Gute Betreuung im Alter: Was sie kostet und wie sie finanziert werden kann

Maja Nagel Dettling
  |  08. März 2022
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  • Sozialpolitik allgemein
Alessandro Della Bella/Paul Schiller Stiftung

In der Schweiz sind 620’000 ältere Menschen auf Betreuung angewiesen, Tendenz steigend. Doch nicht alle können sich die Betreuung leisten. Eine von der Paul Schiller Stiftung herausgegebene Studie zeigt, was gute Betreuung für alle Betagten kostet und wie diese beispielsweise mit einem Betreuungsgeld für Betreuungszeit finanziert werden soll.

Auf einen Blick

  • Aufgrund der demografischen Entwicklung werden 2050 doppelt so viele 80-Jährige in der Schweiz leben als heute.
  • Heute fehlt es mehr als 620’000 Menschen über 65 an qualitativ guter Unterstützung; das entspricht rund 20 Millionen Betreuungsstunden.
  • Mit dem Modell des Betreuungsgeldes zeigt die vorliegende Studie der Paul Schiller Stiftung einen Lösungsweg und ein subjekt- und objektorientiertes Finanzierungsmodell auf.
  • Das Modell knüpft an bestehende Systeme und etablierte Prozesse an und entwickelt sie weiter.

Der Handlungsbedarf in der Betreuung im Alter zeichnet sich immer deutlicher ab. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden im Jahr 2050 doppelt so viele über 80-Jährige in der Schweiz leben als heute. Jede/r Zehnte wird über 80 Jahre alt sein. Damit nimmt auch die Zahl jener stark zu, die neben der medizinischen Pflege eine psychosoziale Betreuung benötigen, um möglichst lange selbstständig ihren Alltag zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Schon heute ist der Bedarf an zusätzlicher Betreuung beträchtlich. Potenziell fehlt es mehr als 620’000 Menschen über 65 Jahren an qualitativ guter Unterstützung. Dies belegt die neue, von BSS Volkswirtschaftliche Beratung im Auftrag der Paul Schiller Stiftung erarbeitete Studie «Gute Betreuung im Alter – Kosten und Finanzierung». Die Lücke an Unterstützung ist gross, sowohl zu Hause als auch in den Heimen: Es fehlen jährlich 20 Millionen Betreuungsstunden. Dies entspricht einem Gegenwert von 0,8 bis 1,6 Milliarden Franken.

Gute Betreuung – psychosoziale Begleitung im Alltag

Gute Betreuung im Alter ermöglicht älteren Menschen ihren Alltag weitgehend selbstständig zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, wenn sie das aufgrund der Lebenssituation und physischer, psychischer und/oder kognitiver Beeinträchtigung sonst nicht mehr könnten.

Gute Betreuung richtet sich konsequent an den Bedürfnissen und dem Bedarf der älteren Menschen aus und behält neben dem körperlichen auch das psychosoziale Wohlbefinden im Blick. Die Leistungen einer guten Betreuung können in sechs Handlungsfeldern zusammengefasst werden:

  • Selbstsorge
  • Alltagsgestaltung
  • Teilnehmen am sozialen und gesellschaftlichen Leben
  • Gemeinsame Haushaltsführung
  • Beratung und Alltagskoordination
  • Betreuung in Pflegesituationen

Gute Betreuung kann die Kompetenzen älterer Menschen erhalten, gesundheitliche Verschlechterungen bremsen und soziale Probleme verhindern. Dies entlastet das Gesundheitswesen und unterstützt wirkungsvoll die betreuenden Angehörigen.

Betreuungsgeld für Betreuungszeit

Gute Betreuung lässt sich bedarfsgerecht für alle älteren Menschen in der Schweiz finanzieren. Die von der Paul Schiller Stiftung publizierte Studie zeigt mehrere Wege auf. Eine Möglichkeit ist ein Betreuungsgeld, das Stundenkontingente für Menschen mit Betreuungsbedarf vorsieht – und so die finanzielle Belastung für die Betroffenen reduziert.

Das Modell «Betreuungsgeld für Betreuungszeit» kombiniert verschiedene Elemente bestehender Instrumente und ermöglicht allen Menschen den Zugang zu guter Betreuung. Denn es reduziert die finanzielle Belastung der älteren Menschen und umreisst die Zugangskriterien und die Qualität der Betreuung.

