Auf einen Blick
- Per Anfang 2025 modernisiert das Bundesamt für Statistik (BFS) die Sozialhilfestatistik, derzeit läuft die Umsetzungsphase.
- Das BFS testet die Schnittstellen zusammen mit Gemeinden und Kantonen.
- Die neue Statistik verringert den Aufwand für die Sozialbehörden und ermöglicht präzisere und zeitnähere Auswertungen.
Die Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) basiert auf der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Wichtige Datenlieferanten sind die über 2100 Gemeinden, Kantone und Bund. Die Statistik umfasst unter anderem Angaben zur Zahl der Sozialhilfebeziehenden, zur Dauer und zum Umfang des Leistungsbezugs sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Betroffenen. Im Jahr 2021 haben beispielsweise über 265 000 Personen Sozialhilfegelder erhalten, was einer Sozialhilfequote von 3,1 Prozent entspricht.
Derzeit erfassen die Sozialbehörden die statistischen Daten weitgehend manuell – und bis die Daten veröffentlicht werden, dauert es knapp ein Jahr. Um den administrativen Aufwand für die Datenlieferanten zu verringern und um die Daten zeitnäher bereitzustellen, treiben Bund, Kantone und Gemeinden die Digitalisierung der Sozialhilfestatistik voran. Zudem sollen aussagekräftigere Indikatoren zu besseren Analysen führen.
Gemeinsam mit kantonalen und kommunalen Sozialbehörden, Sozialdiensten, kantonalen Statistikämtern und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat das BFS entsprechende Grundlagen ausgearbeitet. Die Umsetzungsarbeiten haben 2023 begonnen. Ab Januar 2025 soll die Sozialhilfestatistik schweizweit nach der neuen Methode erstellt werden.
Automatisierte Schnittstelle
Statt jährlich werden die Daten künftig monatlich dem BFS übermittelt. Der automatisierte Prozess läuft über die Schnittstelle «secure data exchange» (Sedex) – was den Aufwand für die Sozialbehörden verringert. Der Datenkatalog wurde im Vergleich zu früher reduziert: Künftig werden monatlich 20 Grunddaten aus den Fallführungssystemen mit Informationen zu den Sozialhilfebeziehenden und den Dossiers übermittelt. Die restlichen Auswertungen basieren auf Daten aus der Klientenbuchhaltung, welche im BFS harmonisiert werden.
In der nun anlaufenden Realisierungsphase testet das BFS die Datenextraktion und Datenübermittlung. Sozialdiensten ohne eigenes Fallführungssystem wird dabei ein Erfassungsinstrument zur Verfügung gestellt.
Die Auswertung und Aufbereitung der regelmässigen Datenlieferungen durch das BFS erfolgen ebenfalls weitestgehend automatisiert. Mithilfe statistischer Verknüpfungen können Informationen aus anderen Statistikquellen herangezogen werden, um einerseits die Datenlieferanten zusätzlich zu entlasten und andererseits die Mehrfachnutzung von Statistikdaten zur Bereitstellung steuerungsrelevanter Indikatoren zuhanden der Anspruchsgruppen vorwärts zu bringen.
Höchste Priorität wird dem Datenschutz eingeräumt. Im BFS werden die Daten in eine gesicherte Umgebung importiert und die schützenswerten Daten werden in verschlüsselter Form aufbewahrt. Der Bund ist nicht berechtigt, Daten aus dem Sozialhilfebereich, die Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen, an Dritte weiterzugeben.
Unterjährige Auswertungen
Den kommunalen und kantonalen Sozialbehörden bietet die neue Sozialhilfestatistik die Möglichkeit, monatliche Auswertungen einzusehen und weiterzuverwenden. Gerade in Zeiten, in denen eine grosse Dynamik herrscht, bieten diese unterjährigen Auswertungen einen Mehrwert.
Insbesondere für wissenschaftliche Arbeiten sind die anonymisierten Ergebnisse äusserst wertvoll. Dank der künftig möglichen Verknüpfung der Daten mit der Sozialversicherungs- oder Arbeitsmarktstatistik sowie weiteren Statistikregistern ergeben sich präzisere Gesamtdaten. Die Publikation der öffentlich zugänglichen Statistikresultate erfolgt wie gewohnt über die BFS-Website.
Innovatives Projekt
Für das BFS ist die Modernisierung der Sozialhilfestatistik als Kooperation über alle Staatsebenen hinweg ein innovatives und zukunftsgerichtetes Projekt. Es verdeutlicht exemplarisch, dass auch komplexe Daten gut implementiert werden können, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und die Partner gewillt sind, ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
Mit der Zurverfügungstellung aktuellerer Steuerungsinformationen im Bereich der Sozialhilfe kann die Datenqualität verbessert werden. Mit der systematischen Bearbeitung der unterjährig vorliegenden Daten und deren statistischen Anreicherung kann darüber hinaus ein wertvoller Gesamtblick auf das System der sozialen Sicherung aufbereitet werden.