Auf einen Blick
- Drei Jahre nach Beginn des Ukraine-Kriegs leben rund 68 000 Geflüchtete mit Schutzstatus S in der Schweiz, von denen die Mehrheit Frauen sind.
- Trotz hoher Arbeitsmotivation und guter Qualifikationen bestehen Hürden wie Sprachbarrieren, nicht anerkannte Diplome und fehlende Kinderbetreuung, die insbesondere Frauen an der Arbeitsaufnahme hindern.
- Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Integrationsförderung und Arbeitsvermittlung sowie gezielte Fördermassnahmen könnten die berufliche Integration weiter beschleunigen.
Im Februar dieses Jahres jährte sich die russische Invasion in die Ukraine zum dritten Mal. Seit 2022 hat der Krieg in der Ukraine erhebliche Fluchtbewegungen ausgelöst. Gemäss UNO lebten Anfang 2025 rund 6,3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer als Geflüchtete in einem anderen europäischen Land, von ihnen rund 1 Prozent oder 68 000 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Im Gegensatz zu Geflüchteten aus anderen Ländern sind es bei den Ukraine-Geflüchteten grossmehrheitlich Frauen (62%).
Den Schutzstatus S erhalten Menschen, die aus der Ukraine flüchten, ohne Durchführung eines Asylverfahrens in der Schweiz. Zudem haben sie die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und eine Erwerbstätigkeit auszuüben, um so ihren Aufenthalt nach Möglichkeit eigenständig finanzieren zu können.
Die Voraussetzungen für einen raschen Einstieg von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Schweizer Arbeitsmarkt schienen zunächst also vielversprechend. Ausserdem verfügen rund 70 Prozent von ihnen über einen Universitätsabschluss, und viele bringen Berufserfahrung in Branchen wie dem Gesundheits- oder dem Erziehungswesen mit, in denen in der Schweiz Arbeitskräfteknappheit herrscht. Zudem ist die Arbeitsmotivation bei den Ukrainerinnen und Ukrainern gemäss den befragten Fachpersonen, Arbeitgebern und Geflüchteten hoch.
Trotzdem wurde das ambitionierte Ziel des Bundesrats, dass bis Ende 2024 mindestens 40 Prozent der ukrainischen Geflüchteten berufstätig sein sollten, verfehlt. Ende 2024 waren insgesamt 29,5 Prozent erwerbstätig (zum Vergleich: Bei den Ukraine-Geflüchteten, die bereits im Frühling 2022 einreisten, sind es 37,7%). Bei den Frauen war die Erwerbstätigenquote mit 28,2 Prozent tiefer als bei den Männern mit 32,0 Prozent.
Sprache ist eine der grössten Hürden
Was sind die Gründe, weshalb insbesondere Ukrainerinnen weniger oft einer Erwerbsarbeit nachgehen? Im Auftrag des Bundes hat die Universität Neuenburg dies untersucht (Efionayi-Mäder et al. 2025). Dazu haben die Studienautoren unter anderem Gespräche mit 25 Fachpersonen aus der Integrationsförderung, der Sozialhilfe, der öffentlichen Arbeitsvermittlung, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie mit 8 Arbeitgebenden und 34 ukrainischen Geflüchteten geführt.
Gemäss den Antworten ist eine grosse Hürde etwa die Sprache. Dies betrifft insbesondere soziale Berufe, in denen mehrheitlich Frauen tätig sind. Selbst sehr beflissene Ukrainerinnen brauchen Zeit, um Deutsch oder Französisch zu lernen. Auch Englischkenntnisse helfen nur bedingt: In vielen KMU oder bei direktem Kundenkontakt ist Englisch oft weniger gefragt als die lokale Landessprache.
Ein häufig thematisiertes Problem ist, dass Diplome nicht automatisch anerkennt werden. Davon betroffen sind insbesondere Frauen, weil sie öfter Berufe ausüben, in denen ein offizielles Diplom verlangt wird, etwa im Erziehungswesen als Sonderpädagoginnen. Hinzu kommen laut den Arbeitgebenden ungewohnte Werdegänge mit Abschlüssen, die es in dieser Form in der Schweiz nicht gibt, oder mit Hochschuldiplomen, die nicht klar zur vorliegenden Berufserfahrung passen. Weiter fehlen Arbeitszeugnisse, die in der Ukraine wenig üblich sind.
Ein wesentliches Hindernis für die Aufnahme einer Arbeit ist auch die Kinderbetreuung, die primär in der Verantwortung der Frauen liegt. Denn wer kleine oder schulpflichtige Kinder hat, ist meist auf externe Betreuung angewiesen, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Gemäss Angaben der befragten Ukrainerinnen und Fachpersonen ist eine externe Betreuung jedoch schwierig zu organisieren oder zu teuer. Noch grösser ist die Doppelbelastung der Mütter, neben einer Erwerbstätigkeit auch noch die Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen, wenn die Kinder zusätzlich am ukrainischen Online-Schulsystem teilnehmen, um später nahtlos in das Bildungssystem der Ukraine zurückkehren zu können.
Schutzstatus schafft Unsicherheiten
Der Schutzstatus S ist rückkehrorientiert. Das heisst, er muss periodisch vom Bundesrat verlängert werden, womit eine Unsicherheit einhergeht, wie lange Personen mit Status S das Aufenthaltsrecht in der Schweiz behalten. Dies dämpft auch gelegentlich die Motivation, in der Schweiz beruflich voranzukommen. Hinzu kommt, dass Weiterbildungen oft teuer sind und den betroffenen Personen den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit kurzfristig erschweren oder gar verunmöglichen.
