CHSS: Sie haben vor sieben Jahren die Direktion des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) übernommen. Was war Ihre grösste Niederlage als Amtsdirektor und wie haben Sie diese verarbeitet?
Jürg Brechbühl: Der 24. September 2017. Ich kam in dieses Amt zurück in der Hoffnung und Absicht, meinen Beitrag dazu zu leisten, endlich eine vernünftige Reform der Altersvorsorge durchzubringen. Trotz harter und intensiver Arbeiten ging die Referendumsabstimmung im September 2017 verloren. Das war ein harter Schlag. Nach einer Woche New York und dem Genuss zweier schöner Opern wurden die Ärmel hochgekrempelt und es ging zurück an die Arbeit und die hängigen Geschäfte.
Was waren Ihre grössten Erfolge?
In meiner Zeit an der Amtsspitze waren zwei Revisionen zentral: die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) und die Weiterentwicklung der IV. Die Reform der EL kommt denjenigen Rentnerinnen und Rentnern zugute, die finanziell am schlechtesten dastehen. Dass die Mietzinsmaxima, die von der EL vergütet werden, zwanzig Jahre lang nicht an die steigenden Mieten angepasst wurden, hat die EL-Bezüger vor grosse Schwierigkeiten gestellt. Es ist wichtig, dass wir dies korrigieren konnten. Mit der Weiterentwicklung der IV kann der Wechsel von der Rentenversicherung zur Eingliederungsversicherung abgeschlossen werden. Die Reform enthält wichtige neue Instrumente zur Eingliederung von jungen Menschen und von Menschen mit psychischen Behinderungen.
Was ist die wichtigste Pendenz?
Die Reform der Altersvorsorge, die über meinen Abschied vom BSV hinaus pendent bleiben wird.
Sie begannen Ihre berufliche Karriere im BSV 1982 und erlebten von Hans Hürlimann über Alphons Egli, Flavio Cotti, Ruth Dreifuss, Pascal Couchepin bis hin zum jetzigen EDI-Vorsteher Alain Berset insgesamt sechs Bundesräte. Wer blieb Ihnen in besonders nachhaltiger Erinnerung?
Als juristischer Mitarbeiter erlebte ich Hans Hürlimann und Alphons Egli nur von Weitem. Alle hatten ihre Eigenheiten. Das hervorragende Zahlengedächtnis von Bundesrat Cotti war für mich eine grosse Herausforderung. Danach durfte ich zehn Jahre lang mit Ruth Dreifuss zusammenarbeiten; für mich eine ganz wichtige Zeit. Sie stand uns allen als Bundesrätin sehr nahe. Nur ganz kurz arbeitete ich mit Bundesrat Pascal Couchepin zusammen. Ihn habe ich als Liberalen im besten Sinn des Wortes kennengelernt. Und schliesslich Bundesrat Alain Berset, ein sehr fordernder, aber auch staatsmännischer Bundesrat, mit dem die Zusammenarbeit sehr vertrauensvoll und produktiv war.
Wie hat sich die Sozialpolitik in den Jahren Ihres Wirkens im BSV gewandelt? Gab es qualitative Veränderungen? Ist es schwieriger geworden, sozialpolitische Dossiers durch das Parlament und allenfalls Volksabstimmungen zu bringen, oder sind die Herausforderungen in den letzten gut dreissig Jahren dieselben geblieben?
Der politische Entscheidungsprozess ist in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden. Dies hat einmal mit den erschwerten Umständen zu tun. Ich bin überzeugt davon, dass Geschäfte in einer Referendumsdemokratie erfolgreich sind, wenn es gelingt, Konsolidierungsmassnahmen mit genügend positiven Aspekten zu verknüpfen, sodass das Geschäft als Gesamtpaket bei einer Mehrheit des Souveräns Bestand hat. So hätte beispielsweise die Erhöhung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 Jahre in der 10. AHV-Revision ohne die klare Verbesserung der Stellung der Frauen in der AHV durch das Rentensplitting oder die Erziehungsgutschriften, die gleichzeitig eingeführt wurden, keine Chance gehabt. In der Sozialpolitik ist der Spielraum für ausgewogene Revisionspakete gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung deutlich enger geworden.
