Am 26. April 2017 hat der Bundesrat den Familienbericht 2017 verabschiedet. Diesem liegen drei Analysen zugrunde.
- Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat die verfügbaren Statistiken zur Situation der Familien in der Schweiz aktualisiert, nach Themenbereichen geordnet und als umfassende statistische Auslegeordnung in einer eigenständigen Publikation (Bundesamt für Statistik 2017) veröffentlicht.
- Gestützt auf die neuesten statistischen Erkenntnisse hat der Soziologe François Höpflinger einen Fachbeitrag zu den wesentlichen Kontinuitäten, Veränderungen und Trends der Familien in der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten verfasst. Dieser Fachbeitrag ist integraler Bestandteil des Familienberichts 2017. 1
- Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Büro BASS) hat die kantonalen Familienberichte, Familienleitbilder und Familienkonzepte untersucht und die Analyse mit der familienpolitischen Auslegeordnung des Bundesrates verglichen (Stutz et al. 2017). Die Studie ist als eigenständiger Forschungsbericht in der Reihe «Beiträge zur Sozialen Sicherheit» des BSV publiziert worden. 2
Gestützt auf diese Grundlagen umfasst der Familienbericht 2017 neben einem Überblick über die Situation der Familien in der Schweiz und einer Einordnung der kantonalen Familienberichterstattung eine familienpolitische Standortbestimmung. Die Stellungnahme des Bundesrates, in der er auch seine familienpolitische Strategie darlegt, schliesst den Bericht ab.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten der Standortbestimmung zur Familienpolitik und der familienpolitischen Strategie des Bundesrates.
Familienpolitik der Schweiz – eine Standortbestimmung Im Jahr 2015 hatte der Bundesrat letztmals eine Auslegeordnung zur Familienpolitik in der Schweiz und zu den Handlungsoptionen des Bundes vorgenommen (Bundesrat 2015) und dabei vier familienpolitische Handlungsfelder definiert:
- (1) Wirtschaftliche Absicherung der Familien und Bekämpfung der Familienarmut
- (2) Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
- (3) Anpassung des Familien- und Erbrechts an die realen Lebensformen
- (4) Förderung der Familien
Auch die jüngste Standortbestimmung zur Familienpolitik orientiert sich an diesen vier Handlungsfeldern. Drei Fragen stehen dabei im Vordergrund: Wie lässt sich die Situation der Familien in der Schweiz charakterisieren? In welchen Bereichen orten der Bundesrat bzw. die Kantone Handlungsbedarf? Welche Massnahmen ergreifen oder prüfen der Bundesrat bzw. die Kantone, um die Situation der Familien zu verbessern? Dabei hat die Standortbestimmung die föderalistische, vom Grundsatz der Subsidiarität geprägte Kompetenzordnung in der Familienpolitik zu beachten: In den Handlungsfeldern (1), (2) und (4) liegen die Kompetenzen hauptsächlich bei den Kantonen und Gemeinden. Einzig im Familienrecht (3) steht dem Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz zu.
Die kommunale Ebene wird in der Standortbestimmung nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche Absicherung der Familien und Bekämpfung der Familienarmut In der Schweiz stehen ausreichend statistische Daten zur Verfügung, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien zu beurteilen und die Familienhaushalte, die besonders armutsgefährdet und armutsbetroffen sind, zu identifizieren. Nach der Geburt eines Kindes erhöhen sich die Ausgaben (z. B. Wohnkosten, Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung) und gleichzeitig sinken häufig die Einnahmen, da ein Elternteil – in der Regel die Mutter – seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Aus diesem Grund haben Paarhaushalte mit Kindern ein geringeres verfügbares Einkommen als Paarhaushalte ohne Kinder. Armutsgefährdet und armutsbetroffen sind insbesondere kinderreiche Familien und alleinerziehende Mütter. Letztere leiden nicht nur überdurchschnittlich unter wirtschaftlicher Armut, sondern sind auch mit einer Häufung von Problemlagen konfrontiert: Ihre Arbeitsbelastung durch Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit ist insgesamt hoch, ihre Wohnbedingungen sind häufig schlecht, und ihre wirtschaftlichen und sozialen Probleme gehen vielfach mit physischen und psychischen Beschwerden einher.
