Multilaterale Vereinbarung regelt Homeoffice von Grenzgängern
Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die unter 50 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten, bleiben in der Schweiz sozialversichert. Eine entsprechende Vereinbarung mit den umliegenden EU-Staaten – mit Ausnahme von Italien – und weiteren europäischen Ländern ist seit Juli 2023 in Kraft.
Rechtsetzung
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