Elternzusammenarbeit als Mittel der Armutsprävention

Ausgehend vom «Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und ­Erziehung in der Schweiz» haben Fachleute der Armutsprävention, Elternarbeit und der frühkind­lichen Bildung, Betreuung und Erziehung Bausteine für die gelingende ­Zusammenarbeit mit armuts­betroffenen Eltern entwickelt und in einer Fokuspublikation festgehalten.
Stefanie Knocks
  |  09. Dezember 2016
  • Armut
  • Familie

Die frühe Kindheit ist eine entwicklungsintensive Lebens­phase. Viele Fähigkeiten, die im Menschen angelegt sind, können sich nur bei ausreichender und dem Entwicklungsstand angepasster Anregung entfalten. Für sozioökonomisch benachteiligte Familien ist es eine Herausforderung, kleinen Kindern ein anregungsreiches Umfeld zu bieten. Für Kinder bedeutet Armut nicht nur materielle Entbehrung, sondern auch einen einschneidenden Mangel an Chancen und Perspektiven mit langfristigen Folgen. Familienarmut kann zudem die Beziehungs-, Betreuungs- und Erziehungskompetenzen der Bezugspersonen von Kindern zermürben.

In seiner «Gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung» trägt der Bundesrat dem armutspräventiven Potenzial einer gelingenden Elternarbeit Rechnung und hält hierzu fest: «Die Armutsprävention beruht bei Kindern auf der Schaffung möglichst guter Startchancen für alle Kinder. Kinder mit schlechten Ausgangsbedingungen brauchen in der frühen Kindheit spezifische Fördermassnahmen, damit sie sich optimal entwickeln können. Wichtig ist auch die Unterstützung ihrer Eltern in ihrer Erziehungskompetenz (…). Unterstützend wirken können Institutionen familien- und schulergänzender Betreuung, sofern sie die notwendige Förderung und Unterstützung anbieten können.» (Bundesrat 2010, S. 23).

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ­wichtig Die Eltern sind «die ersten wichtigen Bezugspersonen im Leben des Kindes» (Orientierungsrahmen 2012, S. 55) und haben deshalb eine Schlüsselfunktion für die kindliche Entwicklung. Für eine gesamtheitliche und individuelle Förderung des Kindes verfolgt die Elternzusammenarbeit das Ziel, zusammen mit den Eltern das gesamte Umfeld des Kindes einzubeziehen. Sie beinhaltet den Austausch über den Entwicklungs- und Lernstand des Kindes und seine Interessen. Dadurch können gemeinsame Ziele definiert, Zuständigkeiten geklärt und allfällige Massnahmen für das Kind abgesprochen und ergriffen werden.

Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Eltern angesichts erschwerter Bedingungen gelingen? Koordiniert durch das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz und unterstützt durch das Nationale Programm gegen Armut, diskutierten Fachpersonen aus den Bereichen Armutsprävention, Elternarbeit und frühe Kindheit zwischen Januar und Juni 2016, wie sich die bekannten Grundsätze einer gelingenden Elternzusammenarbeit zum Nutzen der Armutsprävention in der frühen Kindheit weiterentwickeln lassen. Bei der Erarbeitung der entsprechenden Bausteine stützten sie sich neben ihrem Fachwissen und Erfahrungsschatz v. a. auf den «Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz», dem schweizerischen Referenzwerk für die pädagogische Arbeit und das Zusammenleben mit Kleinkindern.

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Die Bausteine (vgl. Tabelle T1) für eine gelingende Elternzusammenarbeit zur Armutsprävention wurden in einer Fokuspublikation (Fokuspublikation 2016) zusammengefasst, die Interessierten in ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema Orientierung und Handlungsideen für ihren praktischen Alltag geben soll. Die Grundüberlegung der Fokuspublikation besteht darin, das Zusammentreffen von Eltern junger Kinder und Fachpersonen – wo auch immer im Alltag es stattfindet – zu nutzen, um gemeinsam positive Veränderungen anzustossen. Im Fokus stehen dabei vor allem Institutionen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) wie Kitas, Spielgruppen oder Mütter- und Väterberatungen. Der Erstkontakt zu den Eltern kann aber überall gesucht werden, wo diese sich aufhalten, auch in Arztpraxen oder der Spielecke des Supermarktrestaurants.

Damit diese Bausteine in der Praxis realisiert werden können, braucht es sowohl Entwicklungen in den Fachbereichen der Armutsprävention und der frühen Kindheit als auch Veränderungen auf der gesellschaftlich-politischen Ebene. Die Fokuspublikation zeigt im letzten Kapitel auf, was aus Sicht der Fachpersonen in der Armutsprävention und frühen Kindheit und auf Basis des Orientierungsrahmens noch passieren muss, damit die Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit zielgerichtet und wirksam gesetzt werden können:

  • Armut (an)erkennen: Fachpersonen der FBBE sollen Zahlen und Fakten zur Familienarmut kennen – und erkennen, welche Anzeichen auf eine sozioökonomisch schwierige Situation hinweisen können. Bereits in der Ausbildung von Fachpersonen, die mit Familien mit jungen Kindern arbeiten, muss vermittelt werden, wie mit Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft im Sinne des Kindes aufgebaut werden kann. Und letztlich ist die Gesellschaft als Ganzes aufgefordert, sich mit Armut und ihren Gesichtern auseinanderzusetzen und sie als Tatsache anzuerkennen.
  • Die Zusammenarbeit mit Eltern als Norm etablieren: Unterstützende Angebote für Eltern junger Kinder zu nutzen, sollte nicht als Schwäche bzw. als Ausdruck von Defiziten angesehen werden, sondern als Norm etabliert und positiv besetzt sein.
  • Armutsprävention im fachlichen und politischen Handeln mitdenken: Der finanzielle und organisatorische Rahmen muss so gesteckt sein, dass die verantwortlichen Fachpersonen die Zusammenarbeit mit den Eltern suchen und aufbauen können. Armutsprävention zugunsten kleiner Kinder wirkt v. a. unter der Voraussetzung, dass die Fami­lien- und Sozialpolitik sowie das Engagement für den Frühbereich aufeinander abgestimmt sind – beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden.
  • Armutsprävention braucht beide Ebenen – individuelle Veränderungen ebenso wie eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen: Armut darf nicht allein als individuelles Problem, sondern muss auch als gesellschaftliche Herausforderung begriffen werden – in ihrem Entstehen genauso wie in ihren Auswirkungen. Die Familie ist in gesellschaftliche Regelungen und Rahmenbedingungen eingebettet, die z. B. die Rolle der Eltern als Arbeitnehmende oder Steuerzahlende wesentlich prägen. Staat und Gesellschaft sind daher in der Pflicht, die Entstehung von Armut auch durch strukturelle Massnahmen, wie der Sicherstellung einer ausreichenden, qualitativ hochstehenden und bezahlbaren familienergänzenden Kinderbetreuung, zu verhindern und möglichen prekären Lebenssituationen von Kindern mit geeigneten Massnahmen wie Familienzulagen und Steuerabzügen entgegenzutreten.
Dr. rer. soc., Kommunikationswissenschaftlerin, Netzwerk Kinderbetreuung (bis 15. Oktober 2016)
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