Wie François Höpflinger bemerkt (Bundesrat 2017, S. 14), zeichnet sich in diesem Handlungsfeld gesellschafts- und sozialpolitisch eine beachtliche Kontinuität der Problemwahrnehmung und der vorgeschlagenen Problemlösungen ab. Bereits in den 1980er-Jahren hat die Armutsforschung festgestellt, dass kinderreiche Familien und alleinerziehende Mütter besonders stark von Armut betroffen sind. Die Ergänzungsleistungen für Familien zählen zu den möglichen Massnahmen der Armutsbekämpfung, über die sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen breit und über eine lange Zeitspanne diskutiert wurde. Bislang haben diese aber nur wenige Kantone eingeführt.
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit In diesem Handlungsfeld ist die Datenlage lückenhaft: Es steht zwar ausreichend statistisches Material zum Arbeitsverhalten von Müttern und Vätern und zur Nutzung des familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung. Zum institutionellen Kinderbetreuungsangebot und zu den familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in Unternehmen fehlen indessen auf Bundesebene entsprechende Statistiken. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit in der Schweiz sehr heterogen sind. Obschon sowohl der Bund als auch die Kantone der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit eine hohe politische Priorität beimessen, gehen die Vorstellungen darüber, wie dieses Ziel erreicht werden kann, auseinander. Die Frage, ob und wie die Arbeitgeber in die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote eingebunden werden sollen, wird in den einzelnen Kantonen beispielsweise sehr unterschiedlich beurteilt.
Anpassung des Familien- und Erbrechts an die realen Lebensformen Die Datenlage in diesem Handlungsfeld erlaubt zwar eine Antwort auf die generelle Frage, in welchem Ausmass sich die Familien- und Lebensformen in den vergangenen Jahrzehnten pluralisiert haben. Zu spezifischen Fragen, wie viele Eltern beispielsweise die alternierende Obhut 3 ausüben, gibt es hingegen keine statistischen Angaben. François Höpflinger weist darauf hin, dass sich die Lebens- und Familienformen in der Schweiz in den vergangenen Jahren nur moderat gewandelt haben. Die Toleranz und Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber unterschiedlichen Lebens- und Familienformen hat sich dagegen deutlich erhöht.
Die Familienrechtsreformen der vergangenen Jahre, z. B. die Revision des Sorgerechts, des Kindesunterhaltsrechts oder des Adoptionsrechts, tragen dem Umstand Rechnung, dass die Ehe nicht mehr die einzige gesellschaftlich anerkannte Lebens- und Familienform ist. Gleichzeitig hat der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament weitreichende Reformvorschläge im Familienrecht zu unterbreiten.
Förderung der Familien In diesem Handlungsfeld stellt sich die Situation ähnlich dar wie bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die den Bund ermächtigen würde, das Angebot und die Nachfrage nach Information, Beratung, Bildung und Begleitung von Familien statistisch zu erfassen. Folglich fehlen auf Bundesebene statistische Erhebungen, die Aussagen zu Art, Finanzierung, Kosten, Qualität, regionaler Verteilung oder Nutzung dieser nicht monetären Förderangebote für Familien erlauben würden. Die Kantone bekunden zum Teil selber Mühe, sich einen Überblick über die Angebote zu verschaffen. Wie in der familienergänzenden Kinderbetreuung sind in diesem Handlungsfeld neben den staatlichen auch zahlreiche private Trägerschaften tätig, was die Bestandsaufnahme und Steuerung zusätzlich erschwert.
Für die Kantone hat die Förderung der Familien einen hohen politischen Stellenwert. Heidi Stutz, Livia Bannwart und Victor Legler weisen darauf hin, dass für eine nachhaltige und flächendeckende Verankerung der Förderangebote eine Professionalisierung der Anbieter und die Schaffung entsprechender kantonaler Gesetzesgrundlagen erforderlich wären (Bundesrat 2017, S. 9). Andernfalls besteht die Gefahr, dass Angebotslücken andauern, die Angebote nicht die erforderliche Qualität aufweisen oder Kürzungen und Verzichtsplanungen zum Opfer fallen.