Ist hierfür tatsächlich nur die demografische Alterung verantwortlich? Ist die gescheiterte Altersvorsorge 2020, die sorgfältig aufeinander abgestimmte, austarierte Massnahmen enthielt und für alle Gruppen sowohl Vorteile als auch gewisse Nachteile umfasste, allein an der Demografie gescheitert?
Für mich ist die Demografie der entscheidende Grund dafür, dass es schwieriger geworden ist, in die Reform der Altersvorsorge nicht nur Konsolidierungsmassnahmen, sondern auch Verbesserungen zu packen. Aber die Ausgewogenheit allein ist noch keine Garantie für den Erfolg einer Vorlage. Der Unterschied zwischen der erfolgreichen 10. AHV-Revision und der gescheiterten Altersvorsorge 2020 liegt in der unterschiedlichen Dynamik der jeweiligen Bundesparlamente begründet. Während der Behandlung der 10. AHV-Revision gab es in beiden Räten eine Gruppe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aller Parteien, die es sich zum vorrangigen Ziel gesetzt hatten, den eigenständigen Rentenanspruch der Frauen durchzusetzen. In der gescheiterten Reformvorlage von 2017 fehlte eine solche zielorientierte, parteiübergreifende Zusammenarbeit im Parlament und vor allem nach dem Abschluss der parlamentarischen Arbeiten. Vielmehr war diese durch knappe Mehrheiten von SP, CVP und Grünen geprägt, die sich gegen den entschiedenen Widerstand von zwei bürgerlichen Parteien letztlich nicht durchzusetzen vermochten. In einer solch grossen Reform müssen mindestens drei grosse Parteien am gleichen Strick ziehen; und ohne Unterstützung der Linken – das zeigt die Geschichte der entsprechenden Volksabstimmungen – ist eine Reform in den Sozialversicherungen nur sehr schwierig zu gewinnen.
Entscheiden nur die Inhalte bzw. die Kräfteverhältnisse in den Räten darüber, wie erfolgreich die Zusammenarbeit zwischen der Exekutive bzw. der Verwaltung und dem Parlament ist, oder gibt es noch weitere Aspekte, die den Ausgang einer Vorlage beeinflussen? Handeln die Parteien und ihre Exponenten beispielsweise strategischer als früher?
Nur schon die Zeitungslektüre zeigt deutlich, dass der politische Diskurs in den letzten zwanzig Jahren nicht nur im Bereich der Sozialversicherungen, sondern ganz allgemein härter geworden ist. Das Verhältnis zwischen dem Parlament und der Verwaltung hat sich nicht gross verändert. Meines Erachtens – das ist auch das Echo, das ich mitkriege – wird die Arbeit des BSV geschätzt. Entscheidend verändert hat sich jedoch das Tempo der Arbeit verglichen mit den Zeiten, als Botschaften noch auf einer Hermes precisa geschrieben und teilweise noch mit Wachsmatrizen vervielfältigt wurden.
Die Schwierigkeiten, ausgewogene Vorlagen bzw. politische Mehrheiten zu schaffen, lassen uns nicht gerade hoffnungsvoll in die Zukunft blicken. Wenn drei grosse Parteien nötig sind, um ein ausgewogenes Paket durchzubringen, wird es schwierig für die Reformvorlage AHV 21, mit der sich das neue Parlament befassen wird.
Grundsätzlich glaube ich an die menschliche Vernunft und an diejenige des Parlaments. Gerade die erfolgreiche Abstimmung vom 19. Mai 2019 über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) hat gezeigt, dass es möglich ist, zwei komplexe Vorlagen durch die Volksabstimmung zu bringen. Diesbezüglich war es interessant, die Volksabstimmungen zu den kantonalen Steuervorlagen zu verfolgen, die in letzter Zeit entschieden wurden. Wenn sie nicht mit einer Massnahme verknüpft waren, die auch den Menschen etwas brachte, sind sie gescheitert. Und jetzt auf Bundesebene brachte die Verknüpfung der Steuerreform mit einem Finanzierungsbeitrag an die AHV eine sehr komfortable Mehrheit.
Wie haben sich die anderen Sozialversicherungen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?
