auf das Verteilen von Geldern zur Schliessung von Einkommenslücken beschränken. Erfolgreiche Armutspolitik verlangt nach Investitionen in Bildung, in Wohnungspolitik, in familienergänzende Angebote. Dies soll noch besser herausgearbeitet und durch gute Beispiele belegt werden. Armutsbetroffene Menschen sollen wenn immer möglich ohne staatliche Zuschüsse ihre Existenz sichern können. Die Bedeutung des entsprechenden Instrumentariums und der entsprechenden Handlungsfelder muss noch klarer und einsichtiger dargestellt werden. Letztlich muss erkennbar sein, dass sich Investitionen in die Armutsbekämpfung lohnen – auch ökonomisch.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Working Poor zu legen. Es besteht bisher noch wenig Klarheit bezüglich definitorischer Fassung des Problems. Ebenso gibt es noch wenige Lösungsansätze. Die Frage ist umso bedeutsamer, als die Working-Poor-Problematik an der Schnittstelle Wirtschaft und staatlicher Sozialpolitik liegt und beide Seiten die Lösung von der jeweils anderen erwarten.

Welche Ergebnisse erwarten Sie vom Programm? Was soll und kann das Programm bewegen? Wo stösst es an Grenzen?  Hauptergebnis des Programms wird der Wissens- und Kompetenzaufbau in Armutsfragen sein. Es wird am Ende seiner Laufzeit, so ist zu hoffen, Lücken und Handlungsbedarf einerseits, aber auch interessante Lösungsansätze und -beispiele aufzeigen. Es ist zu wünschen, dass ein Instrumentenset erarbeitet sein wird, das der Politik und auch der Wirtschaft für konkrete Massnahmen der Armutsbekämpfung zur Verfügung steht. Damit sind aber auch die Grenzen aufgezeigt: Das Programm schafft die Voraussetzungen für gezielte Politik; diese in Gang zu setzen vermag es (noch) nicht. Vielleicht war dies ursprünglich auch nicht gewollt, sonst wäre das Programm erst gar nicht beschlossen worden. Mit der UNO-Agenda 2030 ist nun die Schweiz im September 2015 die Verpflichtung eingegangen, Armut auch im eigenen Land zu bekämpfen. Das Armutsprogramm ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere müssen verbindlich folgen.