Da in der IIZ mindestens zwei, oft auch mehr Institutionen involviert sind, ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten und spezifische Kernkompetenzen. Umso wichtiger ist eine gemeinsame Ausgestaltung der Integrationsbemühungen an den Schnittstellen der Zusammenarbeit. Um eine nachhaltige Bildungs- und Arbeitsintegration zu ermöglichen, bedürfen Überschneidungen einer umsichtigen Absprache der Akteure.
Sorgfältige Abstimmung der IIZ an den Schnittstellen Um die Herausforderungen an den jeweiligen Schnittstellen zu identifizieren, liess das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Katalog der Schnittstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu ihren Partnern erstellen (Ecoplan 2018). Mit besonderem Augenmerk auf das gemeinsame übergeordnete Ziel der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration erarbeitete der Bericht in über dreissig Fact-Sheets mögliche Chancen und Lösungsansätze, um die IIZ an den Schnittstellen zu verbessern. Er zog dabei folgende Schlüsse:
- Ein gestärktes und allen Beteiligten gemeinsames Verständnis der Arbeitsmarktintegration erhöht die Erfolgschancen.
- Die persönliche Zusammenarbeit ist und bleibt das Herzstück der IIZ. Die Anerkennung der Bedeutung derer steigert die Chancen der betroffenen Menschen auf eine erfolgreiche Integration.
- Für die Kooperation nach dem Subsidiaritätsprinzip braucht es Klarheit und Transparenz bezüglich der institutionellen und finanziellen Zuständigkeit.
- Institutionalisierte Zusammenarbeit kann geordnete Übergänge zwischen verschiedenen Institutionen erleichtern.
Die Studie zu den Schnittstellen ist eine wichtige Grundlage für die schrittweise Weiterentwicklung und Gestaltung der IIZ. Diese hat das übergeordnete Ziel, die Chancen für alle Menschen auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu verbessern. Am Beispiel der Schnittstelle ALV–Berufsbildung für Erwachsene werden nachfolgend die neusten Fortschritte und die damit einhergehenden Umsetzungsarbeiten veranschaulicht.
Exemplarisch für die Herausforderungen, vor der die IIZ-Akteure der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration stehen, ist die Schnittstelle der ALV zur nachobligatorischen Bildung. Die ALV ist von den Konsequenzen fehlender Berufsabschlüsse stark betroffen. Rund 30 Prozent aller Stellensuchenden, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet sind, verfügen über keinen Berufsabschluss (WBF 2018). Aufgrund der steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in Zusammenhang mit der Digitalisierung, sind Stellensuchende ohne nachobligatorische Ausbildung zunehmend im Nachteil.
Vor diesem Hintergrund hat das SECO im Auftrag des Bundesrats und in Zusammenarbeit mit den kantonalen Durchführungsstellen für das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) untersucht, mit welchen Massnahmen die ALV die berufliche Qualifikation niedrigqualifizierter Stellensuchender im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) unterstützen kann (WBF 2018).
Gemeinsam vorankommen Kurze oder modular aufgebaute Bildungsangebote bzw. deren Teile lassen sich aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen eher über die ALV finanzieren als lange Bildungsgänge. In klar definierten Fällen kann über AMM neben Kursangeboten der beruflichen Weiterbildung auch die berufliche Grundbildung für Erwachsene getragen werden.
Im Rahmen einer von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt lancierten Initiative (Berufsbildung 2030) laufen verschiedene Projekte, um die Zusammenarbeit der IIZ-Akteure an der Schnittstelle ALV–Berufsbildung–Arbeitswelt zu verbessern: so zum Beispiel im Bereich Berufsabschlüsse für Erwachsene (BAE). Hier sollen Betroffene den angestrebten Bildungsabschluss leichter erreichen, indem ihre Bildungsleistungen einfacher anerkannt und die Finanzierung indirekter Bildungskosten der beruflichen Grundbildung für Erwachsene verbessert wird. Zu den indirekten Bildungskosten gehört unter anderem auch die Finanzierung des Lebensunterhalts während der Ausbildung, was für manche Betroffene eine zusätzliche Herausforderung ist (Schmid et al. 2017).
Mit den Ausbildungszuschüssen (AZ) hat die ALV eine AMM zur Hand, die es Kantonen grundsätzlich erlaubt, Erwachsene eine reguläre oder verkürzte Grundbildung absolvieren zu lassen. Während dieser AMM ist mit dem ALV-Taggeld gleichzeitig auch der Lebensunterhalt gesichert. Daneben lassen sich mittels Bildungsmassnahmen begleitende Kurse zur Validierung von Bildungsleistungen und vorbereitende Kurse zur Direktzulassung zum Prüfungsverfahren der beruflichen Grundbildung unterstützen. Der Einsatz dieser Instrumente liegt in der Kompetenz der Kantone. Damit ist eine möglichst enge Bindung an den lokalen Arbeitsmarkt gewährleistet.
Verbesserung der Grundkompetenzen Erwachsener Das 2017 in Kraft gesetzte Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) erlaubt es dem Bund unter anderem, kantonale Programme zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener mittels Finanzhilfen zu unterstützen. Dies in Ergänzung zu weiteren Spezialgesetzen. Es werden v. a. erwachsenengerechte Angebote zur Verbesserung der Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben und mündlicher Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Grundkenntnisse der Mathematik sowie der Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffen (Art. 13–16 WeBiG). Viel investiert wird im Rahmen dieser Programme auch in die Sensibilisierung der Betroffenen, der Bevölkerung sowie beispielsweise der RAV-Angestellten oder Sozialarbeitenden, die mit den Betroffenen im Kontakt stehen.
