Wintersession 2024: Themen der sozialen Sicherheit

In der Wintersession vom 2. bis 20. Dezember 2024 hat das Parlament unter anderem folgende Vorlagen zur sozialen Sicherheit behandelt: Auszahlung der 13. AHV-Rente, Betreuungszulage für Kinder, betreutes Wohnen zu Hause und frühe Unterstützung von Autismus-Kindern.
Corinne Wirth
  |  20. Dezember 2024
    Recht und Politik
  • Session
Der Solothurner Mitte-Ständerat Pirmin Bischof bringt seinen Fraktionskolleginnen und Kollegen Kaffee. (Parlamentsdienste / Tim Loosli)

Auf einen Blick

  • Der Ständerat stützt den Vorschlag des Bundesrats für die Auszahlung der 13. AHV-Rente ab Dezember 2026.
  • Eltern von Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr sollen mit einer Betreuungszulage entlastet werden.
  • Der Nationalrat will mit speziellen Beiträgen das betreute Wohnen fördern.
  • Kinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen sollen im Vorschulalter besser unterstützt werden.

Ständerat mit 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 einverstanden

Der Ständerat ist einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrats zur Umsetzung der 13. AHV-Rente im Jahr 2026. Der Rat nahm den Vorschlag des Bundesrats einstimmig an. Die Debatte war kurz, denn die Frage der Finanzierung des vom Volk angenommenen «Dreizehnten» wird erst im kommenden Jahr behandelt. Als Nächstes muss der Nationalrat über die Vorlage betreffend der Umsetzung befinden.

Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente

Ständerat stimmt einer Betreuungszulage für Kinder zu

Der Ständerat will Eltern bei den Kosten für die institutionelle Kinderbetreuung mit einer Betreuungszulage entlasten. Die Betreuungszulage soll für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr ausgerichtet werden. Sie beträgt mindestens 100 Franken pro Monat, wenn die Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken.

Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden die Kantone, wie sie dies auch bei den Kinder- und Ausbildungszulagen tun. Im Gegensatz zum Nationalrat verzichtet der Ständerat auf eine Mitfinanzierung des Bundes. Dieser muss sich nun erneut mit der Gesetzesvorlage befassen.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

Ergänzungsleistungen: Nationalrat spricht sich für Beiträge für betreutes Wohnen aus

Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentenbeziehende mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zu Hause wohnen können. Mit der Vorlage sollen Alters- und Pflegeheime entlastet werden. Mit 129 Ja- bei 59 Nein-Stimmen hat der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen. Das Geschäft geht damit an den Ständerat.

Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause). Änderung

Autismus: Nationalrat will Finanzierung von Frühinterventionen sichern

Kinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen sollen besser unterstützt werden. Der Nationalrat hat eine Vorlage angenommen, welche die Finanzierung von intensiver Frühintervention (IFI) durch die Invalidenversicherung und die Zusammenarbeit mit den Kantonen regelt. Nach Ansicht der Kommission des Nationalrats verbessert IFI die Chancengleichheit, indem sie die Autonomie der betroffenen Kinder fördert. Zudem ermöglicht IFI mittel- und langfristig Einsparungen in den Bereichen Sozialversicherungen und Bildung. Der Ständerat muss noch Stellung nehmen.

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen, IFI). Änderung

Parlament bereinigt die Vorlage für neuen Anlauf mit E-ID

Die neue Vorlage für die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises steht. Der Ständerat hat die letzten Differenzen in den Gesetzesbestimmungen zur staatlichen E-ID und dem Kredit für die Einführung ausgeräumt. Die E-ID soll 2026 eingeführt werden. Sie dient der sicheren Identifizierung von Personen und ist damit ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung der laufenden Digitalisierungsprojekte in den öffentlichen Verwaltungen, im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) namentlich für die Digitalisierung der ersten Säule.

Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise

Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Redaktorin, Öffentlichkeitsarbeit, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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