70 Jahre Erwerbsersatzordnung: Von der Armee zur Familie
Die 1953 geschaffene Erwerbsersatzordnung war zunächst auf Militärdienstleistende beschränkt. Heute entschädigt sie auch den Erwerbsausfall bei Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption und bei der Betreuung von schwer beeinträchtigten Kindern.