Auf einen Blick
- Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen können.
- National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, unter welchen Umständen ein Vaterschaftsurlaub bei einer Totgeburt eines Babys gewährt werden soll.
- Der Bundesrat muss seine Strategie für eine schweizerische Alterspolitik aus dem Jahr 2007 überprüfen und aktualisieren.
Grünes Licht für die Digitalisierung der Erwerbersatzordnung
Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen können. Nach dem Nationalrat genehmigte auch der Ständerat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen einstimmig.
Der Bundesrat will mit dem Ersatz der heutigen Papierformulare Dienstleistende und ihre Arbeitgeber sowie die Stellen für die Durchführung der Erwerbsersatzordnung (EO) administrativ entlasten. Auch soll die Datenqualität verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Erwerbsersatzgelder verkürzt werden. Dies dürfte zu erheblichen Einsparungen bei Arbeitgebern und bei kantonalen Ausgleichskassen führen. Der Bundesrat rechnet mit einmaligen Kosten von vier bis fünf Millionen Franken für die Einführung des Systems.
Erwerbsersatzgesetz (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung)
Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes
National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, unter welchen Umständen ein Vaterschaftsurlaub bei einer Totgeburt eines Babys gewährt werden soll. Demnach soll ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub dann gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den vierzehn Tagen danach stirbt. Die Zeitdauer des Vaterschaftsurlaubs läuft ab Totgeburt oder Tod des Kindes. Allfällig bereits bezogene Tage des Vaterschaftsurlaubs werden angerechnet.
Für Mütter ist diese Voraussetzung schon gegeben. Sie erhalten Mutterschaftsurlaub, wenn das Kind ab der 23. Schwangerschaftswoche stirbt.
Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes
Nationale Alterspolitik soll überarbeitet werden
Der Bundesrat muss seine Strategie für eine schweizerische Alterspolitik aus dem Jahr 2007 überprüfen und aktualisieren. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Simon Stocker (SP/SH) angenommen. In seiner künftigen Alterspolitik soll der Bundesrat die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie die föderalen Strukturen berücksichtigen und relevante Akteure miteinbeziehen. Die Grundlage der bisherigen Alterspolitik des Bundesrates stammt aus dem Jahr 2007.
Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik
Ständerat verlängert Kita-Impulsprogramm bis Ende 2026
Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 weiterlaufen. Der Ständerat ist mit der Verlängerung einverstanden. Seine zuständige Kommission arbeitet derweil an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat; die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) hat den Vorschlag bereits gutgeheissen.
Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026
Nationalrat will Auslandhilfe nicht zugunsten der AHV kürzen
Der Nationalrat will die Gelder für die Entwicklungshilfe nicht zugunsten der Finanzierung der 13. AHV-Rente kürzen. Er hat eine entsprechende Motion aus den Reihen der SVP abgelehnt. Das Geschäft ist damit vom Tisch.
AHV-Zusatzfonds für die Generation 2024
Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie der Generationenvertrag zur Altersvorsorge gestärkt werden kann. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat der Urner Mitte-Ständerätin Heidi Z’Graggen angenommen. Gemäss dem Vorstoss soll jedes neugeborene Kind in der Schweiz bei der Geburt einen Betrag in Höhe des Mindestbeitrags für die AHV von 514 Franken erhalten. Dieser Beitrag soll in einem AHV- Zusatzfonds «Generation 2024 plus» langfristig angelegt werden, um beizutragen, dass die AHV-Rente der jungen Generation nachhaltig gesichert ist. Der Bundesrat soll im Bericht Modelle zur Finanzierung des Zusatzfonds aufzeigen. Im Vordergrund steht die Finanzierung durch den Bund.
Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.