Zuwanderung wirkt sich positiv auf erste Säule aus

Für die erste Säule hat die Einwanderung nicht nur aktuell, sondern auch langfristig einen positiven Effekt: Zugewanderte zahlen in der AHV, IV und EO anteilsmässig mehr Beiträge als sie Leistungen erhalten, wie eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt.
Sandro Favre, Reto Föllmi, Josef Zweimüller
  |  30. November 2023
    Forschung und Statistik
  • Alters- & Hinterlassenenversicherung
  • Migration
Anflug eines Jets beim Flughafen Zürich. (Alamy)

Auf einen Blick

  • Die Zuwanderung hat einen verjüngenden Effekt auf die Altersstruktur der Versicherten in der ersten Säule.
  • Anteilsmässig zahlen Zugewanderte aktuell – und auch in 50 Jahren – in der ersten Säule mehr Beiträge pro Jahr, als sie Leistungen beziehen.
  • Über einen Lebenszyklus gesehen ist das Verhältnis der Leistungen zu den Beiträgen von Zugewanderten vergleichbar mit in der Schweiz geborenen Personen.

Die Auswirkungen der Zuwanderung auf Wirtschaft und Gesellschaft sind ein kontrovers diskutiertes Thema. Nicht zuletzt die Frage, welche Rolle die Immigration für die Sozialversicherungen spielt, erhitzt und entzweit die Gemüter. Unsere Studie (Favre, Föllmi und Zweimüller 2023) wirft einen neuen Blick auf diese wichtige Frage und verwendet verknüpfte Individualdaten aus verschiedenen Registern – wobei die Administrativdaten der Sozialversicherungen (ZAS/BSV), das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) sowie Register des Bundesamtes für Statistik (BFS) die Grundlage bilden. Die Zukunftsprojektionen basieren auf den Szenarien zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung des Bundes.

Mit diesen Datenquellen ist es nicht nur möglich, einen detaillierten Blick auf den Ist-Zustand zu werfen, sondern auch Szenarien zu den Anteilen an Beiträgen und Leistungen von Migrantinnen und Migranten in den Sozialversicherungen bis 2070 zu erstellen (vgl. auch Kasten). Dabei kommen zwei unterschiedliche Methoden zum Einsatz: Eine Querschnittsanalyse stellt pro Jahr

die Beiträge einer Bevölkerungsgruppe den von dieser bezogenen Leistungen gegenüber. Und anhand einer Kohortenanalyse wird analysiert, zu welchen künftigen Leistungsansprüchen die geleisteten Beiträge führen.

In der Studie werden sowohl versicherte Personen im Inland als auch solche im Ausland berücksichtigt . Untersucht werden vor allem die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Erwerbsersatzordnung (EO) – die Ergänzungsleistungen (EL) und Familienzulagen (FZ) werden in einem Exkurs beleuchtet.

Zunächst unterscheiden wir nach dem Migrationsstatus – also zwischen im Ausland und in der Schweiz geborenen Personen. Danach schlüsseln wir die Personen nach der Staatsangehörigkeit (Schweiz, EU/EFTA, übrige Vertragsstaaten und Nichtvertragsstaaten) auf. Diese Unterscheidung ist insofern relevant, als im Ausland wohnhafte Personen aus Nichtvertragsstaaten (Länder, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat) keinen Anspruch auf eine AHV-Altersrente oder IV-Rente haben.

Grenzen der Aussagekraft der Studie

Zukunftsprojektionen sind immer mit Unsicherheit behaftet und hängen naturgemäss von den zugrundeliegenden Annahmen ab. In unserem Fall sind dies die Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik sowie die Wirtschaftsszenarien des Staatssekretariats für Wirtschaft. Zudem nehmen wir an, dass die Struktur der Erwerbseinkommen der Jahre 2012 bis 2016 konstant bleibt. Weichen Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum von diesen Annahmen ab, oder kommt es zu grösseren Verschiebungen in der Struktur der Erwerbseinkommen, wären die Projektionen unzutreffend. In der Kohortenanalyse ist die Unsicherheit noch grösser als in der Querschnittsanalyse, da die Entwicklung sehr kleiner Personengruppen in der Zukunft modelliert werden muss. Ausserdem wurden für alle Gruppen zahlreiche vereinfachende Annahmen getroffen. Unter anderem berücksichtigten wir die Hinterlassenenrenten und die Rentenplafonierung für Ehepaare nicht. Schliesslich haben wir bei der Berechnung der Beitragsanteile die Finanzierung der Sozialversicherungen aus allgemeinen Steuermitteln ausgeklammert und nur die Lohnanteile betrachtet. Weil sich die Zuwanderung auf die Steuererträge auswirkt, wäre dies aber für eine Gesamtbetrachtung durchaus relevant.

