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Social Media und Jugend: Altersgerechter Zugang statt Verbote

Pauschale Social-Media-Verbote sind aus Sicht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) nicht zielführend – sie würden das Recht auf Information, Bildung und Teilhabe beschneiden. Sinnvoller sind partizipativ erarbeitete Regeln, die Förderung von Medienkompetenz sowie eine gesetzliche Regulierung von Online-Plattformen.
Marlen Elmiger
  |  03. März 2026
    Meinung
  • Jugend
  • Kinder
  • Kinder- und Jugendschutz

Die Diskussion über den Einfluss von Social Media auf Kinder und Jugendliche hat in den letzten Jahren an Intensität gewonnen. Weltweit wird der Ruf nach Einschränkungen und Verboten immer lauter. Damit sollen Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten geschützt und ihr Recht auf Schutz und Unversehrtheit gewährleistet werden.

Aus Sicht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) sind solche pauschalen Verbote nicht zielführend. Denn neben dem wichtigen Recht auf Schutz und Unversehrtheit schreibt die UNO-Kinderrechtskonvention auch das Recht auf altersgerechten Zugang zu Information und Bildung sowie das Recht auf Teilhabe an digitalen Angeboten fest. Die Meinung von Kindern und Jugendlichen muss in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessen berücksichtigt werden.

Ein pauschales Social-Media-Verbot würde diese Rechte beschneiden, weil es den Zugang zu altersgerechten Informationen, politischen Debatten und sozialen Räumen einschränkt. Besonders für sozioökonomisch benachteiligte Kinder kann der digitale Raum wichtige Chancen für Bildung, soziale Teilhabe und niedrigschwellige Unterstützung bieten.

In einem im November 2025 veröffentlichten Positionspapier plädiert die EKKJ deshalb dafür, dass gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen klare Regeln und Leitlinien zur Mediennutzung entwickelt werden sollen, die ihrem Entwicklungsstand und ihrem Lebenskontext entsprechen. Demgegenüber schränken generelle Verbote die Handlungsfähigkeit der Eltern wie auch der Kinder unnötig ein.

Kompetenzen erlernen

Erhalten die Kinder Raum und Gelegenheit, sich mit der Thematik der Mediennutzung zu befassen, üben sie, sich sicher, selbstbestimmt und kritisch in der digitalen Welt zu bewegen. Neben der Medienkompetenz sind auch Urteilskraft, Dialogfähigkeit und Kompromissbereitschaft grundlegende Fähigkeiten für demokratische Teilhabe. Niederschwellige Angebote, die praktische Erfahrung, Reflexion und kreativen Umgang mit digitalen Medien ermöglichen, sind hierbei essenziell.

Die Förderung politischer Bildung, von Medienkompetenz, Selbstregulation und anderen Sozial- und Selbstkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen muss alters- und entwicklungsangemessen gestaltet sein. Wichtig dabei ist, die begleitende Unterstützung durch Erwachsene – namentlich Eltern, Lehrkräfte und weitere Bezugspersonen – sicherzustellen. Sie müssen als Schlüsselpersonen miteinbezogen werden, wenn es darum geht, diese Kompetenzen der Kinder zu fördern.

Auswirkungen auf psychische Gesundheit

Die Auswirkungen der Nutzung sozialer Medien auf die psychische Gesundheit sind komplex und müssen differenziert betrachtet werden. Effekte auf die psychische Gesundheit können positiv oder negativ ausfallen und sind abhängig von der Quantität, Qualität und dem Kontext der Nutzung. Sie können sich auch je nach Person und Plattform unterscheiden.

Aus Sicht der EKKJ gilt es, die Kompetenzen im Umgang mit sozialen Medien und Smartphones sowie zur Selbstregulation zu stärken. Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachpersonen müssen befähigt werden, nicht nur die Risiken im Zusammenhang mit Social Media zu erkennen und einzuordnen, sondern vor allem auch deren Vorteile und Möglichkeiten zu nutzen. Es geht darum, das Selbstvertrauen und die soziale Teilhabe zu fördern, das Wohlbefinden mit Wissen über psychische Gesundheit zu stärken und die vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu kennen.

Ausschlaggebend für die psychische Gesundheit sind insbesondere soziale und umweltbedingte Faktoren (vgl. Positionspapier vom März 2024).

Anbieter in die Pflicht nehmen

Mithilfe von Algorithmen verfolgen und interpretieren Plattformen die Interessen und das Verhalten ihrer Nutzenden. Diese Erkenntnisse werden auf intransparente Art und Weise zur Gestaltung der Anwendungen und Inhalte verwendet. Ziel der Online-Plattformen ist es dabei unter anderem, die Nutzungsdauer zu maximieren und die Aufmerksamkeit der Nutzenden zu binden.

Zielführend sind aus Sicht der EKKJ deshalb Transparenzpflichten für die Plattformbetreibenden und eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen hat sich die EKKJ in einer Stellungnahme entsprechend geäussert. Sie setzt sich für die Gewährleistung von sicheren Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Ebene ein – eine Massnahme, die allen Kindern und Jugendlichen gleichermassen zugutekommt.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine einfache Lösung gibt es nicht. Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Social Media zu verbieten, schränkt nicht nur ihre Rechte auf Teilhabe und Zugang zu Information und Bildung ein. Es entzieht ihnen auch die Möglichkeit, einen guten Umgang mit den sozialen Medien zu lernen und die damit verbundenen Chancen zu nutzen. Denn nur durch die Auseinandersetzung mit Aufgaben und Herausforderungen können wir lernen, diese zu bewältigen, auch wenn wir bei den ersten Versuchen daran scheitern. 

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission. Sie berät den Bundesrat in kinder- und jugendpolitischen Belangen. Ihr Mandat ist in  Artikel 22 Kinder- und Jugendförderungsgesetz festgehalten.

Bundesrat prüft mögliche Regulierungen

Der Bundesrat hat im Oktober 2025 das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung gegeben und plant bis Ende Jahr eine Botschaft ans Parlament. Er will damit die Rechte der Nutzenden im digitalen Raum stärken und grosse Kommunikationsplattformen wie Instagram und Tiktok sowie Suchmaschinen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichten. Gleichzeitig prüft er auf Grund verschiedener Vorstösse, wie der Jugendschutz in diesem Zusammenhang gestärkt werden kann. Dies tut er namentlich im Rahmen der Beantwortung von zwei Vorstössen im Ständerat (Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen? sowie Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen). In diesem Zusammenhang will der Bundesrat auch prüfen, inwieweit eine Regulierung, die auf das Alter abstützt, Sinn macht. Ausserdem betreibt der Bundesrat weiterhin Prävention und Sensibilisierung, namentlich über die Plattform Jugend und Medien.

Co-Leitung wissenschaftliches Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
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