Löcher stopfen und Brücken schlagen

Marcel Amrein
  |  12. November 2021
    Recht und Politik
  • International
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Mit dem Brexit ist ein grosser Teil der Rechtsgrundlagen weggefallen, die bisher das Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich regelten. Ob für Handelsgüter, Flugrechte oder Ausgewanderte, in kürzester Zeit mussten die beiden Länder Ersatzlösungen aushandeln. Die Schweiz will den Schwung nun nutzen, um die Beziehungen zu vertiefen.

Auf einen Blick

  • Mit dem Brexit fielen alle Abkommen, welche die Schweiz mit der EU unterhält, im Verhältnis zum Vereinigten Königreich weg.
  • Um die Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zu wahren, entwickelte der Bundesrat eine Strategie – die Mind-the-Gap-Strategie –, mit der er die Arbeiten der mit dem Brexit befassten Departemente aufeinander abstimmte.
  • Die Arbeiten waren geprägt von hohem Zeitdruck und von der Ungewissheit über das künftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.
  • Die Schweiz konnte mit dem Vereinigten Königreich rechtzeitig mehrere Abkommen aushandeln, z. B. ein Handelsabkommen, das im Wesentlichen eine Reihe von Abkommen mit der EU aus dem Wirtschafts- und Handelsbereich ins bilaterale Verhältnis überträgt.
  • Das Handelsabkommen wird seit dem 1. Januar 2021 angewendet. Gleiches gilt für das sogenannte Citizens’-Rights-Abkommen, das Luftverkehrs-, das Strassenverkehrs- und das Versicherungsabkommen sowie das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern.
  • Mittlerweile ist unter anderem auch ein neues Sozialversicherungsabkommen hinzugekommen.
  • Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sollen ausgebaut werden, etwa mit einem Finanzdienstleistungsabkommen.

Die Sonne strahlte vom Himmel, und doch ging gerade ein Donnerwetter über Europa nieder. Vor der berühmten Tür seiner Londoner Residenz nahm Premierminister David Cameron sichtbar bewegt den Ausstieg seines Landes aus der EU hin – und vermeldete gleich seinen eigenen Ausstieg aus dem Regierungsamt. In Brüssel warnte Ratspräsident Donald Tusk vor hysterischen Reaktionen auf den Entscheid des britischen Stimmvolks vom Vortag. Und auch in Bern kamen am Frühsommermorgen des 24. Juni 2016 die Journalisten zu einer rasch angesetzten Pressekonferenz zusammen. Die Beziehung zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich müsse neu geregelt werden, kündigte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann an. Er gab damit gleichsam den Startschuss für eines der wichtigsten aussenpolitischen Projekte der letzten Jahre.

Codewort: «Mind the gap!»

Das Ergebnis der britischen Volksabstimmung bedeutete für die Schweiz, dass ihr engmaschiges Netz von Abkommen mit der EU für das Vereinigte Königreich wegfallen würde. Schon früh nach der Abstimmung, im Oktober 2016, setzte sich der Bundesrat deshalb zum Ziel, die Löcher zu stopfen, die der Brexit aufzureissen drohte. Bestehende Rechte und Pflichten sollten, wo möglich und sinnvoll, über den EU-Austritt hinaus erhalten bleiben. Inspiriert vom markanten Warnhinweis aus der Londoner U-Bahn nannte die Schweizer Regierung ihr Vorhaben die Mind-the-Gap-Strategie. Dass sie die Beziehungen zum Vereinigten Königreich nicht ins Leere fallen lassen konnte, war unbestritten: Das Land ist der sechstwichtigste Handelspartner der Schweiz. Gegen 40’000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Vereinigten Königreich, noch mehr Britinnen und Briten in der Schweiz. Und vor der Pandemie gab es zwischen den beiden Ländern täglich rund 150 Flüge.