Das Modell ist eine Kombination aus subjekt- und objektorientierter Finanzierung:

  • Subjektorientiert: Wer im Alter einen Betreuungsbedarf nachweisen kann, erhält ein Stundenkontingent an staatlich mitfinanzierter Betreuungszeit zugesprochen – unabhängig davon, ob sie oder er zu Hause, in einer betreuten Wohnform oder im Heim lebt. Je nach finanziellen Mitteln ist ein Eigenbeitrag zu erbringen.
  • Objektorientiert: Es werden aufsuchende Angebote unterstützt. So können betreuungsbedürftige ältere Menschen besser erreicht und die Zugangshürden für sie wirksam gesenkt werden, um Betreuung in Anspruch zu nehmen. Die Qualität der Angebote wird durch den gezielten Einsatz von sozialen Berufen weiterentwickelt und gesichert.

Im subjektorientierten Teil dieses Finanzierungsmodells kann also eine Betreuung bei anerkannten Anbietern in Anspruch genommen werden – dank dem Betreuungsgeld zu einem reduzierten Betrag. Welche Schritte dazu notwendig sind, macht dieses fiktive Beispiel deutlich:

  1. Frau S. fühlt sich zunehmend unsicher. Sie ist nicht mehr in der Lage, selber einkaufen zu gehen und Leute zu treffen. Auch ihre Einsamkeit nimmt zu, denn die Kontakte zu ihren Nachbarn haben abgenommen. Behandlungs- und Grundpflege benötigt sie nicht. Eine Bezugsperson – die Hausärztin oder ihr Sohn – rät ihr, eine mögliche Unterstützung durch Betreuung abzuklären. Frau S. meldet sich bei der lokalen Abklärungsstelle für Betreuung.
  2. Die Stelle klärt den Bedarf ab, basierend auf dem breiten, psychosozial ausgerichteten Verständnis guter Betreuung, und spricht Frau S. – nach einer formellen Prüfung – ein Kontingent an staatlich mitfinanzierter Betreuungszeit zu.
  3. Frau S. wählt aus einer Liste anerkannter Anbieter oder aus ihrem familiären Umfeld die geeigneten Leistungserbringer/innen.
  4. Die Gutsprachen an Betreuungszeit löst sie direkt bei diesen Leistungserbringern ein. Eine Entschädigung ihres Sohns oder eines anderen betreuenden Angehörigen ist ebenfalls denkbar. Voraussetzung ist, dass diese substanzielle Betreuungsarbeit leisten und dafür selber einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen.
  5. Die Leistungen werden abgestimmt auf die Wohnsituation und in Koordination mit allenfalls betreuenden Angehörigen und weiterer schon vorhandener Unterstützung erbracht.
  6. Der Rechnungsbetrag für die angelaufene Betreuungszeit wird zwischen Frau S. (Eigenbeitrag) und dem Staat aufgeteilt.
  7. Ist Frau S. nicht in der Lage, den Eigenbeitrag zu tragen, übernimmt der Staat die Kosten, zum Beispiel über die Ergänzungsleistungen zur AHV.

Umsetzung des Modells

Wie könnte das Modell «Betreuungsgeld für Betreuungszeit» in der Schweiz umgesetzt werden? Bei der subjektorientierten Finanzierung spielen das Betreuungsgeld und der Eigenbeitrag zentrale Rollen:

  • Die Gesetzgebung wird so angepasst, dass Kantone und Gemeinden ein Betreuungsgeld auszahlen können und das damit verbundene Präventionspotenzial einlösen.
  • Den Kantonen und Gemeinden belässt der Bund Spielraum, um die Umsetzung den eigenen Gegebenheiten anzupassen und ein Angebot an Unterstützungsleistungen entwickeln zu lassen, das allen älteren Menschen offensteht und ihren Bedürfnissen beziehungsweise einem anerkannten Bedarf entspricht.

Die objektorientierte Finanzierung setzt auf Qualität und Abklärung:

  • Der Bund unterstützt den Auf- und Ausbau von aufsuchenden Angeboten und die Qualitätsentwicklung (z.B. durch die Verwendung eines einheitlichen Abklärungsinstrumentes) mit einem zeitlich begrenzten Förderprogramm.
  • Er finanziert auch die Kosten für die Abklärungen.

Auch die untere Mittelschicht entlasten

Das Betreuungsgeld knüpft an bestehende Systeme und etablierte Prozesse an und entwickelt sie weiter (siehe «Das Modell «Betreuungsgeld für Betreuungszeit» weiterdenken).

Die Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden hängen von der detaillierten Ausgestaltung ab und können politisch gesteuert werden. Um die Ziele einer guten Betreuung für alle zu erreichen, sollte ein Anteil an Eigenfinanzierung vorgesehen werden, den die untere Mittelschicht tragen kann. Für die Konkretisierung der Implementierung des Modells sind die Voraussetzungen in Bezug auf die Strukturen, die Qualität, die fachlichen notwendigen Kompetenzen als auch die Organisation weiter zu verfolgen.

