Auf einen Blick
- Dienstleistende stellen ihre EO-Anträge künftig über das neue EO-Portal mit Behörden-Login (AGOV).
- Die Daten werden verschlüsselt übermittelt und können von den Ausgleichskassen direkt weiterverarbeitet werden.
- Die Einführung beginnt im Februar 2026 mit J+S und wird bis Ende Jahr auf Zivildienst, Zivilschutz und Armee ausgeweitet.
Die Erwerbsersatzordnung (EO) macht einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Im Verlaufe des Jahres 2026 können Dienstleistende aus Jugend+Sport (J+S), Zivildienst, Zivilschutz und der Armee ihre Anträge auf Erwerbsausfallentschädigung digital einreichen. Der Digitalisierungsschritt beschleunigt die Bearbeitungszeit der EO-Entschädigungen und erhöht die Qualität der Daten. Darüber hinaus bringt er Kosteneinsparungen für Ausgleichskassen und Arbeitgeber.
Neu erfolgt die Antragstellung für Dienstleistende nicht mehr über ein Papierformular, sondern online über ein «EO-Portal» der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) mittels Behörden-Login AGOV. Der Prozess wird durch die jeweilige Dienstorganisation ausgelöst, welche die relevanten Daten an die ZAS übermittelt. Dienstleistende werden per E-Mail oder SMS zur Anmeldung aufgefordert.
Nach dem erstmaligen AGOV-Onboarding kann die Anmeldung auf der EO-Plattform in wenigen Minuten abgeschlossen werden. Bei künftigen Dienstperioden können die bereits erfassten Daten wiederverwendet werden, was den Prozess zusätzlich beschleunigt. Eine Anmeldung in Papierform bleibt für Dienstleistende weiterhin möglich.
Die Anmeldedaten umfassen unter anderem die Adresse sowie Angaben zum Dienst, zur Erwerbstätigkeit und zum Arbeitgeber. Diese Informationen werden verschlüsselt über die Kommunikationsplattform des Bundes Sedex an die zuständige Ausgleichskasse übermittelt. Spätestens nach 5 Jahren werden die Daten gelöscht.
Falls für die Berechnung der Entschädigung zusätzliche EO-relevante Lohndaten bei den Arbeitgebenden eingeholt werden müssen, stellen die Ausgleichskassen dafür elektronische Lösungen bereit. Diese basieren auf einem schweizweit einheitlich definierten elektronischen Standard für Lohnmeldungen (ELM).
Der Prozess wurde gemeinsam zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), der ZAS und Fachvertretern der Ausgleichskassen und deren IT-Lieferanten entwickelt. Die gesammelten Daten der ZAS können von den Ausgleichskassen strukturiert übernommen und direkt in ihren IT-Systemen weiterverarbeitet werden.
Im Juni 2025 testete eine Kompanie der Armee im waadtländischen Aigle das EO-Portal. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden fielen grossmehrheitlich positiv aus.
J+S macht den Anfang
Die Einführung der digitalen Anmeldung erfolgt gestaffelt nach Dienstbereich. Den Auftakt macht Jugend + Sport im Februar 2026. Ab diesem Zeitpunkt können pro Monat rund 2000 Teilnehmende von J+S-Kaderkursen ihre Anträge über die EO-Plattform der ZAS einreichen.
Die anfängliche Fokussierung auf J+S ermöglicht eine schrittweise Einführung des neuen Prozesses, das Sammeln erster Erfahrungen und gegebenenfalls notwendige Optimierungen.
Ab Mitte 2026 ist die Ausweitung auf Zivildienstleistende vorgesehen. Im Herbst folgen voraussichtlich der Zivilschutz und Ende Dezember die Armee. Die Einführung zum Jahresende hat den Vorteil, dass in dieser Zeit nur wenige Dienstleistende im Einsatz stehen. Dadurch kann das Risiko von Doppelanmeldungen durch technische und organisatorische Massnahmen minimiert werden.
Tausende Anmeldungen pro Jahr
Im Jahr 2023 wurden von den Dienststellen über 600 000 Anträge eingereicht, wobei über die Hälfte auf die Armee entfiel (siehe Grafik). An zweiter Stelle folgt der Zivilschutz mit rund 119 000 Anmeldungen.
Die EO ersetzt Personen, die Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst leisten oder an einem Kaderkurs im Rahmen von J+S teilnehmen, einen Teil des Verdienstausfalls. Zudem entschädigt sie auch den Mutterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub sowie den Urlaub des anderen Elternteils. Auch in diesen EO-Bereichen ist in einem nächsten Schritt die digitale Anmeldung geplant.