Auf einen Blick
- Das Parlament hat den indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative verabschiedet und stellt 100 Millionen Franken für neue Betreuungsplätze sowie eine Betreuungszulage für Eltern bereit.
- Die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) werden vereinheitlicht, um Ungleichheiten zu beseitigen und die EO familienfreundlicher zu gestalten.
- Drei Motionen wollen die Anreize für Erwerbsarbeit im Rentenalter verbessern.
Indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative steht
Der Bund soll zur Unterstützung von Kindertagesstätten 100 Millionen Franken über vier Jahre bereitstellen. Neben einer Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern will das Parlament mit sogenannten Programmvereinbarungen neue Betreuungsplätze schaffen. Der Nationalrat hat in der Wintersession die letzten Differenzen in der Vorlage zur künftigen Kita-Finanzierung bereinigt. Das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung ist der indirekte Gegenvorschlag zur «Kita-Initiative». Kern des Gegenvorschlags ist die Schaffung einer Betreuungszulage für Eltern von Kita-Kindern, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert werden soll.
Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Einheitliche EO-Leistungen
Die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) werden vereinheitlicht. Beide Räte haben in der Wintersession einer entsprechenden Gesetzesrevision zugestimmt. Ziel ist es, Ungleichheiten zwischen Dienstleistenden und Eltern zu beseitigen und die EO familienfreundlicher zu gestalten. Neu werden beispielsweise auch Mütter, Väter, Ehefrauen der Mütter sowie Adoptiveltern Anspruch auf Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten erhalten. Zudem soll ein Anspruch neu in allen Fällen bestehen, in denen ein Kind mindestens vier Tage hospitalisiert ist. Eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung ist dann keine Voraussetzung mehr. Die Anpassungen können ohne Beitragserhöhungen finanziert werden.
Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Angleichung der EO-Leistungen)
Nationalrat verlangt neue Regeln bei IV-Gutachten
Der Nationalrat will die Rechte von Betroffenen im Zusammenhang mit Gutachten der Invalidenversicherung (IV) stärken: Versicherte sollen künftig mehr Einfluss auf die Wahl von Sachverständigen erhalten. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass sich die zuständige IV-Stelle und die versicherte Person im Grundsatz auf einen Sachverständigen oder eine Sachverständige einigen sollen. Gelingt dies nicht, sollen beide Seiten je eine Fachperson benennen. Beide Sachverständigen erstellen danach das Gutachten gemeinsam. Die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) geht auf eine parlamentarische Initiative von Benjamin Roduit (Mitte/VS) aus dem Jahr 2022 zurück. Der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.
Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV
Anreize für Erwerbsarbeit im Rentenalter gefordert
Wer im Rentenalter einer bezahlten Arbeit nachgeht, soll finanziell mehr davon haben. Das Parlament fordert, den AHV-Freibetrag anzuheben und ebenso die Zuschläge auf der Rente bei einem Aufschub zu erhöhen. Der Nationalrat hiess zwei Motionen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-S) gut. Die Forderung nach einem um 5000 Franken höheren AHV-Freibetrag des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern (von heute 16 800 auf 21 800 Franken) ist Teil der Leitlinien, die der Bundesrat im November 2025 für die nächste grosse AHV-Revision verabschiedete. Auch er will Arbeit über das Rentenalter hinaus fördern und ist mit der Motion einverstanden.
Die zweite Motion sieht höhere Rentenzuschläge für Pensionierte beim AHV-Aufschub vor und verlangt, die Altersrente bei einem Vorbezug im heutigen Ausmass zu kürzen oder den Kürzungssatz zu erhöhen. Die Ratsmehrheit sieht darin ein Mittel gegen den Fachkräftemangel und zur Senkung der AHV-Ausgaben. Beide Motionen sollen rasch umgesetzt werden, unabhängig von der geplanten Reform «AHV 2030». Wegen dieser zusätzlichen Forderung muss die zweite Motion noch einmal in den Ständerat.
In eine ähnliche Richtung zielt eine ebenfalls gutgeheissene Motion von Nationalrat Lars Guggisberg (SVP/BE). Diese möchte Arbeitnehmende im AHV-Alter von der direkten Bundessteuer befreien. Im Gegensatz zu den ersten beiden Motionen wurde Letztere noch nicht vom Ständerat behandelt.
Freibetrag nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhöhen und regelmässig anpassen
Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen
Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer befreien
Selbstständige: Neuberechnung der AHV-Rente
Die Praxis zur Neuberechnung der AHV-Rente von Selbstständigerwerbenden nach Erreichen des Referenzalters soll angepasst werden. Dies verlangt eine von beiden Räten verabschiedete Motion von Nationalrat Pierre-André Page (SVP/FR). Im Fokus stehen beitragspflichtige Liquidationsgewinne, die bei einer Aufgabe der Selbstständigkeit nach der Pensionierung erzielt werden. Die kantonalen Steuerbehörden sollen verpflichtet werden, den Ausgleichskassen diese Gewinne gesondert zu melden, damit diese bei der Neuberechnung der Altersrente vollständig berücksichtigt werden können. Der Bundesrat hatte die Vorlage zur Annahme empfohlen.
Neuberechnung der AHV-Rente nach dem Erreichen des Referenzalters für Selbstständigerwerbende
Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien genehmigt
Das Parlament hat das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien genehmigt. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es von beiden Staaten ratifiziert wurde.
Abkommen zwischen der Schweiz und Argentinien über Soziale Sicherheit
Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit