Auf einen Blick
- Die Ausgleichskasse Basel-Stadt unterstützt Versicherte, Arbeitgebende und Behörden bei komplexen grenzüberschreitenden Fragestellungen.
- Mit Beratungen, Schulungen und Vernetzung mit regionalen Partnern trägt sie zur Rechtssicherheit und zum Abbau grenzüberschreitender Hindernisse bei.
- Anspruchsvoll ist beispielsweise das Prüfen von Familienzulagenansprüchen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die Regeln bei grenzüberschreitendem Homeoffice.
Die Region Basel ist geprägt von intensiver grenzüberschreitender Mobilität. Alleine die Tramlinie 8 nach Weil am Rhein in Deutschland befördert grenzüberschreitend jährlich mehr als 3 Millionen Fahrgäste. Täglich pendeln rund 60 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich in die Schweiz.
Diese enge Verflechtung über die Grenzen hinweg prägt auch die Arbeitswelt im Dreiländereck: Zahlreiche Unternehmen agieren international, Arbeitsverhältnisse sind zunehmend grenzüberschreitend gestaltet, wobei auch Homeoffice seit der Corona-Pandemie eine grosse Rolle spielt.
In diesem Umfeld kommt der Ausgleichskasse Basel-Stadt eine zentrale Bedeutung zu: Wir stellen sicher, dass sozialversicherungsrechtliche Fragen korrekt, rechtssicher und praxisnah geklärt werden – zum Nutzen von Versicherten, Arbeitgebenden und Behörden gleichermassen.
Drehscheibe für internationale Anliegen
Unsere Tätigkeit geht weit über die reine Fallbearbeitung hinaus: Wir verstehen uns als Kompetenzzentrum für grenzüberschreitende Sachverhalte und als Partnerin im Netzwerk der beteiligten Akteure.
Regelmässig führen wir sogenannte «internationale Sprechtage» zum Schweizer Sozialversicherungssystem in Basel sowie in jeweils wechselnden Ortschaften in Frankreich und Deutschland durch. Diese bieten Versicherten und Arbeitgebenden die Möglichkeit, komplexe Fragen zur Beitragspflicht, zur Versicherungsunterstellung oder zu Leistungsansprüchen direkt mit Fachpersonen zu klären. Gerade bei internationalen Sachverhalten, die oft von Unsicherheiten und unterschiedlichen Rechtsordnungen geprägt sind, schafft dieses Beratungsangebot Vertrauen und Orientierung.
Enge Zusammenarbeit mit regionalen Partnern
Die Qualität unserer Arbeit beruht auch auf einer engen Zusammenarbeit mit regionalen Institutionen. Ein Beispiel für eine internationale Branche ist die Rheinschifffahrt mit knapp 7000 in der Schweiz versicherten Beschäftigten. Diese arbeiten unter anderem in der Güterschifffahrt sowie auf Hotelschiffen des Rheins und seiner Nebenflüsse. Bei der Prüfung der Versicherungsunterstellung arbeiten wir eng mit den Basler Rheinhäfen sowie dem Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA BS) zusammen. So schaffen wir Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte.
Neben der Fallprüfung fokussieren wir uns auf Prävention und Wissensvermittlung. Beispielsweise sensibilisieren wir Berufsverbände mit Schulungen und Referaten zu grenzüberschreitenden Fragestellungen. Damit fördern wir das Verständnis für komplexe Regelungen und helfen, Fehler und spätere Korrekturen zu vermeiden. Unsere Fachpersonen referieren unter anderem bei der Handelskammer Deutschland Schweiz, beim Verband Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), bei der Advokatenkammer beider Basel sowie bei der trinationalen Beratungsstelle «Infobest Palmrain». Auch auf Messen und bei Grosskunden sind wir präsent.
Prüfung von Ansprüchen und Unterstellungen
Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Systeme und Koordinationsregeln ist beispielsweise das Prüfen von Familienzulagenansprüchen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger relativ anspruchsvoll. Im Jahr 2024 waren 2309 Kinder im Ausland betroffen – das sind 7,2 Prozent aller zulageberechtigten Kinder bei der Familienausgleichskasse des Kantons Basel-Stadt (Geschäftsbericht 2024). Zudem wurden sogenannte Differenzzulagen von insgesamt 3,1 Millionen Franken an Personen im Ausland ausbezahlt, deren Anspruch im Wohnsitzstaat tiefer war als die entsprechenden Zulagen in der Schweiz.
Eine Herausforderung sind auch grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten wie Mehrfachbeschäftigungen in verschiedenen Staaten, Entsendungen oder Homeoffice über die Grenze: Hier gilt es im Einzelfall zu klären, welches Sozialversicherungssystem zur Anwendung kommt.
Wie bei grenzüberschreitendem Homeoffice vorzugehen ist, regelt die multilaterale Rahmenvereinbarung zur Telearbeit zwischen der Schweiz und mehreren europäischen Staaten von Juli 2023. Damit betroffene Personen der schweizerischen Sozialversicherung unterstellt werden können, müssen wir die Zustimmung der beteiligten Träger in den Wohnstaaten Frankreich und Deutschland eingeholt werden. Diese Koordinationsarbeit erfordert Fachkompetenz, enge internationale Abstimmung, manchmal auch viel Geduld und ein vertieftes Verständnis der europäischen Koordinationsmechanismen.
Darüber hinaus übernehmen wir den Anschluss von beitragspflichtigen Arbeitgebenden mit Firmensitz in der EU, die in der Schweiz Personal beschäftigen. Gerade für ausländische Unternehmen ist der Zugang zum schweizerischen Sozialversicherungssystem oft komplex. Unsere Unterstützung erleichtert den Markteintritt und sorgt für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Engagement auf internationaler Ebene
Die Ausgleichskasse Basel-Stadt ist auch in internationalen Gremien aktiv: Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Frankreich und Deutschland im Expertenausschuss «Grenzgänger» der Oberrheinkonferenz bringen wir unsere praktische Erfahrung ein. Ziel dieser Arbeit ist es, grenzüberschreitende Hindernisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmende und Unternehmen in der trinationalen Region zu verbessern. Dabei werden wir von der Regierungskommission Oberrhein unterstützt, welche unsere Anliegen an die nationalen Ministerien und Fachämter in der Schweiz, Deutschland und Frankreich weiterleitet und diese auffordert, die identifizierten Hindernisse zu bearbeiten.
An einer der nächsten Sitzungen der Regierungskommission im Jahr 2026 soll über den Stand der Bearbeitung zu den vom Expertenausschuss benannten Herausforderungen, inklusive einer Bewertung sowie gegebenenfalls Vorschlägen für konkrete Lösungen, schriftlich berichtet werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Dreiländereck.
Wichtig für die Region Basel
Die hohe Zahl an Grenzgängerinnen und Grenzgängern und die internationale Ausrichtung der regionalen Wirtschaft machen deutlich, wie wichtig eine kompetente Stelle für internationale Sozialversicherungsfragen ist. Die Aktivitäten der Ausgleichskasse Basel-Stadt zeigen: Internationale Sozialversicherung ist kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil einer funktionierenden Grenzregion. Und genau hier sehen wir unseren Auftrag – heute und in Zukunft.