Ähnliche Probleme wie in der 1. Säule stellen sich bei der beruflichen Vorsorge. Im Rahmen der ersten BVG-Revision gelang es vor knapp fünfzehn Jahren, den Umwandlungssatz zum ersten Mal anzupassen. Eine zweite Anpassung ist dringend notwendig. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass der Vorschlag der Sozialpartner Bestand haben wird.
Die Zustimmung zur STAF deuten Sie also als Hoffnungsschimmer für die Reformfähigkeit?
Ganz klar, ja. Noch immer lassen sich Mehrheiten schaffen. Was mir wichtig scheint, sei es bei der STAF oder bei der beruflichen Vorsorge, ist, dass die Sozialpartner dazu in der Lage sind, sich konstruktiv auf die Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit zu einigen. Das hat auch zum Vorschlag für die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitnehmer geführt. Wie tragfähig das im Parlament sein wird, werden wir sehen. Ich bin aber optimistisch.
Aber es wird eine Politik der kleinen Schritte sein. Die visionären Würfe im Stil eines Hanspeter Tschudi sind doch vorbei? Und auch die Reformvorlage AHV 21 scheint um einiges weniger visionär, als noch die AV 2020. Ist Pragmatismus die Lösung? Muss man nehmen, was sich nehmen lässt?
Die Weiterentwicklung der Altersvorsorge gleicht tatsächlich einer Bergtour. Ich mache einen Schritt nach dem anderen, achte darauf, immer auf sicherem Grund zu stehen und bin froh, wenn ich den Gipfel erreiche. Die Geschichte der AHV zeigt auch, dass zwischen 1948 und 1972 nicht viel passierte – ausser der Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung. Es waren Jahre des Wirtschaftsbooms, die AHV produzierte massive Überschüsse. In der Folge konnten die Leistungen, aber auch die Beiträge verdoppelt werden. Bereits die 9. AHV-Revision aber, welche die Anpassung der Renten an den Mischindex brachte, war mit negativen Botschaften wie der Reduktion gewisser Leistungen gekoppelt. Und selbst die 10. AHV-Revision, die den eigenständigen Rentenanspruch der Frauen einführte und das Rentensplitting sowie die Erziehungsgutschriften brachte, enthielt mit der Erhöhung des Frauenrentenalters eine Kröte. Das wichtigste Ziel muss es jetzt sein, die AHV für die nächste vernünftige Periode auf eine solide Grundlage zu stellen. Danach kann die nächste Etappe angegangen werden, die dann vielleicht wieder visionäre Überlegungen erlaubt.
Gewisse politische Kräfte werfen dem Bundesrat im Umgang mit den Herausforderungen rund um die Altersvorsorge Pflästerlipolitik vor. Wäre eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, wie von diesen beispielsweise gefordert, denn überhaupt mehrheitsfähig?
Ich bin kein Prophet. Aber wenn man eine Wunde hat, ist ein Pflaster als Erstmassnahme durchaus sinnvoll. Derzeit brauchen wir eine Lösung für ein dringendes Problem: Wir müssen dafür besorgt sein, dass der AHV-Fonds nicht gezwungen ist, sein Vermögen zu verflüssigen, um die laufenden Renten zu bezahlen. Bis ins Jahr 2030 muss die AHV auf einer soliden Grundlage stehen. Das ist unser vorrangiges Ziel, unsere oberste Priorität. Diesbezüglich habe ich lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Damit sind wir zurück bei den demografischen Herausforderungen, deren Bewältigung eine der sozialpolitisch dringendsten Aufgaben ist.
Eine visionäre Entwicklung für die AHV wäre es, den politischen Streit über das adäquate Rentenalter zu überwinden, weil jede und jeder nach seinen Möglichkeiten und Neigungen so lange arbeitet, wie gewünscht. Allerdings braucht es hierfür entsprechende Angebote der Arbeitgeber. Solche sind derzeit nur sehr beschränkt vorhanden, und auch die Versicherten müssen diesbezüglich umdenken.
Wenn wir bei den Visionen bleiben: Die Anpassung des Rentenalters an die Entwicklung der Lebenserwartung ist nicht visionär?
Das kann durchaus eine Vision sein. Allerdings müsste sie dann konsequent umgesetzt werden. Der diesbezüglich oft als visionär verstandene skandinavische Ansatz wird häufig falsch verstanden. Denn dort handelt es sich nicht um eine Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung, sondern um die Berücksichtigung eines Demografiefaktors in der Rentenformel. Blicken wir einmal konkret nach Schweden, wo das Rentenalter praktisch abgeschafft ist: Wie steht es dort um den Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende, wie sind die allgemeinen Arbeitsbedingungen, wie steht es um den Elternurlaub? Wir können uns nicht darauf beschränken, lediglich das Ende der Berufskarriere visionär zu gestalten. Vielmehr müsste dann das ganze Berufsleben in den Fokus gelangen.
Das ist ein Mangel in unserem System?
Wir haben einen liberalen Arbeitsmarkt mit seinen Vorteilen. Deshalb sind wir wahrscheinlich vorsichtiger bei der Ausgestaltung des Rentenalters – meines Erachtens eine sinnvolle und richtige Konsequenz.
Im Rückblick auf Ihre Berufsjahre im BSV gab es eine Zeit, als sich in der IV eine Revision an die nächste reihte. Jetzt plötzlich geht es viel langsamer; seit zwei Jahren liegt die Botschaft zur Weiterentwicklung der IV im Parlament.
Das ist ein gutes Zeichen: Das Feuer in der IV ist gelöscht, und die Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass es nicht wieder aufflackert. Genau das ist das Ziel des Reformpakets, mit dem sich das Parlament derzeit beschäftigt und das kurz vor dem Abschluss steht. Der Paradigmenwechsel der IV zur Wiedereingliederungsversicherung wird mit den vorgeschlagenen Massnahmen noch intensiviert. Die IV ist nicht mehr in derselben brenzligen Situation wie zu Beginn der 2000er-Jahre, als die Schulden explodierten. Uns steht wieder mehr Zeit für die Weiterentwicklung der Versicherung zur Verfügung. Ein gutes Zeichen, finde ich.
Wie steht es um die Perspektiven der sozialen Sicherung generell, die Sozialhilfe oder der Vaterschaftsurlaub als Beispiele? Was bringt die Zukunft?
Die Schweiz ist keine Insel der Glückseligen. Derzeit ist die Sozialpolitik in ganz Europa ein schwieriges Geschäft. Es wird schwierig sein, diesbezüglich Mehrheiten zu finden, von Konsens ganz zu schweigen. Gleichzeitig klagen wir auf einem relativ hohen Niveau. Wir verfügen über eine gut ausgebaute soziale Sicherung und darauf bin ich stolz. Das hohe Absicherungsniveau verlangt demnach auch nicht nach einem massiven Ausbau, wie er bis Mitte der 1970er-Jahre unter Bundesrat Tschudi noch angezeigt war. Und übrigens: Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub könnten im nächsten Jahr Tatsache werden. Ein kleiner, aber ein wichtiger Schritt.
Wir haben insgesamt acht Sozialversicherungen. Jede hat ihre eigene Logik mit in sich abgeschlossenen Strukturen. Ist das Gesamtsystem noch steuerbar, ist es zu komplex geworden oder gäbe es Wege, dieses zu vereinfachen? Stichwort bedingungsloses Grundeinkommen, das in der Vorstellung seiner Befürworterinnen und Befürworter einige der bestehenden Versicherungen und Absicherungsmechanismen überflüssig machen würde.
Eines vorweg: Ich bin ein «ATSG-Geschädigter»; ich habe an der Ausarbeitung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) mitgearbeitet. Es hat 18 Jahre gebraucht, um auch nur eine formale Begriffsvereinheitlichung hinzukriegen. Folglich hält sich mein Optimismus bezüglich Vereinfachung und Vereinheitlichung in Grenzen. Ich glaube nicht daran, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz in absehbarer Zeit eine Chance hat. Aber wie gesagt, ich bin kein Prophet, sondern Direktor eines Bundesamts.
Aber müssten wir in die Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens gehen? Oder anders gefragt: Ist das System der sozialen Sicherung zu komplex, ist es nur noch schwer zu steuern?
