Am 1. Januar 2022 ist die «Weiterentwicklung der IV» in Kraft getreten. Das umfangreiche Rechtsetzungsprojekt umfasst zahlreiche Verbesserungen und optimiert mit der Fallführung die Koordination zwischen den betroffenen und beteiligten Akteuren. Betroffene werden umfassender beraten und enger begleitet, der Leistungs- und Massnahmenkatalog wurde ausgebaut und teilweise flexibilisiert – von den Geburtsgebrechen über die medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen bis hin zum Abklärungsverfahren. Auch wurde das bestehende durch ein lineares Rentensystem abgelöst.
Seit der 5. IV-Revision rückt die IV nach dem Motto «Eingliederung vor Rente» die Integration den Vordergrund und verstärkt die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung. Die «Weiterentwicklung der IV» folgt diesen Intentionen und hat zum Ziel, das Eingliederungspotential der Versicherten noch besser auszuschöpfen und die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Insbesondere Kinder, Jugendliche und psychisch erkrankte Versicherte sollen besser unterstützt werden.
Dieser Schwerpunkt beleuchtet neben den unbestrittenen Neuerungen auch Themenbereiche, welche seit der Inkraftsetzung Kritik hervorriefen. Zu nennen sind die Bemessung des Invaliditätsgrades sowie die medizinische Begutachtung.