Laut der «Adult Literacy and Life Skills Survey» sind in der Schweiz rund 800 000 Erwachsene zwischen 16 und 65 Jahren von einer Leseschwäche betroffen (BFS 2005). Sie stammen aus allen sozialen Schichten sowie allen Berufsgruppen und können trotz Schulbildung nicht so gut lesen und schreiben, wie es im Beruf und im Alltag erforderlich wäre. Um den Betroffenen die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu erleichtern, bieten die Kantone im Rahmen der Kampagne «Einfach besser» Kurse für Erwachsene mit mangelnden Grundkompetenzen an (IKW/SDLS 2021). Lernblockaden und Schamgefühle sowie Unwissenheit über das Angebot scheinen jedoch die meisten der Angesprochenen vom Besuch eines solchen Kurses abzuhalten. Stattdessen entwickeln viele betroffene Menschen Strategien, um ihre Schwierigkeiten im Bereich Grundkompetenzen zu verstecken. So erweist es sich als schwierig, die richtigen Angebote an die richtigen Leute zu bringen. Deshalb ist die Zusammenarbeit an den Schnittstellen der ALV und der Bildung auch bei dieser Thematik von Bedeutung. Denn die RAV-Beraterinnen und -Berater haben direkten Kontakt zur Zielgruppe und können diese für die Bedeutung der Grundkompetenzen bei der beruflichen Wiedereingliederung sensibilisieren, indem sie dafür sorgen, dass die Betroffenen das nötige Wissen während der Arbeitslosigkeit über geeignete AMM erwerben. Durch eine gute Zusammenarbeit der IIZ-Akteure erhöhen sich zudem die Chancen, dass die Betroffenen der Festigung der Grundkompetenzen auch nach der Rückkehr in den Arbeitsmarkt weiterhin die nötige Beachtung schenken.
Fehlende Grundkompetenzen beschäftigen die Akteure der Bildungs- und Arbeitsintegration aber nicht nur an der Schnittstelle der ALV zu ihren Partnern. Das WeBiG eröffnet ein breites Aufgabenspektrum, das in manchen Fällen dazu führt, dass die bestehenden Regelungen nicht eindeutig sind oder unterschiedlich interpretiert werden (z. B. bei der Sprachförderung im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP und der WeBiG-Programme). Entsprechend spielt die Zusammenarbeit der IIZ-Akteure und die Pflege der entsprechenden Schnittstellen eine wesentliche Rolle. Um diese Grauzonen der Zuständigkeiten an den Schnittstellen zu klären, hat die nationale IIZ ein Projekt lanciert. Erste Ergebnisse werden im Herbst 2021 erwartet.
Wie die beschriebenen Beispiele zeigen, nehmen die in der IIZ engagierten Akteure die Empfehlungen der Grundlagenstudie (Ecoplan 2018) ernst. Sie werden auch weiterhin gemeinsam ihre Prozesse und Strukturen an den Schnittstellen sorgfältig aufeinander abstimmen und an deren Optiemierung arbeiten.
- Literaturverzeichnis
- Berufsbildung 2030: Projekte 2030 – Lebenslanges Lernen (Online-Quelle): www.berufsbildung2030.ch > Projekte > Lebenslanges Lernen.
- Interkantonale Konferenz für Weiterbildung, Schweizer Dachverband Lesen und Schreiben (IKW/SDLS 2021): Kampagne «Einfach besser!» (Online-Quelle): www.besser-jetzt.ch.
- Schenk, Carmen; Schmidlin, Sabina (2021): «Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Zeichen des Föderalismus», in CHSS, Nr. 1, S. 8–11: www.soziale-sicherheit-chss.ch > Ausgaben & Schwerpunkte > CHSS Nr. 1 / März 2021.
- Ecoplan (2019): Schnittstellen bei der Arbeitsmarktintegration aus Sicht der ALV: Bedeutung, Herausforderungen und Lösungsansätze. Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO); [Bern: Ecoplan]: www.iiz.ch > Abgeschlossene Projekte > Schnittstellen (…) ALV > Schnittstellenbericht > PDF.
- Kieser, Ueli; Schenk, Carmen (2018): «Arbeitsmarktintegration: Am gleichen Strick ziehen», in Die Volkswirtschaft, Nr. 8–9, S. 48–49: www.dievolkswirtschaft.ch > Suche.
- Mattmann, Michael; Marti, Michael; Mohagheghi, Ramin; Strahm, Svenja (2018): «Schnittstellen bei der Arbeitsmarktintegration optimieren», in Die Volkswirtschaft, Nr. 10, S. 57–58: www.dievolkswirtschaft.ch > Suche.
- WBF (2018): Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung bei strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen. Möglichkeiten und Grenzen; [Bern: WBF]: www.seco.admin.ch > Arbeit > Arbeitslosenversicherung > Öffentliche Arbeitsvermittlung > Arbeitsmarktliche Massnahmen > Bildung in der Arbeitslosenversicherung: Möglichkeiten und Grenzen > Bericht – Einsatz von (…) Umorientierungen > PDF.
- Schmid, Martin; Schmidlin, Sabina; Hischier, David Stefan (2017): Berufsabschluss für Erwachsene: Sicht von betroffenen Erwachsenen; [Bern: SBFI]: www.sbfi.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationsdatenbank > PDF.
- Tsandev, Evelyn; Beeli, Sonja; Aeschlimann, Belinda; Kriesi, Irene; Voit, Janine (2017): Berufsabschluss für Erwachsene: Sicht von Arbeitgebenden; [Bern: SBFI]: www.sbfi.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationsdatenbank > PDF.
- SR 419.1 Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über die Weiterbildung (WeBiG).
- Bundesamt für Statistik BFS (2005): Grundkompetenzen von Erwachsenen. Erste Ergebnisse der ALL-Erhebung (Adult Literacy and Lifeskills), [Neuenburg: BFS]: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Publikationen.