Ehrlich gesagt, nein. Die AHV beispielsweise ist gut zu steuern, ebenso die IV. Die berufliche Vorsorge ist auf Gesetzesstufe zwar relativ kompliziert, aber der grösste Teil der Pensionskassen ist im Überobligatorium tätig. Dort sind die Stiftungsräte für Steuerungs- bzw. strategische Fragen zuständig. Dank ihrer tollen Arbeit ist das System entsprechend solid. Der überlangen Tiefzinsphase der letzten Jahre zum Trotz hatten wir keine Konkurse von Pensionskassen aufgrund der Anlagekrise, sodass der Sicherheitsfonds, der die Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall absichert, selten einschreiten musste. Sicher sehr komplex sind das Gesundheitswesen und folglich die Krankenversicherung. Soweit ich es von unseren Kollegen im BAG mitkriege, ist die Steuerung dort tatsächlich eine Herausforderung. Aber es ist sehr schwierig, ein gewachsenes System so zu reformieren, dass die einzelnen Bereiche besser aufeinander abgestimmt und zu steuern sind.
Das heisst, die einzelnen Versicherungen lassen sich gut steuern. Und wenn wir das Gesamtsystem betrachten? In der politischen Realität erleben wir es immer wieder, dass ein paar Drehungen an einer Schraube Auswirkungen auf unzählige andere Bereiche hat. Wie lange können wir so weiterfahren?
Gerade die Flexibilität gehört zu den Stärken unseres Systems. Das bedeutet, dass sich die Auswirkungen von Änderungen an einem System auf die anderen Systeme relativ gut kontrollieren lassen. So gehört es unter anderem zu den Aufgaben der politisch Verantwortlichen, zusammen mit der Verwaltung vernünftige Wechselwirkungen zu schaffen. Derzeit etwa diskutiert das BSV zusammen mit dem BAG die Schaffung von Synergien im Bereich der Medikamente. So scheint es wenig sinnvoll, dass das BSV im Geschäftsfeld IV ein Zentrum aufbaut, das für die Prüfung und Preisfestsetzung bestimmter Medikamente für Kinder bis 20 Jahre zuständig ist, wenn es im BAG bereits eine Sektion gibt, die für die Spezialitätenliste der Krankenversicherung zuständig ist. Das beweist, dass eine Flexibilität der Sozialversicherungen auch in organisatorischer Hinsicht vorhanden ist.
Wo sehen Sie den Handlungsspielraum bei der Pflegefinanzierung? Wie können die Ergänzungsleistungen von der steigenden Belastung durch ungedeckte Pflege- und Betreuungskosten befreit werden? Wäre eine Pflegeversicherung der Ausweg?
Die Kosten für die Pflegefinanzierung belasten nicht die Ergänzungsleistungen, sondern die Steuerzahler. Eine Pflegeversicherung müsste von denselben Personen getragen werden. Deshalb bin ich ein grosser Anhänger des geltenden Systems. Ich glaube nicht, dass eine beitragsfinanzierte Pflegeversicherung ähnlich sozial wäre wie das bestehende System mit den Ergänzungsleistungen, die steuerfinanziert sind.
Wechseln wir von den Sozialversicherungen zur Verwaltungstätigkeit. Wir sprachen bereits über die Schreibmaschine, die durch den Computer ersetzt worden ist. Gibt es noch andere markante Veränderungen?
Ja, auf jeden Fall. Die Verwaltung ist in den letzten dreissig Jahren um Welten flexibler und vielfältiger geworden. Es macht mir Freude, die Arbeitsweise und -einstellung des heutigen BSV zu sehen. Bei meinem Eintritt ins BSV 1982 in die Abteilung AHV waren wir ungefähr 40 Leute: eine Juristin, zwei Sekretärinnen und 37 Männer. Teilzeitbeschäftigung war kein Thema. Diejenigen, denen das Konzept ein Begriff war, wussten, dass sie als Verwaltungsangestellte nie in einem Teilzeitpensum würden arbeiten können. Entsprechend waren die Frauen in der Verwaltung massiv untervertreten. Es war Bundesrat Flavio Cotti, der diesbezüglich gewaltige Impulse gab, indem er das sogenannte Begründungsprinzip einführte. Bei gleicher Eignung einer Frau und eines Mannes für eine Stelle musste die Frau angestellt werden. Allfällige Abweichungen von diesem Prinzip waren zu begründen. In der Folge kamen immer mehr Frauen ins BSV, sodass der Frauenanteil an der gesamten Belegschaft heute grösser ist als der Männeranteil. Und diese Frauen sind Leistungsträgerinnen, welche die verschiedenen laufenden Projekte massgeblich mitgestalten. Ich wüsste nicht, wie wir unsere Schlüsselprojekte ohne diese Frauen hätten umsetzen können. Die Leute sind dadurch nicht nur flexibler, sondern auch offener geworden. Der Beamtengroove von 1982 ist weggefegt. Neben der Arbeitseinstellung hat sich aber auch die Infrastruktur massgeblich gewandelt. Die heutige Produktivität des Amtes ist nicht mit dem Verwaltungs-Output der 1980er-Jahre zu vergleichen.
