Seit einiger Zeit haben wir historisch tiefe Zinssätze und eine Wende ist nicht absehbar. Für 7-jährige Bundesobligationen lag im Juli 2018 der Mittelwert der Rendite bei 0,260 Prozent. Das hätte zu einem Mindestzins von 0,5 Prozent geführt, ein Trend gegen 0 Prozent ist nicht auszuschliessen.
Deshalb hat die BVG-Kommission eine Arbeitsgruppe gebildet, welche generell die Wirkungsweise des Mindestzinses untersucht und allenfalls Verbesserungen prüft. Diskussionspunkte sind:
- Hat sich die Rolle des Mindestzinses generell verändert?
- Was heisst das für die Versicherten, wenn der Zinssatz so tief ist?
- Ist ein Zinssatz von 0 Prozent überhaupt noch ein Mindestzinssatz?
- Sollte der Mindestzins in feineren Abstufungen vorschlagen werden?
- Wäre allenfalls der Anteil der Obligationen anders zu gewichten, da er ja in den meisten Kassen zurückgegangen ist?
- Die Kommission bestimmt den Mindestzins jeweils im Herbst für das kommende Jahr (ex-ante). Wäre eine Bestimmung im Herbst für das laufende Jahr (ex-post) realitätsnaher?
Die Antworten darauf wird die BVG-Kommission im Frühjahr 2018 geben.