Antworten auf die wichtigsten 3 Fragen

Was würde eine anspruchsberechtigte Person erhalten?
Bei gegebenem Bedarf wird ein Kontingent an Betreuungsstunden zu einem reduzierten Tarif gesprochen. Die älteren Menschen wählen selbst aus, bei welchem Anbieter sie diese Betreuungsstunden einlösen. Dazu steht eine Liste von Leistungserbringenden zur Verfügung, welche die festgelegten Qualitätsstandards erfüllen.
Durch eine Objektfinanzierung wird ein bedarfsgerechtes und qualitativ ganzheitliches auf den einzelnen Menschen ausgerichtetes Angebot sichergestellt und mit so genannt aufsuchender Altersarbeit der Zugang zu Betreuungsleistungen unterstützt. Das heisst: Es werden vermehrt Angebote geschaffen, die zu den älteren Menschen hingehen und die psychosozialen Faktoren des Fragilisierungsprozesses im Älterwerdens berücksichtigen.

Woher kommt das Geld?
Die Finanzierung besteht aus einer Kombination von staatlichen Geldern und einem Eigenbeitrag.
Der Bund übernimmt die objektorientierten Elemente des Betreuungsgeldes für Betreuungszeit: die Abklärungsstelle, die Qualitätssicherung und die aufsuchende Arbeit zur Zugangserleichterung.
Die Betreuungszeit, der subjektorientierte Teil, wird von Kantonen und Gemeinden auf der Basis einer Rahmengesetzgebung des Bundes finanziert.

Was kostet es den Staat?
Die effektiven Kosten können durch politische Entscheide gesteuert werden: Wie hoch ist der Eigenbeitrag der älteren Menschen? Wird er je nach finanzieller Situation abgestuft?
Gehen wir davon aus, dass der Eigenbeitrag auf 25 Prozent angesetzt wird und etwa die Hälfte der anspruchsberechtigen älteren Menschen tatsächlich Betreuungsleistungen beziehen, ist für den Staat mit Kosten von 630 bis 1030 Millionen Franken zu rechnen.

Stärken und Schwächen

Die Stärken des Modells «Betreuungsgeld für Betreuungszeit»:

  • Es betrachtet sowohl Finanzierung als auch Qualität. 
  • Das Modell schliesst Lücken in dreifacher Hinsicht: in der Finanzierung, in der Angebotsstruktur sowie im Zugang.
  • Es nutzt bestehende Instrumente, entwickelt sie weiter und kombiniert sie.
  • Das Potenzial der Betreuung wird genutzt: Die ganzheitliche, würdevolle Unterstützung älterer Menschen stärkt den Kompetenzerhalt im Alter, entlastet das Gesundheitswesen, schont die Ressourcen Angehöriger und Freiwilliger und stärkt die Vereinbarkeit von Betreuung und Beruf bei Angehörigen.
  • Das Modell lässt Spielraum für lokale Begebenheiten und innovative Anbietende.
  • Mit eigener Abklärungsstelle und einem auf psychosoziale Betreuung ausgerichteten, partizipativen Abklärungsinstrument sichert es die ganzheitliche Sicht auf den Altersprozess.

Demgegenüber sind die Nachteile überschaubar:

  • Die Umsetzung erfordert einen anspruchsvollen politischen Prozess aufgrund der Kombination verschiedener Instrumente und föderaler Ebenen. 
  • Eine solch umfassende Weiterentwicklung der Instrumente benötigt Zeit – doch die Zeit drängt.

Fazit: Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Betreuung. Wenn die Schweiz nichts tut, droht eine Unterversorgung für ältere Menschen. Ältere Menschen laufen Gefahr zu vereinsamen sowie zu verwahrlosen und ihre Gesundheit leidet. Sie müssen vermehrt notfallmässig ins Spital oder es kommt zu vermeidbaren Heimeintritten. Somit braucht es eine gesellschaftliche und politische Debatte über die Betreuung. Die Paul Schiller Stiftung liefert mit dem Finanzierungsmodell «Betreuungsgeld für Betreuungszeit» einen Lösungsansatz und zeigt auf, dass die Schweiz die gute Betreuung sehr wohl finanzieren kann.

Literaturverzeichnis

Kägi, Wolfram et al. (2021). Gute Betreuung im Alter – Kosten und Finanzierung. Basel: BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG.

Mitglied des Stiftungsrats der Paul-Schiller-Stiftung
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