Auf einen Blick
- Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen wird von beiden Räten zur Ablehnung empfohlen und kommt ohne Gegenvorschlag in die Volksabstimmung.
- Eltern, die die Kosten eines Heimaufenthalts für ihr Kind selber tragen, bekommen künftig die volle Hilflosenentschädigung für ihr Kind.
- Parlamentsarbeit soll für Frauen trotz Mutterschaftsurlaub möglich sein.
- Die Auffangeinrichtung BVG darf Freizügigkeitsgelder vier weitere Jahre bei der Bundestresorerie zinsfrei anlegen.
Renteninitiative nun doch ohne Gegenvorschlag
Die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» der Jungfreisinnigen will das Rentenalter für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöhen und anschliessend sukzessive und automatisch an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln.
Nachdem der Nationalrat zunächst einen Gegenvorschlag im Sinne einer AHV-Schuldenbremse verlangt hatte, hat er in der dritten Sessionswoche eine Kehrtwende vollzogen und ist schliesslich auf den Kurs des Ständerates und des Bundesrates eingeschwenkt.
In der Schlussabstimmung lehnten der Nationalrat (mit 143 zu 40 Stimmen bei 11 Enthaltungen) und der Ständerat (mit 32 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung) die Renteninitiative deutlich ab. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Frühjahr 2024 zur Abstimmung.
Keine Kürzung der Hilflosenentschädigung für Kinder
Kinder mit Behinderungen sollen Anspruch auf eine ungekürzte Hilflosenentschädigung haben, wenn sie in einem Heim übernachten und die Kosten für diesen Aufenthalt von ihren Eltern und nicht von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates deutlich angenommen. Diese wird nun umgehend im Rahmen einer Weisungsanpassung umgesetzt. Bei der nächsten Revision der Verordnung über die Invalidenversicherung wird die neue Regelung aus Gründen der Rechtssicherheit zudem in die Verordnung aufgenommen.
Parlamentsarbeit während Mutterschaftsurlaub
Nehmen Parlamentarierinnen während ihres Mutterschaftsurlaubs an Parlamentssitzungen teil, gilt das künftig nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit und führt folglich nicht mehr zur Beendigung des Anspruchs auf die Mutterschaftsentschädigung. Bedingung ist, dass keine Stellvertretung möglich ist. Diese Regelung gilt auch für Kommissionssitzungen, wenn für diese keine Stellvertretungsmöglichkeit vorgesehen ist. Der Ständerat hat eine entsprechende Vorlage seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zur Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes klar angenommen und setzt damit vier Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern und Zug um.
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
- Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Änderung der Bundesgesetzgebung (ZG)
- Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs (BL)
- Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub (LU)
- Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs (BS)
Auffangeinrichtung: Freizügigkeitsgelder zinsfrei anlegen
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG kann während weiteren vier Jahren bei Bedarf maximal zehn Milliarden Franken zinslos bei der Bundestresorerie anlegen, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden. Nationalrat und Ständerat haben die entsprechende Vorlage des Bundesrats einstimmig gutgeheissen.
Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.