In der Schweiz leben rund 1,8 Mio. Menschen mit Behinderungen. Nicht alle haben die Möglichkeit, über ihre Wohnsituation selbst zu entscheiden. Rund 30 000 Menschen sind etwa auf intensive Unterstützung angewiesen und leben in einem institutionellen Setting. Dazu gehören Institutionen, die Wohnplätze für Menschen mit einer IV-Leistung anbieten, und solche, in denen Personen ohne IV-Leistung wohnen. Das Angebot an Heimen, begleiteten Wohnsituationen und autonom genutzten, behindertengerechten Wohnungen ist vielfältig. Behörden und Branchenverbände sind derzeit daran, das Angebot noch stärker zu individualisieren und zu flexibilisieren. Um die Autonomie und damit die Lebensqualität zu fördern, braucht es jedoch auch eine bessere Zugänglichkeit bzw. Öffnung von Dienstleistungen und Produkten für Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig muss die gesamte Gesellschaft noch stärker sensibilisiert werden.
Erste Zwischenbilanz Bund und Kantone hatten sich Ende 2017 im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik auf das gemeinsame Mehrjahresprogramm Selbstbestimmtes Leben geeinigt. 2018 bis 2019 lag der Schwerpunkt auf der Bestandsaufnahme, der Eruierung des Handlungsbedarfs, der Identifizierung von Good Practice sowie der Erarbeitung von Grundlagen zur Weiterentwicklung der Behindertenpolitik.
Fünf Handlungsfelder des selbstbestimmten Lebens wurden ermittelt:
- Freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform
- Selbstbestimmung bei der Wahl der Tagesstruktur
- Flexibilität und Individualisierung von spezifischen Unterstützungsangeboten
- Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen
- Mitwirkung bei Entscheidungen von Behörden und Institutionen
Zwei Jahre nach Programmstart lässt sich feststellen, dass selbstbestimmtes Leben zwar über die zuständigen Fachstellen und Gremien der Gleichstellung hinaus bekannt geworden ist und zunehmend an Bedeutung und Stosskraft gewinnt. Dennoch ist das Thema sowohl in der Beurteilung der zuständigen Gremien wie der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik von Bund und Kantonen noch zu wenig greifbar. Es braucht noch weitere Aufbauarbeiten.
Die Fachtagung vom 3. Dezember 2019, die durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) getragen wurde, bot Gelegenheit, Wohnen als erstes Handlungsfeld des Schwerpunktprogramms in einem breiteren Kontext zu betrachten und sich einen Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen.
Diversifizierung und Öffnung Die Schweiz trat vor fünf Jahren der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN BRK; SR 0.109) bei. Artikel 19 der Konvention betont die «unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft» und besagt, dass die Vertragsstaaten «[…] das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben […]» anerkennen. Der Anspruch auf Autonomie und Einbezug in die Gesellschaft wirkt sich somit unmittelbar auf das Leben im Alltag aus, zum Beispiel auf die Wahl des Aufenthaltsorts, auf den Entscheid über den Wohnort, die Wohnform, die Wohnpartner. Weiter besteht auch das Recht auf Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten: Die Menschen mit Behinderungen sollen einen gleichberechtigten Zugang haben zu allen Dienstleistungen und Einrichtungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Der Anspruch der Behindertenrechtskonvention hin zur Diversifizierung und Öffnung der Angebote wird von den Behindertenorganisationen, den meisten Kantonen und vielen Branchenverbänden mitgetragen und unterstützt – dies hat die Veranstaltung eindrücklich gezeigt. Selbstbestimmung, Wahlmöglichkeiten und Teilhabe an allen Lebensbereichen scheinen zumindest als Prinzipien inzwischen fest verankert zu sein.
fehlender Königsweg In den Inputreferaten und den Voten der Teilnehmenden zeigte sich, dass es für die Kantone weder bei der Finanzierung noch bei der Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze, welche die Schweiz mit der Übernahme der Behindertenrechtskonvention anerkannt hat, einen Königsweg gibt. Die Instrumente sind vielfältig und reichen von Rahmengesetzen über Regelungen auf Verordnungsstufe bis hin zu Wirkungsprogrammen oder Aktionsplänen, wie Mario Fehr, Zürcher Regierungsrat und Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) erläuterte.
Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der SODK, wies weiter darauf hin, dass mit dem demografischen Wandel immer mehr Menschen in der Schweiz leben würden, die das AHV-Rentenalter erreichen bzw. schon erreicht haben – und weiterhin Bedarf nach Unterstützungsleistungen haben. Folglich müssten die Wohnangebote, die von kantonalen Behörden finanziell unterstützt werden, künftig nicht mehr nur nach Alterskriterien, sondern nach Unterstützungsbedarf geplant und organisiert werden – was längerfristig wohl die Frage nach einem neuen Finanzierungsmechanismus auf den Plan rufen würde.