Hat sich mit dieser Entwicklung auch das Selbstverständnis der Verwaltungsmitarbeitenden geändert? Wenn ja, hat es etwas mit der Abschaffung des Beamtenstatus zu tun?
Nein, das hängt sicher nicht mit der Statusänderung zusammen, sondern vermutlich ist der Bund für jüngere Leute ein attraktiverer Arbeitgeber geworden: Bei meinem Berufseinstieg im BSV war ich der Jüngste, der Zweitjüngste war 15 Jahre älter als ich. Das Durchschnittsalter der Belegschaft war vergleichsweise hoch, und wer einmal in der Verwaltung arbeitete, absolvierte seine gesamte berufliche Karriere dort. Die Beschäftigung mit immer derselben Materie im Rahmen der immer gleichen Abläufe führt zu einer gewissen Immobilität. Zwar kannte man seinen Bereich aus dem Effeff und wurde zum tollen Experten. Aber eine solche Arbeitsumgebung war nicht unbedingt innovationsfördernd. Heute ist die Personalfluktuation deutlich höher, und es können immer wieder jüngere Mitarbeitende eingestellt werden, was dem Betrieb guttut und die Offenheit und Distanz gegenüber dem eigenen Tun fördert. Zum Frauenaspekt: Das BSV beschäftigt heute zwar mehr Frauen, aber noch immer nicht genug Chefinnen.
Das BSV hat tatsächlich weniger Geschäftsfeldleiterinnen als -leiter, aber im Mittelbau sieht das Bild nicht schlecht aus; bei den Bereichsleitungen stehen wir über dem Durchschnitt der Bundesverwaltung. Mit dem Start des Impulsprogramms «Frauen ins Kader» will das BSV Frauen ermutigen, sich an erfolgreichen Frauenbiografien zu orientieren und sich für eine Kaderfunktion vorzubereiten und zu engagieren. So sollte es uns gelingen, den Frauenanteil auf allen Kaderstufen zu stabilisieren oder zu vergrössern.
Wie sieht Ihre berufliche Zukunft aus? Stehen Sie in einer dieser sogenannten Bogenkarrieren, wie sie für erfolgreiche Berufsleute gerne propagiert wird?
Ich sehe mich nicht in einer Bogenkarriere. Die sieben Jahre in der Privatwirtschaft haben mir sehr gefallen und ich habe sehr viel gelernt. Trotzdem kam ich auch sehr gerne zurück in die Verwaltung, als sich mir die Gelegenheit bot, ein Bundesamt zu leiten. Nun bin ich etwas länger als sieben Jahre Amtsdirektor. Mit 64 Jahren möchte ich nächstes Jahr wieder zurück in die Privatwirtschaft gehen. Konkrete Projekte habe ich noch keine, ob all der vielen Aufgaben als Amtsdirektor fehlt mir derzeit auch die Zeit, mich um meine Zukunft zu kümmern, denn ich werde die Verantwortung für die laufenden Geschäfte bis zur letzten Minute ernsthaft und engagiert wahrnehmen. Danach werde ich mich bestimmt nicht in den Schaukelstuhl zurückziehen und in Reiseprospekten blättern, sondern wieder spannende Aufgaben übernehmen. Und ich will auch persönliche Vorhaben verwirklichen, wie Spanisch lernen, reisen und mich allgemein Dingen widmen, für die ich in den letzten zwanzig Jahren keine Zeit hatte.
Also wird Ihr Wissen weiter in die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit fliessen?
Es würde mich freuen, wenn mein berufliches Know-how weiterhin geschätzt und gefragt wäre.
Das Gespräch führten Rolf Camenzind, Leiter Kommunikation des BSV und Chefredaktorin Suzanne Schär.