Ausser dem VBS verwalten sämtliche Departemente des Bundes in ihrem Zuständigkeitsbereich Abkommen mit der EU, für die der Brexit eine Lösung verlangte. Um sicherzustellen, dass die Arbeiten aufeinander abgestimmt sind, setzte der Bundesrat eine interdepartementale Steuerungsgruppe unter der Leitung des EDA ein. Fokussiertes Handeln war auch aus anderen Gründen geboten. Ab dem 29. März 2017 lief zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU eine denkbar knappe Austrittsfrist von zwei Jahren. Während die Uhr tickte, blieb weitgehend unklar, wie das künftige Einvernehmen von London mit Brüssel aussehen würde. Aber von diesem wiederum war abhängig, welche Regelungen im schweizerisch-britischen Kontext Sinn ergeben und welche nicht.

In dieser Situation bot sich als effizienteste Lösung an, bestehende Abkommen Schweiz–EU fürs Erste ohne massgebliche Änderungen ins Verhältnis Schweiz – Vereinigtes Königreich zu übertragen. Das am 11. Februar 2019 unterzeichnete Handelsabkommen (SR 0.946.293.671) etwa umfasst einfach eine Reihe von Abkommen mit der EU aus dem Wirtschafts- und Handelsbereich, darunter das in die Jahre gekommene Freihandelsabkommen von 1972. In anderen Gebieten wurde ähnlich verfahren. In der Migration wollte die Schweiz prioritär die Rechte sichern, die schweizerische und britische Staatsangehörige mit dem Freizügigkeitsabkommen im jeweils anderen Land erworben hatten (Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger [Citizens’-Rights-Abkommen, SR 0.142.113.672]; siehe auch Fréchelin, Kati (2021), Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger: Schutz der im Rahmen des FZA erworbenen Rechte. Soziale Sicherheit CHSS).

Ansporn für mehr

Als schliesslich zum Jahreswechsel 2020/21 die Stunde der Wahrheit schlug, war die Schweiz gut gerüstet. Nach wiederholter Verschiebung des Austrittsdatums, nach dem formellen Brexit am 31. Januar 2020 und nach einer elfmonatigen Übergangsperiode verloren zu jenem Zeitpunkt die Abkommen Schweiz–EU in Bezug auf das Vereinigte Königreich ihre Gültigkeit. Vorläufig sechs neue Abkommen waren bereit – neben dem Handels- und dem Citizens’-Rights-Abkommen solche zum Luftverkehr (SR 0.748.127.193.67), zum Strassenverkehr (SR 0.741.619.367), zum Versicherungswesen (SR 0.961.367) und zur Mobilität von Dienstleistungserbringern (BBl 2021 1777; innerstaatliche Verfahren hängig). Weitere Abkommen (u. a. das neue Sozialversicherungsabkommen) sollten bald folgen. Für wieder andere Bereiche lagen Lösungen multilateraler oder unilateraler Natur vor, z. B. für den automatischen Informationsaustausch bzw. für den Datenschutz.

Alles in allem konnte der grosse Teil der Rechte und Pflichten gesichert werden. Die Mind-the-Gap-Strategie war also erfolgreich. Aber einige Lücken blieben dennoch. Das Vereinigte Königreich verliess die EU zwar «geordnet», d. h. mit einem Austritts- (ABl 2020 L 29/7) sowie einem Handels- und Kooperationsabkommen (ABl 2021 L 149/10). Gleichwohl war es ein «harter» Brexit, da das Land jetzt ausserhalb des EU-Binnenmarkts steht. Das hat Folgen für die Schweiz mit ihrem sektoriellen Binnenmarktzugang. Unter anderem die Personenfreizügigkeit und auf Rechtsharmonisierung beruhende Handelserleichterungen sind entfallen. Doch dafür wollen die Schweiz und das Vereinigte Königreich nun anderswo neue Brücken schlagen. Für das Handelsabkommen etwa wird eine Modernisierung geprüft, und auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen streben die Schweiz und das Vereinigte Königreich, beides bedeutende Finanzzentren, ein ambitioniertes, weitreichendes Abkommen an.

Solche Pläne gehen deutlich über eine Wahrung der alten Rechte und Pflichten hinaus. Aber die Strategie des Bundesrats umfasste von Beginn weg auch die Absicht, das Verhältnis zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit möglichst zu vertiefen. In den gut fünf Jahren seit jenem folgenreichen Frühsommertag des Jahres 2016 haben die beiden Länder intensiv an ihren Beziehungen gearbeitet – auf dem Erreichten soll jetzt aufgebaut werden.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Staatssekretariat EDA.
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