Reform der Erwerbsersatzordnung stärkt Familien
Die revidierte Erwerbsersatzordnung führt zu einheitlichen Leistungen für alle Versicherten. Davon profitieren insbesondere Familien – beispielsweise bei Spitalaufenthalten von Mutter oder Kind.
Die revidierte Erwerbsersatzordnung führt zu einheitlichen Leistungen für alle Versicherten. Davon profitieren insbesondere Familien – beispielsweise bei Spitalaufenthalten von Mutter oder Kind.
Die 1953 geschaffene Erwerbsersatzordnung war zunächst auf Militärdienstleistende beschränkt. Heute entschädigt sie auch den Erwerbsausfall bei Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption und bei der Betreuung von schwer beeinträchtigten Kindern.
Erwerbstätige Adoptiveltern können ab Anfang 2023 einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub beziehen. Die Entschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Auf einen Blick Der Adoptionsurlaub tritt per…
Das Gesundheitswesen kann den zunehmenden Betreuungs- und Pflegebedarf nicht allein abdecken. Angehörige übernehmen hier unverzichtbare Aufgaben. Für sie ist es aber häufig sehr schwierig, Betreuungsaufgaben…
Nach der Geburt eines Kindes hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub (Art. 329f OR) und auf eine über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierte Mutterschaftsentschädigung…
Es ist oft schwierig, die Erwerbstätigkeit neben der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger fortzusetzen. Ob dies möglich ist, hängt wesentlich von der familiären Situation und dem Gesundheitszustand…
Der Bundesrat kommt gestützt auf eine neue Studie zum Schluss, dass Erwerbsunterbrüche
während der Schwangerschaft finanziell gut abgedeckt sind. Er sieht deshalb keinen
Handlungsbedarf für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub gegen Ende der Schwangerschaft.