Wer erhält eine Altersrente? Wer zahlt ein? Während in der AHV praktisch die gesamte Bevölkerung ab 20 Jahren versichert ist, zählen die zweite und dritte Säule deutlich weniger Versicherte.
Auf einen Blick
- Im Jahr 2020 zählte die AHV 5,8 Millionen Beitragszahlende, in der beruflichen Vorsorge waren 4,4 Millionen Aktive versichert.
- Nahezu alle Personen im Rentenalter (99 Prozent) bezogen im Jahr 2020 eine AHV-Rente; in der zweiten Säule bezog knapp die Hälfte eine Rente, wobei unberücksichtigt bleibt, dass anstelle einer Rente Kapital bezogen werden kann.
- In der zweiten und dritten Säule sind die statistischen Daten unvollständig, so fehlen etwa auf der Leistungs- und Beitragsseite Individualdaten für alle Personen.
Im Jahr 1972 hat die Schweiz das sogenannte Dreisäulensystem eingeführt. Damit sollen soziale Not verhindert und das im Alter wegfallende Erwerbseinkommen kompensiert werden. Die drei Säulen erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben. Die erste Säule – die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) – sichert den Grundbedarf für die ganze Bevölkerung. Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge – soll Erwerbstätigen die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Mit der dritten Säule – der privaten Vorsorge – können Erwerbstätige freiwillig für das Alter sparen.
Wie verteilt sich die Bevölkerung auf die drei Säulen? Je nach Säule und Jahr ist die statistische Datengrundlage unterschiedlich verfügbar. Für die AHV gibt es seit ihrer Inkraftsetzung im Jahr 1948 aggregierte Daten zu den Finanzen und zu Rentenbeziehenden. Seit den 1980er-Jahren stehen die individuellen Konten mit Informationen zu AHV-pflichtigen Löhnen und seit den 1990er-Jahren das Rentenregister mit Daten auf Personenebene zur Verfügung.
In der zweiten Säule liefert die Pensionskassenstatistik aggregierte Daten nach Pensionskassen. Seit 2015 stehen mit der Neurentenstatistik auch individuelle Daten zum Renten- und Kapitalbezug von Neubeziehenden zur Verfügung. Im Gegensatz zur ersten Säule existiert kein Rentenregister der zweiten Säule, und auch die Einzahlungen werden nicht auf Individualebene erfasst.
Am problematischsten ist die Datenlage in der dritten Säule. Bei den Einzahlungen ist man auf Steuerdaten angewiesen: Aufschluss über die Anzahl der Einzahlungen in die Säule 3a geben die deklarierten Abzüge vom steuerbaren Einkommen. Weil Verheiratete jedoch als ein «Steuersubjekt» gelten, wird die effektive Personenzahl unterschätzt. Daten zu den Leistungen sind ebenfalls seit Einführung der Neurentenstatistik im Jahr 2015 verfügbar.
Weitere statistische Entwicklungen zu den Vorsorgewerken – wie beispielsweise die Finanzen und das Gesamtkapital – liefert die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik. Diese Daten sind im Folgenden nicht erwähnt.
Wer zahlt ein?
Im Jahr 2020 zählte die AHV 5,8 Millionen Beitragszahlende (siehe Grafik 1). In der ersten Säule sind grundsätzlich alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen beitragspflichtig. Dazu zählen nebst der Wohnbevölkerung auch beitragszahlende Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Erwerbstätige müssen ab dem 17. Altersjahr in die AHV einzahlen, Nichterwerbstätige ab dem 20. Altersjahr.
In der zweiten Säule waren im Jahr 2020 4,4 Millionen Personen aktiv versichert. Das sind drei Viertel der AHV-Beitragszahlenden. Für die tiefere Zahl an Versicherten in der zweiten Säule gibt es zwei Hauptgründe. Erstens ist die berufliche Vorsorge nur für Erwerbstätige. Arbeitnehmende sind obligatorisch, Selbstständigerwerbende freiwillig versichert. Und zweitens gibt es eine Eintrittsschwelle: Nur wer mehr als 21 510 Franken im Jahr beim gleichen Arbeitgeber verdient, ist beitragspflichtig. Viele Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftigte sowie Nichterwerbstätige verfügen deshalb über keine zweite Säule.
