Als privatrechtliche Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird, hat Gesundheitsförderung Schweiz seit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 den gesetzlichen Auftrag, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheit zu initiieren, zu koordinieren und zu evaluieren (Art. 19 und 20 KVG). Seit 2017 leistet jede gemäss KVG versicherte Person mit den Krankenkassenprämien einen monatlichen Beitrag von 40 Rappen an die Gesundheitsförderung. Die Hälfte der Einnahmen – jährlich gut drei Millionen Franken – fliesst in die Kantonalen Aktionsprogramme (KAP) zugunsten der älteren Bevölkerung. Kantone, die ein KAP durchführen, steuern mindestens denselben Beitrag bei, wie er über Gesundheitsförderung Schweiz in das Programm fliesst.
Die KAP basieren auf der etablierten Struktur der Ernährungs- und Bewegungsprogramme für Kinder und Jugendliche, die in vielen Kantonen bereits seit zehn Jahren umgesetzt werden. Mit der Verdoppelung des Beitrags aus den Krankenkassenprämien (monatlich 40 statt 20 Rappen) im Rahmen der Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) und im Anschluss an den Bericht «Psychische Gesundheit in der Schweiz: Bestandsaufnahme und Handlungsfelder» wurde es möglich, die Programme abgestützt auf Art. 112c BV und mit Zustimmung der Kantone auf die Zielgruppe der älteren Menschen auszuweiten und sie thematisch mit der Förderung der psychischen Gesundheit zu ergänzen (vgl. Grafik G1).
Gesundheitsförderung im Alter Gesundheitsförderung braucht es über die gesamte Lebensspanne, zumal sie auch dazu beiträgt, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen mindestens teilweise zu dämpfen. Bei der Zielgruppe der älteren Menschen muss sie insbesondere darauf hinwirken, deren Fähigkeiten, Autonomie und Lebensqualität trotz auftretender Einschränkungen zu erhalten. Sowohl die Lebensbedingungen als auch der Lebensstil haben einen starken Einfluss auf die körperliche und psychische Gesundheit. Gesundheitsförderung besteht darin, das bauliche, organisatorische/regulative und soziale Lebensumfeld gesundheitsförderlich zu gestalten. Konkret heisst das: Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen und Gebäuden, gute ÖV-Anbindung, altersfreundliche Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Grundversorgung, Quartiertreffpunkte sowie Austausch-, Lern- und Mitwirkungsmöglichkeiten etc. Ein solches Umfeld stärkt und entwickelt die Gesundheitskompetenzen älterer Menschen: Ihr Wissen wird genutzt und erweitert und ihre Motivation für selbstverantwortliches und gesellschaftliches Handeln gestärkt. Dies mündet in eine körperlich und sozial aktive Alltagsgestaltung, grösstmögliche Selbstständigkeit, aktives Engagement und Einholen von Unterstützung, wenn nötig. Für viele ältere Menschen ist die Wohngemeinde oder das städtische Quartier das primäre Lebensumfeld. Die kommunale Ebene verfügt in vielen Kantonen über weitreichende Befugnisse in der Gesundheitsförderung, der Gesundheitsversorgung sowie der Sozial- und der Raumplanung. Entsprechend prägt sie die Alterspolitik massgebend. Aber auch die Kantone sind gefragt, ihren politischen Spielraum zu nutzen, die Gemeinden zu unterstützen und selber aktiv einen Beitrag zu leisten.
Ziele und Rahmenbedingen der Programme Die Ziele der KAP bestehen darin, Bewegung, ausgewogene Ernährung und psychische Gesundheit durch ein adäquates materielles und soziales Umfeld zu fördern. Dies soll die körperlichen und psychischen Ressourcen der älteren Menschen stärken und zu gesundheitsförderlichen Verhaltensänderungen führen. Bei der Planung der KAP orientieren sich die Kantone an den übergeordneten Leitzielen, währenddem sie die konkrete Programmgestaltung auf die kantonalen Gegebenheiten ausrichten. Für den Programmantrag bei Gesundheitsförderung Schweiz bedarf es eines antragstellenden kantonalen Departements und der Unterschrift mindestens eines Regierungsrats. Nach der Prüfung durch das Projektteam und die Geschäftsleitung von Gesundheitsförderung Schweiz muss der Stiftungsrat – bestehend aus Repräsentanten von Bund, Kantonen, Versicherern, Wissenschaft, Ärzteschaft, Gesundheitsligen, Apothekern und Konsumenten – den Antrag für den Zusammenarbeitsvertrag gutheissen. Ein KAP wird jeweils für die Dauer von vier Jahren geplant. Anschlussverträge sind die Regel.
Neben Interventionen (Projekte wie ein Café balance zur Bewegungsförderung) umfasst ein KAP Massnahmen zur Vernetzung und Koordination, zum Beispiel von Fachpersonen und Freiwilligen. Öffentlichkeitsmassnahmen wie Informationsmaterialien, Sensibilisierungskampagnen und Veranstaltungen gehören ebenso dazu wie Policymassnahmen, also ein staatliches Engagement in Form von Gesetzen, Verordnungen, behördliche Leitlinien oder Labels zur Schaffung von gesundheitsförderlichen Lebenswelten (vgl. Grafik g1).
