Auf einen Blick
- Das nationale Armutsmonitoring misst Armut bedarfsbezogen: Entscheidend ist dabei, ob die finanziellen Ressourcen eines Haushalts ausreichen, um das soziale Existenzminimum (SKOS) zu sichern.
- Die wichtigsten Daten stammen aus der SILC-Erhebung des Bundesamts für Statistik: Sie ermöglichen eine verlässliche Armutsmessung, zeigen aber auch Grenzen – etwa bei der Analyse spezifischer Risikogruppen, kantonalen Vergleichen oder langfristigen Armutsverläufen.
- Begleitstudien des Monitorings entwickeln und testen neue Ansätze – etwa zur Nutzung von Administrativdaten, zum methodischen Einbezug von Vermögen im Rentenalter sowie zur Analyse multidimensionaler und weniger sichtbarer Dimensionen von Armut.
Wie viele Menschen in der Schweiz sind arm? Die Antwort auf diese Frage hängt von der Definition ab: Armut kann statistisch unterschiedlich gemessen werden, und jede Messung beruht auf einer Entscheidung darüber, welche Lebenslage als unzureichend gilt. Um finanzielle Armutsgrenzen zu berechnen, kann man prinzipiell zwei Ansätze unterscheiden – die verteilungsbezogene Armutsgrenze und die bedarfsbezogene Armutsgrenze (BSV 2025: 146).
Verteilungsbezogene Indikatoren – etwa die Armutsgefährdungsquote – bestimmen die Armutsgrenze relativ zur Einkommensverteilung. Diese liegt meist bei 60 Prozent des Medianeinkommens. Verschiebt sich die Einkommensmitte, verschiebt sich auch die Armutsgrenze. Die Quote reagiert damit auf Veränderungen der Verteilung, ohne dass sich die materielle Situation einzelner Haushalte zwingend verändert. Sie misst somit in erster Linie Einkommensabstände innerhalb der Gesellschaft.
Veränderungen der Quote lassen sich entsprechend nicht eindeutig interpretieren – sie können sowohl auf Entwicklungen im unteren Einkommensbereich als auch auf Veränderungen des allgemeinen Wohlstandsniveaus zurückgehen. Aus diesem Grund verwendet der Bund in seinem Armutsmonitoring diese Messart nur ergänzend, etwa für internationale Vergleiche.
Der Bedarfsansatz
Stattdessen verwendet das Armutsmonitoring den bedarfsbezogenen Ansatz. Dieser fragt, ob die vorhandenen Mittel eines Haushalts ausreichen, um einen gesellschaftlich anerkannten Mindeststandard zu erreichen. Der Mindestbedarf umfasst unter anderem den Grundbedarf für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten.
Bei der Definition der Armutsgrenze orientiert sich das Armutsmonitoring am sozialen Existenzminimum gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Damit ist es konsistent mit der Armutsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS): Eine Person gilt als arm, wenn das verfügbare Einkommen das Existenzminimum nicht deckt. Für einen Einpersonenhaushalt lag dieser Mindestbedarf 2023 im Durchschnitt bei rund 2800 Franken pro Monat.
So wird Armut zwar klar definiert – doch lässt sie sich mit den verfügbaren Daten auch zuverlässig abbilden?
SILC-Daten als Grundlage
Eine ideale Datenbasis zur Messung finanzieller Armut würde sämtliche Einkommens- und Vermögensbestandteile aller Haushaltsmitglieder vollständig und mindestens jährlich erfassen; gleichzeitig müsste sie als Vollerhebung über längere Zeiträume vorliegen, um kantonale Unterschiede, Risikogruppen und Armutsverläufe analysieren zu können. Solche umfassenden Daten liegen in der Schweiz bisher noch nicht vor.
Die wichtigste Datenquelle des Armutsmonitorings bildet die Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) des BFS. Sie wird jährlich als repräsentative Zufallsstichprobe bei rund 19 000 Personen in etwa 9000 Haushalten durchgeführt und enthält reichhaltige Informationen zu den Einkommen und weiteren Lebensbereichen. Ergänzt wird der SILC-Datensatz durch Informationen aus sogenannten Administrativdaten, also Daten aus amtlichen Registern und Verwaltungssystemen wie beispielsweise den individuellen Konten der AHV. Diese Administrativdaten beruhen im Gegensatz zu den SILC-Erhebungen nicht auf Befragungen.
Bestimmte Gruppen sind in diesen Daten allerdings nicht erfasst. Dazu zählen Personen ohne geregelten Aufenthalt, Personen im Asylprozess mit kurzer Aufenthaltsdauer sowie Menschen in Kollektivhaushalten. Aufgrund der begrenzten Fallzahlen sind auch Analysen für kleinere räumliche Einheiten oder spezifische Risikogruppen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Schliesslich erfassen Längsschnittanalysen maximal vier Jahre. Kantonale Unterschiede oder langfristige Armutsverläufe – um zwei Beispiele zu geben – lassen sich somit mit den verfügbaren Daten nur teilweise beantworten.
