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Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Fokus der Governance-Debatte

Die Strukturreform von 2010 hat die Governance in der zweiten Säule insgesamt gestärkt. Dies zeigt eine Evaluation im Auftrag des Bundes. Öffentliche Bedenken, ob diese Massnahmen auch bei zunehmender Bedeutung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ausreichen, können anhand der verfügbaren Daten nicht bestätigt werden.
Benita von Lindeiner
  |  01. April 2026
    Forschung und StatistikRecht und Politik
  • Berufliche Vorsorge
Für die Governance in Vorsorgeeinrichtungen sind die Stiftungsräte von zentraler Bedeutung. (Alamy)

Auf einen Blick

  • Die Governance in der zweiten Säule hat sich seit der Strukturreform von 2010 verbessert, wie eine Evaluation von c-alm zeigt.
  • Die Analyse zeigt keine Hinweise auf systematisch erhöhte Risiken für die finanzielle Stabilität oder der Bereicherung auf Kosten der Versicherten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, macht jedoch deutlich, wie wichtig transparente Strukturen und klare Rollen bei Delegation und Kontrolle sind.
  • Eine weiterentwickelte Governance – etwa durch mehr Transparenz, unabhängiges Controlling und freiwillige Berichterstattung – kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens und zur Vermeidung von Interessenskonflikten leisten.

Die zweite Säule ist als Milizsystem konzipiert. In einer zunehmend komplexen Umwelt sind Stiftungsräte daher darauf angewiesen, gewisse Aufgaben delegieren zu können. Aus Sicht der Governance-Theorie wird hier eine komplexe Konstellation erkennbar: Wenn beauftragte Dienstleister (wirtschaftliche) Eigeninteressen verfolgen und gleichzeitig das oberste Organ nicht vollständig informiert ist, kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Interessen der Versicherten bei allen Entscheidungen an erster Stelle stehen.

Unter «Governance» werden Rahmenbedingungen, Regeln und Kontrollmechanismen definiert, die Interessenskonflikte vermeiden und ungleich verteilte Informationen verringern sollen.

Die Strukturreform von 2010

Mit der Strukturreform 2010 wurde eine Vielzahl von Massnahmen eingeführt, welche auf eine Verbesserung der Governance in der zweiten Säule abzielten. In einer vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebenen Studie haben wir die Wirksamkeit dieser Massnahmen in den Vorsorgeeinrichtungen anhand von Interviews und Datenanalysen untersucht (Von Lindeiner et al. 2026). Zusammen mit zwei weiteren Evaluationen (Rüefli 2026 und Chrobok et al. 2026) bildet sie die Grundlage für einen Bericht des Bundesrats von April 2026.

Unsere Evaluation zeigt, dass die Massnahmen der Strukturreform wirken: Die Governance der Vorsorgeeinrichtungen hat sich im vergangenen Jahrzehnt verbessert. Gleichzeitig zeigten sich jedoch in der öffentlichen Berichterstattung und in Interviews im Rahmen des Projektes auch Bedenken, ob diese Massnahmen ausreichend seien und ob sie dem Trend hin zu Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gerecht werden.

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen bieten vor allem kleinen und mittleren Unternehmen Vorsorgelösungen an, die diese allein nicht mit der gleichen Effizienz und Professionalität erbringen könnten. Die Identifikation mit der Vorsorgeeinrichtung ist in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen jedoch oft geringer als bei einer firmeneigenen Vorsorgeeinrichtung. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Governance-Grundsätzen – vor allem der Transparenz und der unabhängigen Kontrolle. Steht eine gewinnorientierte Servicegesellschaft hinter einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung, so kann es beispielsweise zu einem Interessenskonflikt zwischen den Wachstumszielen dieser Einrichtung und den Interessen der Versicherten kommen. Solche Interessenskonflikte bergen potenziell Risiken – einerseits für die finanzielle Stabilität, andererseits besteht die Gefahr der Bereicherung auf Kosten der Versicherten. Anhand von Datenanalysen haben wir untersucht, ob es Hinweise auf erhöhte Risiken für die finanzielle Stabilität oder für eine Bereicherung auf Kosten der Versicherten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gibt.