Familienpolitische Strategie des Bundesrates Ausgehend von der neusten familienpolitischen Standortbestimmung hält der Bundesrat an seiner bisherigen Strategie fest: Er räumt der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit Priorität ein. Diese Zielsetzung verfolgt er auch im Rahmen der Fachkräfteinitiative. 4 Drei Massnahmen stehen dabei im Vordergrund:
- Die Einführung zusätzlicher Finanzhilfen, um mittels einer stärkeren Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote die Kinderdrittbetreuungskosten zu senken und die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen, 5
- die Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten, um negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen 6 sowie
- die Beseitigung der «Heiratsstrafe», um das Angebot der Zweitverdiener zu mobilisieren. 7
Der Bundesrat hat diese Prioritätensetzung kürzlich bestätigt und seine Empfehlung, die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» abzulehnen, unter anderem damit begründet, dass für ihn der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität hat.
- Literaturverzeichnis
- Bundesrat (2017): Familienbericht 2017. Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 12.3144 Meier-Schatz vom 14. März 2012 und 01.3733 Fehr vom 12. Dezember 2001. Bern, 26. April 2017: www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Familienpolitik > Grundlagen > Familienberichte > Familienbericht 2017 (PDF).
- Bundesamt für Statistik (2017): Familien in der Schweiz. Statistischer Bericht 2017. Neuenburg: Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > 01 – Bevölkerung > Familien > Familien in der Schweiz: Statistischer Bericht (PDF).
- Stutz, Heidi; Bannwart, Livia; Legler, Victor (2017): Familienberichte, Familienleitbilder und Familienkonzepte der Kantone; [Bern: BSV]. Beiträge zur sozialen Sicherheit; Forschungsbericht Nr. 1/17: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschung und Evaluation > Forschungsberichte.
- Bundesrat (2015): Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Tornare (13.3135) «Familienpolitik» vom 20. März 2015, Bern, 20. Mai 2015: www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Familienpolitik > Grundlagen > Bericht zur Familienpolitik > Bericht «Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes» (PDF).
- 1. Vgl. Höpflinger, François (2017): «Junge Familien im gesellschaftlichen Wandel», in dieser Sozialen Sicherheit CHSS, S. 8-13.
- 2. Vgl. Stutz, Heidi (2017): «Familienberichterstattung der Kantone», in dieser Sozialen Sicherheit CHSS, S. 14-19.
- 3. In diesem Betreuungsmodell teilen sich die Eltern die Obhut des Kindes nach der Trennung oder Scheidung mehr oder weniger gleichmässig. Im Rahmen des neuen Kindesunterhaltsrechts sind per 1.1.2017 auch zwei neue Bestimmungen zur alternierenden Obhut in Kraft getreten, vgl. Art. 298 Abs. 2 ter und Art. 298b Abs. 3 ter ZGB.
- 4. www.fachkraefte-schweiz.ch.
- 5. Seit dem 1.2.2013 und bis 31.1.2019 richtet der Bund im Rahmen der sog. Anstossfinanzierung Finanzhilfen zur Schaffung familienexterner Betreuungsplätze aus. Zusätzlich haben National- und Ständerat am 16.6.2017 einer Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung mit einem Verpflichtungskredit von 100 Mio. Franken zugestimmt, die es dem Bund auf fünf Jahre befristet erlaubt, Kantone zu unterstützen, die mit einer Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen die Betreuungskosten der Eltern senken. Zudem kann der Bund Beiträge an die Planungskosten von Projekten sprechen, die das Betreuungsangebot besser an die Bedürfnisse der Eltern anpassen. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten voraussichtlich Mitte 2018 in Kraft: www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Familienpolitik > Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit > Familienergänzende Kinderbetreuung.
- 6. Die Frist zur entsprechenden Vernehmlassungsvorlage ist am 12. Juli 2017 abgelaufen.
- 7. Der Bundesrat plant, die Botschaft zur Reform der Ehegattenbesteuerung im Frühjahr 2018 zusammen mit der Botschaft zur Steuervorlage 17 zu beraten.