Begleitstudien des Armutsmonitorings
Im Armutsmonitoring werden deshalb ergänzende Datenquellen herangezogen und geprüft. Besonders relevant sind Informationen aus Vollerhebungen über längere Zeiträume. Das Mittel der Wahl wären harmonisierte kantonale Steuerdaten, die derzeit aber nicht zur Verfügung stehen. Eine wichtige Ausnahme bildet der Datensatz «Wirtschaftliche Situation von Personen im Erwerbs- und im Rentenalter (WiSiER)». Für die Jahre 2011 bis 2015 standen hier Steuer-, Register- und Erhebungsdaten aus elf Kantonen zur Verfügung. Der Datensatz wurde 2023 jedoch gelöscht.
Da Steuerdaten noch nicht verfügbar sind, hat das Armutsmonitoring das Potenzial verknüpfter Administrativdaten – etwa aus den individuellen Konten der AHV – geprüft (vgl. Höglinger et al. 2025a und 2025b). Administrativdaten beruhen auf Vollerhebungen und erlauben kantonale Vergleiche sowie Analysen über längere Zeiträume.
Allerdings fehlen ohne Steuerdaten zentrale Einkommensbestandteile, weshalb sich bedarfsbezogene Armutsquoten damit nicht direkt bestimmen lassen. Das Monitoring wollte deshalb klären, wie gut armutsbetroffene Personen auch ohne Steuerdaten identifiziert werden können.
Ein Vergleich mit dem WiSiER-Datensatz zeigt, dass ohne Steuerdaten rund 90 Prozent der Personen korrekt als einkommensschwach identifiziert werden. Entscheidend ist jedoch, dass die verbleibenden Fehlklassifikationen nicht zufällig auftreten: Bestimmte Haushalte – insbesondere Einelternhaushalte (siehe Grafik 1), sowie Haushalte mit Hinterlassenen- oder IV-Leistungen – werden systematisch häufiger als einkommensschwach ausgewiesen, da relevante Einkommensbestandteile wie Unterhaltszahlungen oder BVG-Renten fehlen (siehe dazu Höglinger et al. 2025a).
Fokus auf armutsnahe Gruppen
Das Monitoring konzentrierte sich deshalb in den Analysen der Administrativdaten bisher auf klar armutsnahe Gruppen – insbesondere Sozialhilfebeziehende – sowie ergänzend auf zeitliche Entwicklungen das einkommensschwächste Fünftel der Bevölkerung (siehe Höglinger et al. 2025b).
Weiterentwickelte statistische Methoden könnten künftig zusätzliche Möglichkeiten für die Nutzung verknüpfter Administrativdaten in der Armutsmessung eröffnen. Ob solche Ansätze tragfähige Ergebnisse liefern, müsste jedoch erst geprüft werden.
Die Anrechnung von Vermögen
Doch selbst mit besseren Daten und Methoden bleibt eine Frage offen: Reicht Einkommen allein aus, um die finanzielle Lage zu beurteilen? Ein wichtiger Vorteil von Steuerdaten ist, dass sie Informationen zu Vermögen enthalten. In den SILC-Daten liegen Angaben zu finanziellen Reserven der Haushalte derzeit nur für einzelne Jahre im Rahmen der experimentellen Statistik vor. Eine kontinuierliche Armutsmessung unter Einbezug des Vermögens ist somit noch nicht möglich.
Bei den finanziellen Reserven unterscheidet das Armutsmonitoring zwischen Personen im Erwerbsalter und Personen im Rentenalter. Im Erwerbsalter kommt ein zweidimensionaler Ansatz zur Anwendung: Hier gilt ein Haushalt nur dann als arm, wenn sowohl das Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt als auch keine ausreichenden Reserven vorhanden sind, um einen vorübergehenden Einkommensausfall zu überbrücken. Vermögen dient somit als kurzfristige Absicherung.
Modellierung für das Rentenalter
Anders präsentiert sich die Situation im Rentenalter: Hier bestehen die Einkommen meist aus stabilen Renten. Gleichzeitig stehen Vorsorgevermögen zur Verfügung, die über viele Jahre den Lebensunterhalt mitfinanzieren. Da Leistungen der beruflichen Vorsorge als Rente oder Kapital bezogen werden können, würde eine rein einkommensbasierte Betrachtung identische wirtschaftliche Situationen unterschiedlich bewerten.
Wie Vermögen im Rentenalter methodisch zu berücksichtigen ist, wurde deshalb im Rahmen einer Begleitstudie des Monitorings erarbeitet (Buchmann et al. 2025). Auf dieser Grundlage verwendet das Monitoring einen sogenannten eindimensionalen Ansatz, bei dem Vermögen rechnerisch über die verbleibende Lebensdauer verteilt und als zusätzliche Ressource zum Einkommen angerechnet wird. Empfohlen wird ein Annuitätenmodell, das das Nettovermögen (ohne Eigenheim) über die Lebenserwartung verteilt; komplexere Annahmen zu Vermögensarten oder Zinssätzen bringen kaum zusätzliche Erkenntnisse. Eine Variante mit Einbezug des Eigenheims soll insbesondere im Hinblick auf Steuerdaten weiter geprüft werden.