Leistungen versus Beiträge in der Querschnittsanalyse

In einer Querschnittsanalyse stellen wir für jede Bevölkerungsgruppe die in einem Kalenderjahr einbezahlten Beiträge den im selben Jahr an diese Gruppe ausbezahlten Leistungen gegenüber. Dies entspricht der Logik des Umlageverfahrens: Die aus den AHV-pflichtigen Einkommen geleisteten Beiträge werden direkt dazu verwendet, die Leistungen zu finanzieren. 

Betrachtet man AHV, IV und EO kumuliert, so leisteten im Jahr 2020 im Ausland geborene Personen über 40 Prozent der Beiträge, erhielten aber weniger als 30 Prozent der Leistungen (siehe Grafik). In der Schweiz geborene Personen leisteten entsprechend weniger als 60 Prozent der Beiträge, bezogen aber mehr als 70 Prozent der Leistungen.

Verjüngung dank Zuwanderung

Wie lässt sich erklären, dass der Anteil der Zugewanderten an den Beiträgen grösser ist als ihr Anteil an den Leistungen? Der Grund liegt in der demografischen Zusammensetzung: Zugewanderte sind jünger und der Anteil an Beitragszahlenden am Gesamtbestand ist entsprechend höher. Da der Wanderungssaldo gemäss Szenarien des BFS bis 2040 sinkt und danach bis 2070 auf konstant tieferem Niveau bleibt, nimmt der verjüngende Effekt durch die Zuwanderung etwas ab. Jedoch werden auch im Jahr 2070 zugewanderte Personen relativ mehr Beiträge bezahlen (knapp 50 Prozent) als sie an Leistungen erhalten werden (rund 40 Prozent).

Betrachtung nach Versicherung und Nationalität

Dieser – aus Versicherungsperspektive – vorteilhafte Effekt der Zuwanderung gilt nicht nur für die Sozialversicherungen der ersten Säule insgesamt, sondern auch bei getrennter Betrachtung von AHV, IV und EO. Gerade bei IV und EO sind die Leistungsanteile, die an Zugewanderte bezahlt werden, besonders tief. Viele Zugewanderte halten sich nämlich nur für kurze Zeit in der Schweiz auf, und gewisse Leistungen, wie etwa Eingliederungsmassnahmen der IV, sind an den Wohnsitz in der Schweiz geknüpft. Zudem müssen ausländische Staatsangehörige keinen Militärdienst leisten, weshalb sie aus der EO keine entsprechenden Erwerbsersatzleistungen erhalten.

Schlüsselt man die Personen nach Staatsangehörigkeit auf, so zeigt sich ein differenziertes Bild: Bei Zugewanderten aus EU- und EFTA-Staaten liegt der Anteil an den Beiträgen (25 Prozent im Jahr 2020 und 34 Prozent im Jahr 2070) der ersten Säule beispielsweise besonders stark über dem Anteil der Leistungen (15 Prozent im Jahr 2020 und 27 Prozent im Jahr 2070), während für Zugewanderte aus Vertrags- und Nichtvertragsstaaten das Umgekehrte gilt. Der Grund dafür ist in erster Linie, dass EU/EFTA-Staatsangehörige gegenüber anderen Zuwanderungsgruppen höhere Einkommen erzielen und ihre Erwerbsbeteiligung grösser ist.

Kohortenanalyse bis 2070

Die Querschnittsanalyse zeigt also, dass der Anteil der Zugewanderten an den Beiträgen in jedem Kalenderjahr bis 2070 grösser ist als ihr Anteil an den Leistungen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die von einer Kohorte Zugewanderter erworbenen Leistungsansprüche die geleisteten Beiträge langfristig nicht übersteigen.