Die praktischen Beispiele zum selbstbestimmten Wohnen wurden aus den Kantonen Basel-Stadt und der Waadt von Barbara Egli von der Behindertenhilfe Basel-Stadt und von Sylvie Thorens von Pro Infirmis Waadt vorgestellt. Ein zentraler Punkt betraf dabei die Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs von Menschen mit Behinderungen. Zahlreiche Kantone kennen diese bereits heute; sie wirkt sich direkt auf die Leistungen der kantonalen Instanzen aus. Mit der fortschreitenden Einführung der individuellen Bedarfsabklärung, die eine Feinsteuerung der Beitragsleistungen ermöglicht, dürften die Kantone künftig vermehrt von der Objekt- zur Subjektfinanzierung übergehen.
Patrick Fassbind von der KESB Basel-Stadt stellte anschaulich dar, dass sich auch im Erwachsenenschutz immer mehr individuelle, massgeschneiderte Lösungen anbieten. Das Instrument der umfassenden Beistandschaft, bei der die betroffene Person formell nicht mehr handlungsfähig ist, betrifft Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge oder des Rechtsverkehrs und entsprechend ist der Grad der Selbstbestimmung – auch beim Wohnen – sehr eingeschränkt. Gerade beim Wohnen gebe es aber Situationen, in denen eine differenzierte Abwägung erforderlich sei. Oft seien es Entscheide, die den Kern der Menschenwürde betreffen, etwa im Falle von vereinsamten älteren Menschen mit Demenz oder psychischen Behinderungen.
In den sechs Workshops wurden die Themen Bestandsaufnahme zu Wohnangeboten und Finanzierungsmechanismen, Förderung der Autonomie und Verbesserung der Lebensqualität diskutiert. Zu jedem Thema wurden zwei unterschiedliche Perspektiven/Positionen vermittelt. Somit konnten die Anliegen und Interessen verschiedener Zielgruppen, die behördliche Sicht, wissenschaftliche Erkenntnisse, Anliegen von Behindertenorganisationen bzw. von Verbänden und auch von Menschen mit Behinderungen diskursiv in Beziehung zueinander gebracht werden.
anpassung an individuelle Bedürfnisse Die anschliessende Podiumsdiskussion mit Maryse Aebischer (Sozialvorsorgeamt Freiburg), Peter Saxenhofer (INSOS Schweiz) und Matyas Sagi-Kiss (Bezirksrat Zürich und Selbstvertreter) zeigte: Selbstbestimmtes Wohnen gelingt dann, wenn Dienstleister ihre Unterstützungsangebote direkt an den individuellen Bedürfnissen der Menschen ausrichten – dies sei nur mit einer gewissen Wahlmöglichkeit, mit der Aussicht auf Finanzierung und in der Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern möglich.
Diesen Schluss nahm Andreas Rieder vom EBGB auf, als er resümierte, dass in den letzten Jahren doch einige Bewegung in die Behindertenpolitik gekommen sei: Neue Finanzierungsmodelle wie die Subjektfinanzierung würden derzeit von den Akteuren mit grosser Aufmerksamkeit beobachtet und diskutiert. Ähnliches ergebe sich auch bei den ambulanten Dienstleistungen für das private Wohnen: Das Angebot sei in den letzten Jahren flexibler und vielfältiger geworden. Es existierten zwar weiterhin klassische Heimstrukturen, aber viele Institutionen hätten ihr Angebot zunehmend in Richtung dezentrale, wohnungsartige, in Wohnsiedlungen eingebettete Strukturen weiterentwickelt. Ebenso gebe es starke Bemühungen, den Übergang zwischen institutionellem und privatem Wohnen zu verbessern. In Bezug auf die Finanzierungsmodalitäten ergebe sich ein zunehmender Bedarf nach Klärung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren. Die fünf Handlungsfelder des selbstbestimmten Lebens befänden sich generell noch im Aufbau und bedürften weiterer systematischer Vertiefung. Aufgrund der eingeschlagenen Richtung im Bereich des selbstbestimmten Wohnens gelte es, weitere Erfahrungen zu sammeln und diese Ansätze zu optimieren. Dank der Einführung der Subjektfinanzierung in einzelnen Kantonen könnten empirische Resultate zu diesem zukunftsweisenden Finanzierungsmodell auch in den interkantonalen Gremien frühzeitig ausgetauscht und geprüft werden.
Konkreter Handlungsbedarf im Rahmen des Schwerpunktprogramms Selbstbestimmtes Leben besteht in den kommenden zwei Jahren insbesondere bei der weiteren Öffnung von allgemeinen Dienstleitungen für alle sowie bei der Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen von Behörden und Institutionen. Die nächste Fachtagung von EBGB, BSV und SODK zum internationalen Tag von Menschen mit Behinderungen vom 3. Dezember 2020 wird denn auch dem Thema der Mitwirkung und der Teilhabe gewidmet sein.
Die während der Tagung entstandenen Karikaturen, einige fotografische Stimmungsbilder, das ausführliche Programm, die Kernaussagen aus den Workshops sowie die Präsentationen der meisten Referentinnen und Referenten sind auf der Webseite des EBGB abrufbar.