Eine einkommensbasierte Betrachtung erfasst die finanzielle Situation somit vor allem im Rentenalter unvollständig: Mit Vermögensberücksichtigung geht die Armutsquote für Personen im Rentenalter um rund die Hälfte zurück, bei Personen im Erwerbsalter um rund ein Drittel (siehe Grafik 2).
Von der finanziellen Situation zur Lebenslage
Doch auch eine präzisere finanzielle Betrachtung beschreibt Armut nicht vollständig. Das Monitoring folgt deshalb einem multidimensionalen Verständnis mit finanziellem Kern: Es beginnt beim Geld, endet dort aber nicht. Neben der finanziellen Armut untersucht das Monitoring, in welchen und wie vielen weiteren Lebensbereichen betroffene Personen Einschränkungen erfahren.
Gemeinsam mit der «Oxford Poverty and Human Development Initiative» (OPHI) wurde auf Basis der SILC-Daten ein speziell für das Monitoring entwickelter Indikator erstellt. Er umfasst, zusätzlich zu den finanziellen Verhältnissen, folgende sechs Dimensionen des Monitorings:
- Bildung
- Erwerbsarbeit
- Gesundheit
- Wohnen
- soziale Beziehungen
- politische Teilhabe
Ausgehend von der Armutsdefinition des Monitorings werden Überschneidungen zwischen Einkommensarmut und Einschränkungen in weiteren Lebensbereichen analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass Armut selten isoliert auftritt: Die meisten einkommensarmen Menschen leben in einem Haushalt, der in mindestens einer zusätzlichen Dimension belastet ist (siehe Grafik 3).
Subjektive Armut: neue Einblicke aus dem SILC-Zusatzmodul
Selbst mehrere objektive Lebensbereiche erfassen Armut nur von aussen. Deshalb berücksichtigt das Monitoring auch die subjektive Wahrnehmung von Armut und hat in die SILC-Erhebung von 2023 ein Zusatzmodul eingespeist. Dieses erfasst, wann sich Menschen selbst als arm einschätzen, wie stark sie sich in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt fühlen und welche Erfahrungen von Abwertung oder Ausgrenzung sie machen. Die Ergebnisse zeigen, dass einkommensarme Personen deutlich häufiger berichten, ihr Leben weniger selbst bestimmen zu können und sich sozial weniger anerkannt zu fühlen (siehe Hümbelin und Vogel 2025a).
Zusätzlich wird erhoben, ob Personen im Falle finanzieller Schwierigkeiten Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen würden. Rund ein Viertel der Befragten gibt an, im Falle finanzieller Schwierigkeiten vermutlich keine Sozialhilfe zu beantragen. Als wichtigste Gründe werden der Wunsch nach Unabhängigkeit sowie befürchtete Reaktionen aus dem persönlichen Umfeld genannt. Besonders Personen mit tieferem Bildungsniveau und Haushalte mit geringen Einkommen äussern häufiger eine ablehnende Haltung (Hümbelin und Vogel 2025b).
Diese Informationen ergänzen die statistische Armutsmessung um eine Perspektive, die in Register- und Einkommensdaten nicht sichtbar ist, und liefern Hinweise auf mögliche Hürden beim Zugang zu Unterstützungsleistungen.
Abschliessend lässt sich sagen: Das Monitoring macht nicht nur sichtbar, wie viele Personen finanziell arm sind, sondern auch, wie sich Armut in verschiedenen Lebensbereichen manifestiert. Die Aussagekraft der statistischen Indikatoren und die Möglichkeit von kantonalen Vergleichen hängen dabei wesentlich von den verfügbaren Daten ab.
Die Weiterentwicklung der Datengrundlagen ist daher mehr als eine technische Frage – sie bestimmt, wie differenziert Armut beobachtet und eingeordnet werden kann. Das Armutsmonitoring liefert hier eine Wissensgrundlage für die Schweiz und zeigt bestehende Wissenslücken auf.
Literaturverzeichnis
Buchmann, Manuel; Unterhofer, Ulrike; Budliger, Hendrik; Adlung, Darius; Hümbelin, Oliver; Schmidheiny, Kurt (2025). Einbezug des Vermögens bei der Messung von Armut – Modellvorschlag für Personen im Rentenalter. BSV (Nationales Armutsmonitoring).
BSV (2025). Grundlagenheft Armut in der Schweiz im Überblick. Bericht 2025.
Hümbelin, Oliver; Vogel, Nina (2025a). Selbsteinschätzung der Armutsbetroffenheit. BSV (Nationales Armutsmonitoring).
Hümbelin, Oliver; Vogel, Nina (2025b). Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen: Motive und Barrieren. BSV (Nationales Armutsmonitoring).
Höglinger, Dominic; Kaderli, Tabea; Bischof, Severin (2025a). Potenzialabklärung von verknüpften Administrativ- und Befragungsdaten für das nationale Armutsmonitoring. BSV (Nationales Armutsmonitoring).
Höglinger, Dominic; Kaderli, Tabea; Bischof, Severin (2025b). Analysen von verknüpften Administrativ- und Befragungsdaten für das nationale Armutsmonitoring. BSV (Nationales Armutsmonitoring).