Welche Sozialversicherungen benötigen Auslandschweizer?
Wer auswandern möchte, sollte sich frühzeitig mit der eigenen Versicherungssituation auseinandersetzen. So lassen sich – etwa bei einer Krankheit – Überraschungen vermeiden.
Das Zusammenspiel zwischen Migration und Sozialversicherungen ist vielfältig. So tragen etwa ausländische Fachkräfte zur Stabilisierung der ersten Säule bei. Gleichzeitig ist die Sozialhilfequote bei Ausländerinnen und Ausländern höher als bei Personen mit Schweizer Pass. Internationale Sozialversicherungsabkommen wiederum erleichtern den Personaleinsatz im Ausland. Wie wirkt sich die Zuwanderung bis 2070 auf die erste Säule aus? Welche Vorsorgemöglichkeiten bieten sich Auslandschweizern? Welchen Anspruch auf Sozialschutz haben Geflüchtete? Diese Schwerpunktserie beleuchtet Zusammenhänge zwischen der Migration und der sozialen Sicherheit.
Wer auswandern möchte, sollte sich frühzeitig mit der eigenen Versicherungssituation auseinandersetzen. So lassen sich – etwa bei einer Krankheit – Überraschungen vermeiden.
Viele Schweizer Unternehmen sind global tätig. Um die Mobilität der Arbeitskräfte sicherzustellen, hat die Schweiz zahlreiche Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Personen aus dem Asylbereich haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der AHV und der IV. Je nach Staatsangehörigkeit ist internationales oder nationales Recht massgebend.
In der Schweiz hat der Sozialhilfebezug migrationsrechtliche Konsequenzen – bis hin zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung. Dies kann dazu führen, dass ausländische Personen auf Sozialhilfe verzichten.
Für die erste Säule hat die Einwanderung nicht nur aktuell, sondern auch langfristig einen positiven Effekt: Zugewanderte zahlen in der AHV, IV und EO anteilsmässig mehr Beiträge als sie Leistungen erhalten, wie eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt.