Auf einen Blick
- Mit der Einführung der Regelung «ambulant vor stationär» im Jahr 2019 ist die Zahl der stationär durchgeführten Eingriffe bei einer ausgewählten Gruppe von nicht dringlichen Eingriffen stark zurückgegangen.
- «Ambulant vor stationär» ist dabei nur für rund einen Viertel der Zunahme im ambulanten Bereich verantwortlich, andere Faktoren fallen deutlich stärker ins Gewicht.
- Die ambulanten Kosten steigen rascher, als die stationären Kosten sinken.
Aus ökonomischer Sicht sind ambulante Eingriffe gegenüber stationären Behandlungen grundsätzlich vorzuziehen: Sie sind kostengünstiger und bieten Vorteile in Bezug auf die Qualität und den Patientenkomfort. Trotzdem werden in der Schweiz im internationalen Vergleich vergleichsweise viele Eingriffe stationär durchgeführt.
Um hier Gegensteuer zu geben, haben einige Kantone und im Jahr 2019 auch der Bund die Regelung «ambulant vor stationär» für ausgewählte nicht dringliche Eingriffe eingeführt. Diese werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur noch vergütet, wenn sie ambulant durchgeführt werden. Eine stationäre Behandlung wird dabei nur noch bezahlt, wenn besondere Gründe (Ausnahmekriterien) dafür vorliegen. Die Regelung war ursprünglich auf 6 Gruppen von Eingriffen beschränkt. Im Jahr 2023 wurde sie dann auf 18 Gruppen erweitert, um die nationale Liste auf die in zahlreichen Kantonen bereits geltende Praxis abzustimmen.
Welche Bilanz lässt sich sechs Jahre nach der Einführung und zwei Jahre nach der Erweiterung der Regelung ziehen? Gemäss einem Monitoring des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) von 2025 hat die Reform ihr Hauptziel, nämlich die Beschleunigung der Verlagerung in den ambulanten Bereich, erreicht (Roth und Pellegrini 2025).
Ein Drittel der Eingriffe verlagert
Mit der Regelung «ambulant vor stationär» ist die Anzahl stationär durchgeführter Eingriffe um ein Drittel zurückgegangen: Während 2018, ein Jahr vor Einführung der schweizweit gültigen Liste, rund 74 000 Fälle der definierten 18 Eingriffsgruppen stationär behandelt wurden, waren es 2024 noch rund 50 500 Fälle (siehe Grafik 1). Wenn man davon ausgeht, dass die Behandlungen nicht mehr stationär, sondern ambulant erfolgten, ergibt dies seit der Einführung der Regelung eine Verlagerung von knapp 23 500 Eingriffen.
Die Regelung «ambulant vor stationär» ist Teil einer längerfristigen Entwicklung. Denn bereits vor deren Einführung war die Anzahl stationär durchgeführter Eingriffe rückläufig – sie hat den Trend aber verstärkt. So gingen die stationären Behandlungen bei den meisten Eingriffsgruppen stärker zurück, als sich dies vor der Einführung respektive der Erweiterung der nationalen Liste bereits abgezeichnet hatte.
Die Verlagerung in den ambulanten Bereich erfolgte dabei hauptsächlich im ersten und zweiten Jahr nach der Aufnahme einer spezifischen Eingriffsgruppe in die schweizweit gültige Liste, wie das Monitoring zeigt. Nach dieser Anpassungsphase scheint sich der Anteil der stationären Eingriffe zu stabilisieren. Daraus lässt sich schliessen, dass das Verlagerungspotenzial aufgrund medizinischer, technischer und infrastrukturbedingter Einschränkungen rasch ausgeschöpft ist.
Erweiterung mit deutlich geringerer Wirkung
Bei der Erweiterung der Eingriffsgruppen fiel der Verlagerungseffekt wesentlich geringer aus als bei der Einführung der ersten Liste. Nach der Massnahme im Jahr 2019 waren innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme in die schweizweit gültige Liste 46 Prozent der Eingriffe der ursprünglichen Liste in den ambulanten Bereich verlagert worden. Bei den Gruppen der erweiterten Liste von 2023 waren es lediglich 10 Prozent. Dafür gibt es zwei Hauptgründe:
- Erstens wurden 90 Prozent der Behandlungen bei 5 der 11 neuen Eingriffsgruppen (Katarakt, Kardio-Diagnostik, handchirurgische Eingriffe, Zirkumzision, extrakorporale Stosswellenlithotripsie [ESWL]) bereits vor der Erweiterung der nationalen Liste ambulant durchgeführt. Die Regelung konnte folglich auf diese Gruppen nur einen geringfügigen Einfluss haben.
- Zweitens verfügten 14 Kantone bereits vor 2023 über erweiterte kantonale Listen, die seit 2017 schrittweise eingeführt worden waren. Diese Kantone hatten die Verlagerung somit bereits vor der Vereinheitlichung auf Bundesebene weitgehend vorweggenommen, sodass die beobachtete Wirkung der Erweiterung auf nationaler Ebene entsprechend kleiner ausfiel.
Weitere Einflussfaktoren
Die Regelung «ambulant vor stationär» ist dabei nicht der Haupttreiber des Wachstums im ambulanten Bereich: Seit 2019 ist sie nur für rund ein Viertel der Zunahme der ambulanten Fälle der 18 Eingriffsgruppen verantwortlich. Stattdessen ist der grösste Teil des Anstiegs mit anderen Faktoren zu erklären. Entscheidend sind insbesondere der medizinisch-technische Fortschritt, der weniger invasive Eingriffe ermöglicht, sowie der Ausbau ambulanter Strukturen. Mit anderen Worten: Die Regelung «ambulant vor stationär» ist Teil eines umfassenderen Wandels im Gesundheitssystem.
Daher empfiehlt es sich, auch die indirekten Wirkungen der Verlagerung zu betrachten. So setzte die Regelung «ambulant vor stationär» auch ein politisches Zeichen und dürfte damit die Entwicklung ambulanter Infrastrukturen vorangetrieben und die Nutzung neuer Therapieansätze gefördert haben, die durch den medizinisch-technischen Fortschritt möglich wurden. Diese indirekten Auswirkungen sind schwer quantifizierbar, tragen aber zur allgemeinen Dynamik der Entwicklung des ambulanten Leistungsangebots bei.
Verlagerung dämpft Kostenwachstum
Die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich trägt dazu bei, den Gesamtkostenanstieg einzudämmen, da ein ambulanter im Vergleich zu einem stationären Eingriff im Durchschnitt zwei- bis achtmal weniger kostet (je nach Eingriffsgruppe). Trotz dieser dämpfenden Wirkung sind die Gesamtkosten der 18 Eingriffsgruppen seit der Einführung der schweizweit gültigen Liste um 52 Millionen Franken angestiegen – nämlich von 1383 auf 1435 Millionen Franken zwischen 2018 und 2024 (siehe Grafik 2).
Diese Entwicklung verdeckt allerdings entgegengesetzte Tendenzen: Die stationären Kosten sind um 150 Millionen Franken zurückgegangen, während die ambulanten Kosten um 202 Millionen Franken zugenommen haben. Die höheren ambulanten Kosten sind in erster Linie auf die Mengenzunahme bei den Eingriffen zurückzuführen. Da die Verlagerung von Eingriffen nur bedingt für die Mengenzunahme im ambulanten Bereich verantwortlich ist, geht der grösste Teil des Kostenanstiegs nicht darauf zurück.
Verändert hat sich auch die Verteilung zwischen den Kostenträgern. Für die Kantone, die 55 Prozent der stationären Kosten übernehmen, haben sich die Ausgaben bei den 18 Eingriffsgruppen zwischen 2018 und 2024 um 82 Millionen Franken verringert. Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung hingegen, die vollumfänglich für die ambulanten Behandlungen aufkommt, sind die Kosten im gleichen Zeitraum um 134 Millionen Franken gestiegen. Ab Einführung der einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (Efas) wird die Wirkung für die beiden Kostenträger gleich ausfallen.
Aussichten für die nächsten Jahre
Der Trend zur verstärkten Verlagerung in den ambulanten Bereich dürfte sich fortsetzen. So hat ein erster Kanton seine Liste bereits wieder erweitert. Auch die schweizweit gültige Liste wurde per Anfang 2026 angepasst. Neu sind die Einführung einer Eingriffsgruppe für den Ellenbogen und die Ausweitung der Gruppe der Fusschirurgie.
Darüber hinaus wird sich der regulatorische und finanzielle Kontext durch zwei grundlegende Reformen verändern:
- Mit Tardoc und den ambulanten Pauschalen, die seit Anfang 2026 in Kraft sind, ändert sich der Tarif für ambulante Behandlungen und damit die Vergütung der Ärzteschaft sowie der Spitäler. Diese Tarifanpassung wird sich unweigerlich auf die Entscheidung, Patientinnen und Patienten ambulant oder stationär zu behandeln, auswirken. In einem nächsten Monitoring wird das Obsan die Auswirkungen dieser Änderung näher analysieren.
- Mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen (Efas) wird sich ab Anfang 2028 die Verteilung der Finanzierung zwischen den Kantonen und der OKP verändern, da ein kantonaler Beitrag an die ambulanten Kosten eingeführt wird. Längerfristig sollte die Reform bestimmte finanzielle Anreize ausgleichen und ambulante Behandlungen stärker fördern.
Diese Entwicklungen gilt es aufmerksam zu verfolgen, um die tatsächlichen Auswirkungen auf die Verlagerung der Leistungen und die Kosten des Systems messen zu können.
Literaturverzeichnis
Roth, Sacha; Pellegrini, Sonia (2025). L’ambulatoire avant le stationnaire . Aktualisierung des Monitorings zur Einführung der Regelung der Kostenübernahme für ausgewählte stationäre Eingriffe (gemäss Artikel 3c und Anhang 1a KLV). Bericht 03/26, 10. März.