Psychische Krankheiten: IV prüft Rentenanspruch ergebnisoffener
Seit der Einführung des strukturierten Beweisverfahrens im Jahr 2015 prüfen die IV-Stellen den Rentenanspruch bei psychischen Erkrankungen ergebnisoffener als vorher. Diese Krankheitsgruppe macht mittlerweile fast die Hälfte aller IV-Neurenten aus.