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Gesundheitsausgaben steigen: Reformbedarf bis 2060

Die Gesundheitsausgaben in der Schweiz wachsen auch in Zukunft stärker als die Wirtschaft. Dies zeigen Ausgabenprojektionen der Eidgenössischen Finanzverwaltung bis 2060. Weitere Reformen scheinen unabdingbar.
Carsten Colombier, Benjamin Lerch, Thomas Brändle
  |  05. Mai 2026
    Perspektiven
  • Gesundheitspolitik
  • Krankenversicherung
Der medizinisch-technische Fortschritt wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Operationssaal am Universitätsspital Genf. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Gemäss dem Referenzszenario der Eidgenössischen Finanzverwaltung steigen die Gesundheitsausgaben von rund 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023 auf über 15 Prozent im Jahr 2060.
  • Zu den Kostentreibern zählt unter anderem der medizinisch-technische Fortschritt; in der Langzeitpflege steigen die Ausgaben infolge der demografischen Alterung stark an.
  • Die jüngsten Finanzierungsreformen führen tendenziell zu einer Verschiebung der Lasten von den Prämien- zu den Steuerzahlenden.

In den vergangenen 25 Jahren sind die Gesundheitsausgaben in der Schweiz deutlich schneller gewachsen als die Wirtschaft: Während sie im Jahr 2000 noch rund 9 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) ausmachten, waren es im Jahr 2023 bereits 11,2 Prozent. Damit gehört die Schweiz zu den Ländern mit den teuersten Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die steigenden Gesundheitsausgaben sind Gegenstand von sozial- und finanzpolitischen Reformdebatten. Denn in den nächsten Jahrzehnten wird die demografische Alterung infolge der Verrentung der Babyboomer deutlich voranschreiten. Gleichzeitig soll der Zugang zu den neusten Medikamenten und Therapien gewährleistet bleiben.

Um eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens sicherzustellen, ist eine vorausschauende Finanz- und Gesundheitspolitik erforderlich. Die Ausgabenprojektionen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) bis ins Jahr 2060 verdeutlichen den anhaltenden Reformdruck (Colombier et al. 2026). Mit diesen Projektionen wollen wir die Öffentlichkeit über die mittel- bis langfristige Ausgabendynamik im Gesundheitswesen orientieren und das Verständnis der Kostentreiber verdeutlichen.

Demografische Alterung als Kostentreiber

Ein wichtiger struktureller Kostentreiber ist die Alterung: Eine ältere Bevölkerung fragt mehr Gesundheitsleistungen nach und hat einen höheren Bedarf an Pflege. Neben den unmittelbaren Auswirkungen der Alterung spielt die Entwicklung des Gesundheitszustands (Morbidität) bei fortschreitender Lebenserwartung eine Rolle. In unseren Projektionen nehmen wir an, dass sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung mit zunehmender Lebenserwartung verbessert.

Darüber hinaus sind auch nichtdemografische Kostentreiber von Bedeutung. So gehen wir in den Projektionen davon aus, dass die Gesundheitsausgaben mit den steigenden gesamtwirtschaftlichen Einkommen überproportional wachsen. Damit sollen nachfrage- und angebotsseitige Aspekte erfasst werden, wie steigende Ansprüche der Bevölkerung an das Gesundheitswesen und der medizinisch-technische Fortschritt.

Zudem unterstellen wir in den Projektionen, dass die Preisentwicklung im Gesundheitswesen im Vergleich zum Rest der Wirtschaft überdurchschnittlich hoch ist. Dies kann auf Ineffizienzen im Gesundheitswesen sowie den Fachkräftemangel zurückgeführt werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die sogenannte Baumolsche Kostenkrank­heit. Diese besagt, dass die Produktivitätsfortschritte im personalintensiven Gesund­heitswesen geringer als in der übrigen Wirtschaft sind, was zu einem stärkeren Lohn- und damit Kostenwachstum führt. Aufgrund politischer Massnahmen und des medizinisch-technischen Fortschritts nehmen wir schliesslich an, dass der Trend zur Verlagerung von den stationären zu den ambulanten Gesundheitsleistungen weiterhin anhält («Ambulantisierung»).

Die Ausgabenprojektionen basieren auf den Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik und verwenden einen international etablierten Ansatz in Anlehnung an das Vorgehen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Kommission. Aufgrund unterschiedlicher Kostentreiber differenzieren wir zwischen den Bereichen Gesundheit und Langzeitpflege.

Die Ausgabenprojektionen stellen keine Prognosen für die Entwicklung der Gesundheitsausgaben für die nächsten Jahrzehnte dar. Stattdessen handelt es sich um Szenarien, die Antworten auf folgende Frage geben: Wie werden sich die Gesundheitsausgaben unter den getroffenen Annahmen entwickeln, wenn – ausser den bereits beschlossenen Reformen – keine weiteren Massnahmen ergriffen werden?

Um verschiedene Unsicherheiten abzubilden, werden unterschiedliche Szenarien berechnet. Im Folgenden wird auf das zentrale Referenzszenario näher eingegangen.

