20 Jahre KVG

Am 1. Januar 1996 trat das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 in Kraft. Es löste in Teilen das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) von 1911 ab und führte mit einem landesweiten Versicherungsobligatorium die sogenannte soziale Krankenversicherung bzw. die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ein. Dies, nachdem bis anhin nur die Unfallversicherung sowie rund die Hälfte der Kantone und einzelne Städte eine solche gekannt hatten. Neben dem Versicherungsobligatorium strebte der Gesetzgeber mit dem KVG v. a. den begrenzten Risikoausgleich zwischen den Kassen, die Förderung der Prävention und des Wettbewerbs sowie eine bessere Kostenkontrolle an.

Zum 20-Jahr-Jubiläum des KVG würdigen die nachfolgenden Schwerpunktartikel die Entwicklung der gesetzlichen Parameter und sie zeichnen mit dem Kosten- und Prämienverlauf die wichtigsten gesundheitspolitischen Eckwerte nach. Ein dritter Beitrag stellt die Frage, inwiefern das KVG die Grundzielsetzung differenzierter Gesundheitssysteme bisher erreicht hat. Überdies nennt er die grössten strategischen Herausforderungen, die zur Etablierung eines qualitativ guten, effektiven und sozial finanzierten Gesundheitssystems aus kantonaler Perspektive zu meistern sind. Und als besonderes Highlight ordnet alt Bundesrätin Ruth Dreifuss als wichtige Zeitzeugin die gesundheitspolitische Entwicklung seit Einführung des KVG ein.

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