Viele Geflüchtete stehen stattdessen eher vor der Herausforderung, vorübergehend einen Beruf auszuüben, für den sie überqualifiziert sind, solange der Ausgang des Kriegs ungewiss bleibt. Gleichzeitig schafft die Rückkehrorientierung auch Unsicherheit für Arbeitgebende, die Personen mit Status S einstellen und weiterqualifizieren möchten. Denn manche sind nicht hinreichend darüber informiert oder unsicher, wie lange Personen mit Status S in der Schweiz bleiben können. Gerade in Funktionen, die eine (betriebsinterne) Schulung erfordern, werden Kandidatinnen daher eher abgelehnt, wenn ihr Verbleib unsicher ist.
Auch die je nach Kanton und Zeitpunkt unterschiedliche Dauer und der erhöhte administrative Aufwand, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen, wurden von Arbeitgebenden und Fachpersonen als Hindernis genannt. Denn zwar sind Personen mit Schutzstatus S gegenüber anderen Asylsuchenden bei der Arbeitsaufnahme im Vorteil. Doch für andere Geflüchtete ist der Prozess zurzeit noch einfacher. Für sie genügt schon ein einfaches Meldeverfahren, weshalb Arbeitgeber solche Personen bei gleichen Fähigkeiten gegenüber Personen mit Status S teilweise bevorzugen. Eine entsprechende Erleichterung ist inzwischen vorgesehen (Bundesrat 2025).
Engere Zusammenarbeit der Behörden
Währenddem viele Schutzbedürftige unmittelbar nach ihrer Flucht in die Schweiz an die öffentliche Arbeitsvermittlung (ÖAV) verwiesen wurden, hat sich rasch herausgestellt, dass die Bedingungen für einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt oft nicht gegeben waren. Die Konsequenz: Viele Schutzbedürftige meldeten sich nach kurzer Zeit wieder von der ÖAV ab und mussten zunächst von anderen beteiligten Institutionen – insbesondere den Integrationsfachstellen oder der Sozialhilfe – unterstützt werden. Damit ging ein Informations- und Koordinationsaufwand für die Abklärung der Zuständigkeiten durch die kantonalen Stellen einher. Und das gerade in der angespannten Lage des ersten Kriegsjahres.
Der Übergang und die Zusammenarbeit zwischen spezifischer Integrationsförderung und der ÖAV haben sich inzwischen zwar verbessert, aber es besteht weiter Optimierungsbedarf. Fallstudien aus den Kantonen zeigen etwa, wie zentral es ist, sowohl auf der strategischen als auch auf der operativen Ebene für klare Abläufe zu sorgen. Erfahrungsaustausch und direkte Kommunikation zwischen den beteiligten Fachstellen erwiesen sich als unverzichtbar, um die Zusammenarbeit und die bestehenden Abläufe zu überdenken und Fördermassnahmen auf die Bedürfnisse der Schutzbedürftigen anzupassen.
Interessanterweise bestehen auch drei Jahre nach Kriegsbeginn immer noch Lücken in der Wissensvermittlung: Vorab fehlt es oft an klaren Informationen für Geflüchtete selbst, beispielsweise zu kantonalen Eigenheiten oder zu Unterstützungsangeboten bei der Arbeitssuche. Zudem fehlt an der Verbindungsstelle zwischen Integrationsförderung und ÖAV teilweise die Übersicht, wie genau auf der jeweils anderen Seite gearbeitet und entschieden wird. Erwartungen an die Geflüchteten müssen daher klarer formuliert, Zuständigkeiten definiert und die Kommunikation sowohl mit geflüchteten Personen als auch innerhalb und zwischen den Institutionen verbessert werden.
Der Weg stimmt
Zwar wurden viele der Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine inzwischen erkannt, doch es braucht für alle Beteiligten Zeit, um Anpassungen und Prozesse zu etablieren, Erfahrungen zu sammeln und aus positiven Beispielen zu lernen.
Die berufliche Integration geflüchteter Frauen aus der Ukraine schreitet insgesamt voran, wie die Zahlen zeigen: Ihre Erwerbstätigkeit ist zwischen Juni 2022 und Ende 2024 von 6,1 Prozent kontinuierlich auf 28,2 Prozent gestiegen. Dennoch könnte die Arbeitsintegration durch eine konsequente interinstitutionelle Zusammenarbeit und den weiteren gezielten Abbau vermeidbarer Integrationshindernisse etwa mit Programmen, welche die Anerkennung von Diplomen erleichtern, oder gezielter Sprachförderung beschleunigt werden. Dazu bedarf es nicht nur der Bereitschaft von Integrationsförderung und ÖAV, offen zu bleiben und Abläufe kontinuierlich anzupassen. Auch die betroffenen Frauen sowie Arbeitgebende und zivilgesellschaftliche Akteure sollten möglichst miteinbezogen werden.
Dieser Beitrag ist am 20. März 2025 in der Publikation «Die Volkswirtschaft» erschienen. Er entspricht den dort geltenden Redaktionsrichtlinien.
Literaturverzeichnis
Bundesrat (2025). Bundesrat will Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen fördern, Medienmitteilung vom 26.2.
Efionayi-Mäder, Denise; Ruedin, Didier; Mandelbaum, Sacha; Bobokova, Jana; D’Amato, Gianni (2025). Berufsintegration geflüchteter Frauen aus der Ukraine. Grundlagen für die Wirtschaftspolitik Nr. 56. SECO.