Starkes Ausgabenwachstum bis 2060

Die 11,2 Prozent des BIP, welche die Gesundheitsausgaben im Basisjahr 2023 ausmachten, setzen sich wie folgt zusammen (gerundet):

  • obligatorische Krankenpflegeversicherung (3,7 Prozent des BIP)
  • Staat (3,5 Prozent des BIP)
  • private Haushalte (2,5 Prozent des BIP)
  • weitere Institutionen, wie beispielsweise Zusatzversicherungen (1,6 Prozent des BIP)

Im Referenzszenario steigen die Ausgaben bis 2060 auf 15,3 Prozent des BIP (siehe Grafik 1). Mit einer durchschnittlichen jährlichen Rate von 3,2 Prozent wachsen sie deutlich stärker als das BIP, das um 2,3 Prozent pro Jahr im Durchschnitt steigt. Die Ausgaben in der Gesundheit werden primär durch nichtdemografische Faktoren wie den medizinisch-technischen Fortschritt sowie die eingangs erwähnte Baumolsche Kostenkrankheit getrieben. In der Langzeitpflege dominiert die Alterung als zentraler Kostentreiber.

EFAS führt zu Lastenverschiebung von Prämien- zu Steuerzahlenden

Im Jahr 2028 tritt die Reform Einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) für die Gesundheit in Kraft, die Langzeitpflege folgt 2032. Damit unterliegen sämtliche Ausgaben für Nettoleistungen gemäss dem Bundesgesetz über Krankenpflegeversicherung (KVG) – das heisst Ausgaben für KVG-Leistungen abzüglich der Kostenbeteiligung der Haushalte – einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel. Ab 2032 werden die Ausgaben für KVG-Nettoleistungen zu höchstens 73,1 Prozent von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Prämienzahlenden) und zu mindestens 26,9 Prozent von den Kantonen und Gemeinden (Steuerzahlenden) getragen.

Die Ausgaben für KVG-Nettoleistungen machten im Jahr 2023 rund die Hälfte der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Sie entsprachen damit 5,6 Prozent des BIP. Gemäss dem Referenzszenario steigen sie bis 2060 auf 8,1 Prozent des BIP an.

Mit der Einführung von EFAS für die Gesundheit ab 2028 werden Prämienzahlende etwas entlastet, während Steuerzahlende belastet werden (siehe Grafik 2). Dies, weil sich die Kantone künftig auch an der Finanzierung ambulanter Leistungen beteiligen.

Im Jahr 2032 führt der Einbezug der Langzeitpflege in EFAS hingegen insgesamt zu einer geringfügigen Belastung der Prämienzahlenden, während die Steuerzahlenden leicht entlastet werden (siehe Grafik 3). Danach verläuft die Kostendynamik für Prämien- und Steuerzahlende im Gleichklang.

Kantone tragen Grossteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben

Gemäss dem Referenzszenario steigen die öffentlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen von 3,5 Prozent des BIP in 2023 auf 5 Prozent im Jahr 2060 (siehe Grafik 4). Besonders betroffen sind davon die Kantone, da sie rund zwei Drittel der öffentlichen Ausgaben des Gesundheitswesens tragen. Nebst der EFAS-Reform fallen für die Kantone auch die seit Anfang 2026 geltenden Mindestbeiträge zur individuellen Prämienverbilligung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung ins Gewicht.

Auch die Bundesausgaben werden ansteigen, da sich der Bund an der Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung beteiligt. Die AHV-/IV-Ausgaben für das Gesundheitswesen im Verhältnis zum BIP verändern sich gemäss dem Referenzszenario nur geringfügig. Die Gemeinden schliesslich werden durch die einheitliche Finanzierung im Bereich der Langzeitpflege einmalig leicht entlastet.

Weitere Reformen aus finanzpolitischer Sicht nötig

Sozialpolitisch gefährdet ein anhaltend hohes Ausgabenwachstum den allgemeinen Zugang der Bevölkerung zum Gesundheitswesen. Finanzpolitisch bedeutet eine anhaltend hohe Ausgabendynamik, dass das Gesundheitswesen innerhalb der Budgets von Bund, Kantonen und Gemeinden einen zunehmend grösseren Anteil beansprucht und andere Ausgaben verdrängt. Die Ausgabenprojektionen verdeutlichen somit, dass die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen unter Druck gerät und der Prämienanstieg anhalten wird.

Vor diesem Hintergrund sind weitere Massnahmen für Effizienzsteigerungen und zur Dämpfung des Ausgabenwachstums angezeigt. Zentrale Ansatzpunkte sind verbindliche Kostenziele, welche mehr Kostenverantwortung der Akteure im Gesundheitswesen erzeugen, und eine verbesserte Spitalplanung, welche Überkapazitäten abbauen kann.

Literaturverzeichnis

Colombier, Carsten, Lerch, Benjamin, Brändle, Thomas (2026). Ausgabenprojektionen für das Gesundheitswesen bis 2060: Alterung und Reformen, Working Paper EFV Nr. 29.

Dr. rer. oec., Ökonom, Wirtschafts- und Geldpolitik, Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV)
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Dr. rer. oec., Ökonom, Wirtschafts- und Geldpolitik, Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV)
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Dr. rer. pol., stv. Leiter Wirtschafts- und Geldpolitik und Leiter Fachbereich Wirtschafts- und finanzpolitische Analysen, Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV)
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