Maximaler Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten ist gestiegen
In den vergangenen Jahren haben die meisten Kantone den Höchstbetrag für Kinderdrittbetreuungskosten erhöht: Während der ungewichtete kantonale Durchschnitt des maximalen Steuerabzugs im Jahr 2019 bei rund 10 000 Franken lag, stieg er im Jahr 2025 auf rund 18 000 Franken.
Es gibt jedoch weiterhin grosse kantonale Unterschiede: Am höchsten ist der Maximalabzug für das Jahr 2025 im Kanton St. Gallen mit 26 700 Franken, am tiefsten im Kanton Schwyz mit 6000 Franken. Bei der Bundessteuer war die Erhöhung in diesem Zeitraum sogar noch grösser: Aktuell beträgt der Maximalabzug 25 800 Franken – im Jahr 2019 waren es erst 10 100 Franken.
Mit dem Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten sollen Eltern, die Kinder beispielsweise in einer Kita dritt betreuen lassen, jenen gleichgestellt werden, die ihre Kinder selbst betreuen. Zugleich stärkt er die Erwerbsanreize der Eltern, insbesondere der Mütter.
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