Dienstleistungen von Gesundheitsförderung Schweiz In Zusammenarbeit mit Hochschulen und Fachleuten erarbeitet Gesundheitsförderung Schweiz Grundlagendokumente, in denen sie zuhanden der Kantone den aktuellen Forschungsstand und die gängige Praxis in ihren drei Themenschwerpunkten festhält. Zudem führt sie eine Orientierungsliste für Projekte guter Praxis. Ferner multipliziert Gesundheitsförderung Schweiz in Absprache mit Kantonen oder Organisationen gute Kommunikationsprodukte und stellt sie allen interessierten Akteuren zur Verfügung. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützt Gesundheitsförderung Schweiz die interkantonale Vernetzung und Zusammenarbeit, indem sie Tagungen und den Erfahrungsaustausch für Programmleitende und -umsetzende organisiert und den Kontakt zu allen relevanten Akteuren der Gesundheitsförderung im Alter pflegt.
Dank der einheitlichen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen, die für alle KAP gelten, lassen sich die Fortschritte messen und die Qualität der Umsetzung beeinflussen. Alle vier Jahre erfolgt eine umfassende Evaluation aller KAP. Sie dient einerseits der Auswertung der vergangenen Programmphase und hilft andererseits, die Umsetzung der darauffolgenden vier Jahre zu optimieren.
Eine weitere Dienstleistung von Gesundheitsförderung Schweiz ist die Projektförderung in den KAP. Sie ist darauf ausgerichtet, das Angebot an Projekten bedarfsgerecht zu unterstützen und damit den Programmen zuzudienen. Die Projektförderung umfasst drei aufeinander aufbauende Förderelemente – Innovations-, Multiplikations- und Angebotsförderung – und kann von allen Akteuren der Gesundheitsförderung genutzt werden.
Inhalte der Programme Im Bereich der Bewegungsförderung bestanden schon vor den KAP diverse erprobte Massnahmen, auch dank des Vorgängerprojekts VIA, das ebenfalls von Gesundheitsförderung Schweiz mitfinanziert wurde. Eine bekannte aktuelle Massnahme zur Sturzprävention ist die Kampagne «Sicher gehen – sicher stehen», die Gesundheitsförderung Schweiz in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) und Pro Senectute Schweiz entwickelt hat. Der Bereich «Ernährung» befindet sich noch im Aufbau. Dank der neuen Ernährungsempfehlungen, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2019 publizieren wird, entstehen in diesem Themenbereich ab Ende 2019 neue Hilfsmittel für die KAP. Dank der KAP können diese Bestrebungen ergänzt und ausgeweitet werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden sich auf der Website von Gesundheitsförderung Schweiz
Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017–2024 (2016)
Bericht «Psychische Gesundheit in der Schweiz: Bestandsaufnahme und Handlungsfelder» (2016)
Definition von Gesundheitskompetenz
Massnahmen gegen die Vereinsamung im Alter und zur Förderung der sozialen Teilhabe, die das körperliche und psychische Wohlergehen älterer Menschen stark beeinflussen, werden bereits von diversen Akteuren umgesetzt. Da die psychische Gesundheit erst seit 2017 zu den Schwerpunkten von Gesundheitsförderung Schweiz zählt, ist noch nicht vollends geklärt, welche Massnahmen zugunsten älterer Menschen die besten Wirkungen versprechen. Festhalten lässt sich, dass zwei wichtige Faktoren die psychische Gesundheit massgebend stärken: Dies ist zum einen eine hohe Selbstwirksamkeit, das heisst, die Überzeugung, aufgrund eigener Kompetenzen erfolgreich handeln und auch schwierige Situationen meistern zu können. Zum anderen ist es die passende soziale Unterstützung von Familie, Freunden, Nachbarn und Fachleuten. Dank dieser beiden Ressourcen kann auch im Alter der Ausgleich zwischen Belastungen und Ressourcen gelingen. Die zentrale Rolle der psychischen Balance lässt sich im Rahmen von bestehenden Veranstaltungen, Kursen, Beratungen oder Publikationen ansprechen. Ressourcenstärkende Ansätze lassen sich auch in laufende Massnahmen zur Suizidprävention oder Depressionsbekämpfung einbeziehen. Nicht zuletzt wollen die KAP die psychische Gesundheit von betreuenden und pflegenden Angehörigen älterer Menschen thematisieren, indem die Akteure darin bestärkt werden, nebst den vielerorts geförderten Entlastungsmöglichkeiten auch die gesunde Lebensbalance der Angehörigen zu stützen.
Umsetzung in den Kantonen In fast allen Kantonen bestanden schon vor 2017 Massnahmen zur Gesundheitsförderung älterer Menschen. Während einige bereits über stabile gesetzliche Grundlagen für die Gesundheitsförderung im Alter und umfassende Programme verfügen, nutzen andere Kantone die KAP dazu, erstmals die bestehenden Massnahmen zu bündeln, neue zu entwickeln und unterstützende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Vorteile eines Programms sind das finanzielle Engagement der Regierung und des Parlaments, die höhere Sichtbarkeit und gesellschaftliche Reichweite der Gesundheitsförderung im Alter und die neuen Koordinationschancen, die sich zwischen Kanton und Gemeinden sowie anderen Akteuren ergeben, um nur einige zu nennen.
Mit den KAP unterstützt Gesundheitsförderung Schweiz das Engagement der Kantone für eine bessere Gesundheit und höhere Lebensqualität im Alter nachhaltig. Die gesetzten Ziele werden dann am besten erreicht, wenn es gelingt, alle Staatsebenen, Wissenschaft, Fachorganisationen im Alters-, Sozial- und Gesundheitsbereich, Wirtschaft und die älteren Menschen selbst zur Zusammenarbeit zu bewegen.