Die finanzielle Stabilität

Risiken für die finanzielle Stabilität manifestieren sich letztendlich nur klar und eindeutig in den Zahlungen des Sicherheitsfonds, der im Fall einer Insolvenz einer Vorsorgeeinrichtung die Leistungen an die Versicherten sicherstellt (siehe Grafik). Da zwischen der Insolvenz einer Vorsorgeeinrichtung und der Übernahme der Verpflichtungen durch den Sicherheitsfonds jedoch oft Jahre liegen, fallen diese Daten nur mit einer grossen Verzögerung an. Aus diesem Grund wurden zusätzlich revidierte Jahresrechnungsdaten zur Bilanz, zur Betriebsrechnung und zum Anhang von 51 Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die im Wettbewerb um Anschlüsse der verschiedensten Branchen stehen, und von 85 privat-rechtlichen (firmeneigenen) und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen seit 2015 analysiert.

Der Sicherheitsfonds unterscheidet bei der Übersicht zu seinen erbrachten Leistungen zwischen Zahlungen bei Insolvenzen eigenständiger Vorsorgestiftungen («Stiftungsinsolvenzen»), Zahlungen bei Insolvenzen einzelner Anschlüsse in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen («Vorsorgeeinrichtungen mehrerer Arbeitgeber») sowie Ausgleichszahlungen an die Stiftung Auffangeinrichtung aufgrund von Insolvenzen («Auffangeinrichtung BVG»).

In den untersuchten Daten des Sicherheitsfonds ist keine Zunahme der Risiken für die finanzielle Stabilität in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ersichtlich – denn sowohl die Zahlungen aufgrund von Stiftungsinsolvenzen als auch die Insolvenzzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen mehrerer Arbeitgeber haben im untersuchten Zeitraum im Schnitt kontinuierlich abgenommen. Im Gegenteil: Die im Trend zunehmenden Zahlungen an die Auffangeinrichtung BVG, für die ein Kontrahierungszwang besteht und die keine Anschlüsse als «schlechtes Risiko» ablehnen kann, könnten sogar als Indiz dafür gewertet werden, dass der Auswahlprozess in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu funktionieren scheint. Anschlüssen mit schlechten Risiken bleibt letztlich nur die Auffangeinrichtung BVG.

In den Daten der Jahresberichte lassen sich darüber hinaus auch keine Anzeichen für eine erhöhte Risikobereitschaft der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Vermögensanlage oder für systematisch erhöhte Leistungen im Wettbewerb um Anschlüsse entdecken: Weder sind die Anlagerisiken konsistent höher als bei privat- und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, noch zeigen sich besorgniserregende Leistungsversprechen, auch wenn die Umwandlungssätze in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Stichprobe etwas höher sind. Ein für die finanzielle Stabilität relevantes Governance-Problem kann zumindest aus den Zahlen des Sicherheitsfonds und den Jahresrechnungen nicht identifiziert werden.

Bereicherung auf Kosten der Versicherten?

In den Medienberichten der vergangenen Jahre standen allerdings nicht unbedingt finanzielle Risiken im Fokus, sondern vielmehr eine mögliche Bereicherung auf Kosten der Versicherten – meist im Zusammenhang mit Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die im Wettbewerb um Anschlüsse der verschiedensten Branchen stehen.

Klar scheint: Eine allfällige Bereicherung ist äusserst schwer nachzuweisen. So sind reine Kostenvergleiche nicht immer aussagekräftig, da sich der Dienstleistungsumfang vieler Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen vom Dienstleistungsumfang firmeneigener oder öffentlich-rechtlicher Kassen unterscheiden kann und weil in den meisten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen keine unentgeltlichen Leistungen des Arbeitgebers bezogen werden können.

Trotzdem gibt es gerade wegen des Fokus der Öffentlichkeit auf Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gute Gründe dafür, bei diesen Einrichtungen genauer auf das Thema Governance zu achten. Sonst besteht das Risiko, dass negative Einzelfälle das Bild von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen – sowie von der zweiten Säule als Ganzem – verzerren.

Gewinnorientierung sorgt für Kritik

In den Interviews mit diversen Akteuren der zweiten Säule haben wir auch die Governance-Situation in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen angesprochen. Diese wurde vor allem dann kritisch beurteilt, wenn sie von gewinnorientierten Servicegesellschaften als Geschäftsmodell betrieben werden und das Führungsorgan seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nachkomme, was mehrfach mit der eingeschränkten Parität von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden im obersten Organ begründet wurde. Ein erhöhtes Potenzial für Interessenskonflikte und gegebenenfalls eine Bereicherung auf Kosten der Versicherten wurde vor allem in der Vermögensanlage sowie bei Rechtsgeschäften mit Nahestehenden gesehen.