Einen starken Schub bei den Versichertenzahlen in der beruflichen Vorsorge brachte das Obligatorium im Jahr 1985. In den 1990er-Jahren gingen die Versichertenzahlen hingegen wieder zurück. Der Rückgang ist nebst einer verbesserten Erfassung von Versicherten durch weniger Doppelzählungen vor allem auf die schlechte Konjunktur zurückzuführen.
In der dritten Säule können Erwerbstätige derzeit maximal 6883 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Seit den 1990er-Jahren ist die Anzahl der «Steuersubjekte» (Einzelpersonen und Ehepaare), mit einem Abzug für die Säule 3a, gemäss den Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stetig angestiegen: Im Jahr 2018 machten 1,7 Millionen Steuersubjekte davon Gebrauch, was 29 Prozent der AHV-Beitragszahlenden entspricht. Die effektive Anzahl Personen dürfte, wie erwähnt, höher liegen, da pro Ehepaar zwei Einzahlungen möglich sind.
Wer bezieht eine Leistung?
Betrachten wir nun die Leistungsbeziehenden: Im Jahr 2020 bezogen in der ersten Säule 1,66 Millionen Personen mit Wohnort Schweiz eine AHV-Altersrente. Das sind 99 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung über dem ordentlichen Rentenalter. Unter dem verbleibenden 1 Prozent finden sich beispielsweise Personen, die ihre AHV-Altersrente aufgeschoben haben, sowie Senioren und Seniorinnen, die erst nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters in die Schweiz eingewandert sind.
Die zweite Säule zählte im Jahr 2020 mit 842 000 Personen deutlich weniger Rentenbeziehende als die AHV (siehe Grafik 2). Nicht erfasst sind dabei diejenigen Personen, die sich zum Zeitpunkt der Pensionierung anstelle einer Rente das Kapital aus der zweiten Säule auszahlen liessen: Im Jahr 2020 entschied sich ein Drittel aller AHV-Neurentenbeziehenden für diese Variante. Ein Fünftel wählte eine Kombination aus Rente und Kapital.
Was die dritte Säule betrifft, so existiert keine Angabe, wie viele Personen über dem ordentlichen Rentenalter insgesamt eine Leistung erhalten haben. Aus der Neurentenstatistik ist jedoch bekannt, dass im Jahr 2020 rund 111 000 Personen zwischen 59 und 70 eine Kapitalleistung im Rahmen der Pensionierung aus einer Säule 3a erhalten haben.
Die durchschnittliche Rente lag in der ersten Säule (AHV) im Jahr 2020 bei 1862 Franken pro Monat. Die durchschnittliche Rente für Personen mit einer Rente aus der beruflichen Vorsorge lag im selben Jahr bei 2385 Franken. Zum Vergleich: In den Jahren 1969/1970 lag die monatliche Durchschnittsrente – zu Preisen von 2020 – deutlich tiefer: 758 Franken bei der AHV und 1543 Franken bei der beruflichen Vorsorge. Gesetzliche Anpassungen (beispielsweise die Einführung des Mischindexes in der AHV), die Lohnentwicklung sowie der Strukturwandel der Erwerbsbevölkerung haben die Renten im Vergleich zur Preisentwicklung überdurchschnittlich wachsen lassen.
Viele Rentnerinnen nur mit AHV
Knapp ein Fünftel der Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2014 und 2018 das ordentliche Rentenalter erreichten, erhielt im Jahr 2019 ausschliesslich eine Rente aus der AHV. Dabei besteht ein grosser Unterschied zwischen den Geschlechtern: Von den Frauen bezogen 26 Prozent einzig eine AHV-Rente (siehe Grafik 3). Bei den Männern lag dieser Anteil bei 13 Prozent. Umgekehrt verfügen 41 Prozent der Männer über alle drei Säulen, während es bei den Frauen nur 29 Prozent sind.
Abschliessend lässt sich sagen: Die statistischen Daten zum Dreisäulensystem haben sich insbesondere durch die Neurentenstatistik verbessert. Durch ein fehlendes Register in der beruflichen Vorsorge für alle Rentenbeziehenden und eine fehlende Haushaltsperspektive bestehen aber weiterhin Lücken. Deshalb lassen sich kaum statistische Aussagen über die wirtschaftliche Gesamtsituation für Rentnerinnen und Rentner machen.