Bereits 1999 thematisierte die CHSS die Zusammenarbeit zwischen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe und damit die Komplexität der sozialen Sicherung sowie die Grenzen eines sektoriellen Ansatzes bei der sozialen und beruflichen Integration. Die Beiträge nahmen auch die späteren Grundzüge der IIZ vorweg: personenzentrierter Ansatz, Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Zusammenarbeit zwischen bestehenden Einrichtungen statt Schaffung neuer Strukturen.
Seither hat sich die IIZ unter der gemeinsamen Führung von Kantonen und Bund kontinuierlich weiterentwickelt. Vor allem die Projekte IIZ-MAMAC und IIZ+ für die der IV-Rente vorgelagerten Partner sowie das Pilotprojekt Case-Management Berufsbildung (CM BB) und seit 2010 auch die Schaffung nationaler Strukturen haben die IIZ wesentlich vorangebracht. Wie dieser Schwerpunkt zeigt, erfindet sich die IIZ immer wieder neu, passt sich an und bleibt dabei ihren Grundsätzen treu.
Hat die IIZ trotz stetem Wandel, zeitweiser Kritik und Abschaffungsforderungen heute noch ihre Daseinsberechtigung? Die Antwort lautet mehr denn je: Ja.
Seit den 1990er-Jahren hat das System der sozialen Sicherheit nichts von seiner Komplexität verloren, im Gegenteil. Die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe sind alle überarbeitet worden und haben gesetzliche Grundlagen für eine Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sozialversicherungen geschaffen. Die Weiterentwicklung der IV, die in Kürze im Parlament beraten wird, setzt ebenfalls auf eine verbesserte Koordination untereinander. Doch es bleibt viel zu tun. Und die Gründe, die zum Aufbau der IIZ geführt haben, sind immer noch aktuell. Nach wie vor fehlt für die Sozialhilfe ein Rahmengesetz auf Bundesebene, und die verschiedenen Zweige der sozialen Sicherheit funktionieren auch weiterhin vor allem nach ihrer eigenen Logik. Solange das so bleibt, braucht es die IIZ.
Dank pragmatischem Vorgehen konnte sich die IIZ auch an die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen nach der Jahrtausendwende anpassen. Ursprünglich erstreckte sich die IIZ auf die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe – heute gehören auch die Berufsbildung und die Migration dazu. Denn auch bei der beruflichen und sozialen Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen ist die Zusammenarbeit der verantwortlichen Regelsysteme unumgänglich. Diese Innovations- und Anpassungsfähigkeit muss unterstützt werden. Damit die IIZ bestehen kann, müssen die Kantone auch in Zukunft innovativ bleiben können. Dazu muss der Bund die für reibungslose IIZ-Abläufe nötigen Rahmenbedingungen gewährleisten. Nur, wenn die Akteure Hand in Hand arbeiten, können die kommenden Herausforderungen erfolgreich bewältigt und kann eine solide Partnerschaft mit den Unternehmen für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt geschaffen werden.