Die im Rahmen der Studie befragten Akteure haben teils konkrete, auf Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ausgerichtete Anpassungsvorschläge gemacht, die die Governance-Situation weiter verbessern könnten. Auf übergeordneter Ebene wurde mehrfach vorgeschlagen, die Definition der «Nahestehenden» beim Abschluss von Rechtsgeschäften auszuweiten, um beispielsweise auch Rechtsgeschäfte mit der Stifterin der Vorsorgeeinrichtung oder mit Schwesternfirmen innerhalb eines Konzerns erfassen zu können und Interessenskonflikten vorzubeugen.

Einige Befragte fordern mehr Transparenz – vor allem im Hinblick auf Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden sowie im Hinblick auf die Entschädigung von Brokern und Maklern. Andere schlagen vor, die Eigentumsverhältnisse von Dienstleistungserbringern offenzulegen sowie die Kostenprämie bei der Rückdeckung zur besseren Vergleichbarkeit zu den Verwaltungskosten und nicht zu den Versicherungskosten zu zählen. Weiter könnten gemäss den Befragungen die Case-Management-Kosten separat ausgewiesen und die gesamte versicherte Lohnsumme im Jahresbericht offengelegt werden. Schliesslich wurde für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen eine Erweiterung des Revisionsberichts oder die Einführung eines Compliance Reportings diskutiert, um die Transparenz und die Eingriffsmöglichkeiten einer Kontrollinstanz zu erhöhen.

Freiwilliger Governance-Report würde Vertrauen stärken

Auch wenn eine Anpassung der Regulierung vermutlich nicht zeitnah erfolgen wird: Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gut daran tun, dem Thema Governance genügend Aufmerksamkeit zu schenken und so der Kritik, die von Einzelfällen verursacht wird, präventiv zu begegnen.

Dies ist beispielsweise mit einem freiwilligen Governance-Report möglich, der sich vom obersten Organ als wirkungsvolles Führungs- und Kontrollorgan einsetzen lässt und gleichzeitig ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit darstellt. Um die Governance so gut wie möglich auf die Interessen der Versicherten auszurichten und die identifizierten möglichen Probleme zu entschärfen, sollte dieses Reporting die Transparenz erhöhen und für wettbewerbliche Zustände sorgen. Hierfür bieten sich folgende Schwerpunkte an:

  • Vertragsmanagement: Übersicht über Interessensbindungen (Netzwerkanalyse) sowie über sämtliche aktuell vergebenen externen und internen Mandate inklusive letztem Ausschreibungsdatum, Eigentumsverhältnisse und Volumen. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden gemäss einer weitgefassten Definition zu legen, für die besondere Anforderungen bezüglich Vergabeprozess und Marktkonformität eingehalten und die unabhängig kontrolliert werden müssen. Dazu gehören neben Geschäften auf der Anlageseite auch die Rückdeckung oder Brokerverträge.
  • Benchmarking: Überprüfung der Marktkonformität der einzelnen Kostenkomponenten durch Peergroupvergleiche der einzelnen, detaillierten Kostenkomponenten. Für jede Abweichung kann es Gründe geben – aber so gibt es Anhaltspunkte, wo das oberste Organ genauer hinschauen sollte.

Darüber hinaus führt kein Weg an einem unabhängigen Anlagecontrolling vorbei, dessen Ergebnisse direkt im Stiftungsrat vorgestellt und kritisch diskutiert werden. Um die Qualität des Controllings ausreichend hoch anzusetzen, sollten Mindestanforderungen wie ein Rendite- und Risikovergleich mit einer zutreffenden Benchmark sowie eine Performance-Attribution festgelegt sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass das oberste Organ über die notwendigen Informationen verfügt, um Handlungsbedarf zu erkennen und proaktiv reagieren zu können.

Literaturverzeichnis

Chrobok, Steven; Schwanemann, Jörg; Florian Schreiber (2026). Evaluation der Strukturreform BVG: Projekt «Transparenz». Studie im Auftrag des BSV.  Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 5/26.

Rüefli, Christian (2026). Evaluation der Strukturreform BVG: Projekt «Aufsicht». Studie im Auftrag des BSV.  Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 4/26.

Von Lindeiner, Benita; Gamper, Silvan; Weder, Philine (2026). Evaluation der Strukturreform BVG: Projekt «Governance». Studie im Auftrag des BSV. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 3/26.

Partnerin, c-alm
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