Auf einen Blick
- Der volle Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen wird in allen Kantonen eingeführt.
- Vorsorgegelder werden besser abgesichert.
- Dienstleistende in Armee, Zivilschutz, Zivildienst sowie bei «Jugend und Sport» sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen künftig digital einreichen können.
Familienausgleichkassen: Kantone müssen vollen Lastenausgleich einführen
Alle Kantone müssen innerhalb einer dreijährigen Frist den vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einführen. Beide Räte haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf angenommen. Betroffen sind 15 Kantone, die entweder nur einen Teil-Lastenausgleich oder gar keinen Lastenausgleich haben. Die übrigen Kantone (BE, BL, GE, JU, LU, NW, OW, SZ, TI, VD und ZG) haben den vollen Lastenausgleich bereits.
Je nach Branche sind die Beitragssätze für die Familienzulagen unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien und vielen Teilzeitbeschäftigten müssen die Familienausgleichskassen höhere Beiträge verlangen, um die Familienzulagen finanzieren zu können. In Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern dagegen ist die Finanzierung auch bei tiefen Beiträgen sichergestellt. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise oder vollständig ausgleichen.
Familienzulagengesetz. Änderung (Einführung eines vollen Lastenausgleichs)
Arbeitgebende sollen bei IV Arbeitsplatz-Anpassung beantragen können
Nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch Arbeitgebende sollen bei der Invalidenversicherung (IV) Gesuche für Hilfsmittel am Arbeitsplatz stellen können. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einer entsprechenden Motion von Nationalrat Christian Lohr (Mitte/TG) zu. Heute können nur Arbeitnehmende bei der IV entsprechende Gesuche einreichen, also zum Beispiel für spezifisch angepasste Stehvorrichtungen oder bauliche Änderungen am Arbeitsplatz. Der Bundesrat, der die Ablehnung der Motion beantragte, muss nun einen Erlassentwurf ausarbeiten.
Kinderrenten in der AHV auf dem Prüfstand
Altersrentnerinnen und -rentner sollen künftig keine Rente mehr für ihre Kinder erhalten. Die Abschaffung der Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge soll mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten einhergehen. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner Sozialkommission mit 117 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Vorsorgegelder werden besser abgesichert
Die bisherige Limite der konkursrechtlichen Privilegierung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben auf 100 000 Schweizer Franken soll aufgehoben werden. Nach dem Stände- hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) gutgeheissen. Der Vorstoss ist relevant bei der Frage, was bei Bankenkonkursen mit diesen Vorsorgegeldern passiert. Zudem wird eine schnellere Auszahlung der Gelder an die Stiftungen und damit die Versicherungsnehmer verlangt.
Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben
Kampf gegen Armut
Der Nationalrat will den Kampf gegen Armut in der Schweiz verstärken. Er hat eine entsprechende Motion von Estelle Revaz (SP/GE) mit 117 zu 59 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Stimmt später auch der Ständerat dem Anliegen zu, muss der Bundesrat das 2024 auslaufende nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut verlängern und die Plattform und das Monitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln finanzieren. Danach soll das Programm durch eine nationale Strategie abgelöst werden.
Nach Komplikationen bei Geburt: Mütter werden besser gestellt
Muss eine Frau wegen Komplikationen bei der Geburt länger im Spital bleiben, soll dies bei der Dauer des Mutterschaftsurlaubs künftig angemessen berücksichtigt werden. Der Nationalrat hat als Zweitrat eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) angenommen. Damit wurde gleichzeitig eine Initiative des Kantons Waadt abgeschrieben, die dieselbe Stossrichtung hatte.
Räte fordern ein Programm gegen Gewalt im Alter
Das Parlament fordert vom Bund ein Programm gegen Gewalt gegen ältere Menschen, wobei die Betreuung im Fokus steht. Das Impulsprogramm setzt auf Sensibilisierung sowie auf Ausbildung und leicht zugängliche Betreuungsangebote, um Angehörige zu entlasten. Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat eine Motion der ehemaligen Mitte-Nationalrätin Ida Glanzmann (LU).
Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung
EO-Anmeldungen bald digital möglich
Dienstleistende in Armee, Zivilschutz, Zivildienst sowie bei «Jugend und Sport» sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen digital einreichen können. Der Nationalrat hat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen genehmigt. Als nächstes muss der Ständerat darüber befinden.
Erwerbsersatzgesetz (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung). Änderung
Kein Stimmrechtsalter 16 auf Bundesebene
16- und 17-Jährige werden zumindest in nächster Zeit nicht auf nationaler Ebene stimmen und wählen können. Der Nationalrat hat nach einem jahrelangen Streit einen Vorstoss für die Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren definitiv beerdigt. Mit 106 zu 84 Stimmen beschloss auch die grosse Kammer, eine parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Grüne/BS) zum Stimmrechtsalter 16 abzuschreiben.
Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.