Um diese Frage zu beantworten, betrachten wir die Kohorte der 150 000 Personen, die im Jahr 2003 in die Schweiz eingewandert sind. Anhand von Registerdaten und Bevölkerungs- und Wirtschaftsszenarien analysieren wir die Beiträge und Leistungen dieser Kohorte von 2003 bis 2070. Als Vergleichsgruppe konstruierten wir eine «synthetische» Kohorte von in der Schweiz geborenen Personen, deren Geschlechts- und Altersstruktur an diejenige der Zuwanderungskohorte angeglichen wurde.

Die Kohortenanalyse zeigt: Viele neu Zugwanderte halten sich nur kurz in der Schweiz auf und leisten somit nur während eines kurzen Zeitraums Beiträge an die Sozialversicherungen. So hielt sich im Jahr 2008 – also fünf Jahre nach der Einwanderung – nur noch ein Drittel der Kohorte in der Schweiz auf. Dies bedeutet: Die Mehrheit dieser Personen muss aufgrund der geringen Anzahl an Beitragsjahren mit tieferen AHV-Altersleistungen rechnen.

Einzig bei Personen mit tiefen Einkommen sind wegen der umverteilenden Wirkung der AHV die Leistungen im Vergleich zu den Beiträgen trotz ihrer Beitragslücken höher. Dies trifft insbesondere auf Personen aus Nichtvertragsstaaten zu, die über relativ tiefe Einkommen verfügen.

Bei der IV und EO zeigt sich grundsätzlich ein ähnliches Bild wie bei der AHV: Insgesamt beziehen Zugewanderte im Verhältnis zu den bezahlten Beiträgen weniger häufig Leistungen als Personen, die in der Schweiz geboren sind.

Leistungs-/Beitragsverhältnis

Um einen Gesamteffekt messen zu können, werden die zwischen 2003 und 2070 summierten Beiträge und Leistungen von AHV, IV und EO ins Verhältnis gesetzt. Dieses sogenannte Leistungs-/ Beitragsverhältnis zeigt pro eingezahltem Franken auf, wie viel Leistung eine Gruppe bezieht. Ein Verhältnis über 1 bedeutet, dass für einen einbezahlten Franken mehr als ein Franken an Leistungen bezogen wurde. Da nur direkte Beiträge an die Sozialversicherungen berücksichtigt wurden, ist wenig erstaunlich, dass das Verhältis für alle Gruppen über 1 liegt.

Im Vergleich zu in der Schweiz geborenen Personen weist die Zugewanderten-Kohorte des Jahres 2003 ein leicht tieferes Leistungs-/Beitragsverhältnis auf. Pro einbezahltem Franken erhält sie eine Leistung von 1.69 Franken, während es bei der Schweizer Kohorte 1.72 Franken sind. Wenn die künftigen Zahlungen in heutige Preise umgerechnet werden, sind es 1.26 Franken für Zugewanderte und 1.33 Franken für in der Schweiz Geborene.

Unterscheidet man nach der Staatsangehörigkeit bei Einwanderung, ergibt sich bei den Personen aus EU-/EFTA-Staaten das tiefste Leistungs-/Beitragsverhältnis. Bei Zugewanderten aus Vertragsstaaten und Nichtvertragsstaaten ist dieses Verhältnis dagegen höher. Insgesamt ergibt die Kohortenanalyse, dass Zugewanderte – im Vergleich zu im Inland Geborenen – mit den bezahlten Beiträgen vergleichbare Leistungsansprüche erwerben.

Heterogene Gruppe

Zusammenfassend zeigt unsere Studie: Der Beitragsanteil der Zugewanderten an die erste Säule ist im Querschnitt höher als deren Leistungsanteil, da die Immigration einen verjüngenden Effekt auf die Altersstruktur hat. Das Verhältnis von zukünftigen Leistungsansprüchen zu geleisteten Beiträgen ist bei Zugewanderten und bei im Inland geborenen Personen vergleichbar. Die Gruppe der Zugewanderten ist allerdings äusserst heterogen. So fällt die Bilanz für EU/EFTA-Angehörige besser aus als für Zugewanderte aus Drittstaaten.

Literaturverzeichnis

Favre, Sandro; Föllmi, Reto; Zweimüller, Josef (2023). Migration und Sozialversicherungen. Eine Betrachtung der 1. Säule und der Familienzulagen. Studie im Auftrag des BSV. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht 6/23.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Zürich
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Professor für Internationale Ökonomie und Direktor SIAW-HSG, Universität St. Gallen
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Professor für Makroökonomie und Arbeitsmärkte, Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Zürich
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