Auswirkungen der Renteninitiative auf den Arbeitsmarkt

André Müller, Michael Marti
  |  22. Juni 2022
    Forschung und StatistikRecht und Politik
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  • Sozialhilfe
Marcel Bieri @Keystone

Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative» soll das ordentliche Rentenalter erhöht und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Obschon länger gearbeitet wird, sind keine grösseren negativen Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe zu erwarten. Einige Bevölkerungsgruppen wären aber von der Rentenaltererhöhung besonders betroffen. Dies zeigt eine Untersuchung, welche das Institut ECOPLAN im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) durchgeführt hat.

Auf einen Blick

  • Mit der Renteninitiative wird das ordentliche Rentenalter erhöht und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt.
  • Wegen der Rentenaltererhöhung wird länger gearbeitet – die Erwerbsbevölkerung würde bis 2033 um rund +1,5 Prozent zunehmen.
  • Grössere negative Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe wären nicht zu erwarten.
  • Gesundheitlich angeschlagene Personen, niedrig Qualifizierte, Tieflohn-Beziehende und Personen mit einer fehlende Motivation für ein längeres Erwerbsleben aus verschiedenen beruflichen und persönlichen Gründen wären negativ betroffen von der Rentenaltererhöhung.

Die im Juli 2021 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» will eine Erhöhung und eine Anpassung des ordentlichen Rentenalters an die steigende Lebenserwartung sowie ein gleiches Rentenalter für Mann und Frau.

Fragestellung und Methode

Aufbauend auf dem heute beobachteten Rentenübergang und dessen Determinanten wurden im Rahmen eines Forschungsauftrags die Auswirkungen der Renteninitiative auf die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Personen quantifiziert (Müller et al. 2022). Weiter wurden qualitative Einschätzungen zu den Auswirkungen einer Rentenaltererhöhung auf die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe gemacht. Ausgeklammert wurden die Auswirkungen auf die AHV und die IV. Die Auswirkungen der Renteninitiative auf einzelne Gruppen und auf die Gesamtwirtschaft wurden ebenfalls nur qualitativ analysiert.

Entwicklung des Rentenalters

Ohne weitere Erhöhung des ordentlichen Rentenalters würde der Altersquotient – er bildet das Verhältnis der Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter – im demografischen Referenzszenario (A-00-2020) bis ins Jahr 2070 von heute 32 auf rund 52 ansteigen und dann stabil bleiben. Hierbei ist vom aktuellen ordentlichen Rentenalter ausgegangen worden – ohne Berücksichtigung der Reform AHV 21. Mit der Renteninitiative steigt der Altersquotient bis ins Jahr 2060 auf maximal knapp 40.

G1 Erhöhung des ordentlichen Rentenalters gemäss Renteninitiative und Auswirkungen auf den Altersquotienten

Heutige Arbeitsmarktbeteiligung älterer Personen

Die Grafik G2 illustriert den heutigen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand (Rentenübergang), also die Veränderung des Erwerbsstatus zwischen einem Alter von 58 bis 69 Jahren.

  • Die Erwerbsquote (Arbeitsmarktpartizipation) nimmt ab 58 Jahren kontinuierlich ab. Die Frauen zeigen aber in den letzten 20 Jahren einen starken und die Männer einen leichten Trend zur Erhöhung ihrer Erwerbsquote ab einem Alter von 58 Jahren bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
  • Je höher die Ausbildung, desto höher die Erwerbsquote. Das steigende Ausbildungsniveau der Frauen in den letzten Jahrzehnten dürfte daher ein Grund für die gestiegenen Erwerbsquoten sein.
  • Mit zunehmendem Alter steigt die Frühpensionierungsquote (Arbeitsmarktansatz). Die Frühpensionierungsquoten sind bei Männern und Frauen aber seit 2006 deutlich rückläufig.

G2 Erwerbsquote in Vollzeitäquivalenten

Wird länger gearbeitet, wenn das ordentliche Rentenalter erhöht wird?

Von der schrittweisen Anhebung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 in den Jahren 2001 und 2005 wissen wir, dass die Frauen beim Anstieg des Rentenalter um ein Jahr 7,9 Monate später aus dem Arbeitsmarkt ausgestiegen sind (Lalive und Staubli 2015). Inwieweit die Wirkungen der vergangenen Rentenaltererhöhung der Frauen auf die Renteninitiative übertragbar ist, liegt nicht klar auf der Hand. Die individuellen Präferenzen in Bezug auf Arbeit und Freizeit und der Arbeitsmarkt ändern sich – die künftige Situation ist also nicht mehr direkt vergleichbar mit der vergangenen Situation bei den Erhöhungen des Frauenrentenalters.

Aufgrund dieser Unsicherheiten wurde mit verschiedenen Szenarien abgeschätzt, wie stark die Erwerbsbevölkerung aufgrund der Renteninitiative im Vergleich mit dem demografischen Referenzszenario (A-00-2020) des Bundesamts für Statistik zunimmt. Grafik G3 fasst die aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Schätzung (Szenario «Zentral») und die aus den anderen Szenarien resultierten Bandbreiten zusammen. Im Szenario «Zentral» nimmt die Erwerbsbevölkerung im Jahr 2033 wegen der Renteninitiative um +1,5% oder 69’000 Vollzeitäquivalente zu. Die Bandbreite beträgt +0,8% bis +2,0%. Bis im Jahr 2043 steigt das ordentliche Rentenalter um ein weiteres Jahr. Dementsprechend nimmt die Erwerbsbevölkerung mit +2,8% (+1,6% bis +3,7%) oder 131’000 Vollzeitäquivalenten noch stärker zu.

G3 Zunahme der Erwerbsbevölkerung in Vollzeitäquivalenten aufgrund der Renteninitiative

G3 Zunahme der Erwerbsbevölkerung in Vollzeitäquivalenten aufgrund der Renteninitiative

Auswirkungen der Renteninitiative auf die ALV und die Sozialhilfe

Die schrittweise Erhöhung des ordentlichen Rentenalters gemäss Renteninitiative wird die Arbeitslosigkeit älterer Personen zwar entsprechend dem höheren Rentenalter ausweiten, aber die Arbeitslosenquote wird aufgrund der Rentenaltererhöhung nicht zunehmen. Die Rentenaltererhöhung verändert somit den Saldo des ALV-Budgets nicht wesentlich, da die zusätzlichen Lohnbeiträge in etwa die zusätzlichen ALV-Leistungen decken.

Auch bei der Sozialhilfe darf davon ausgegangen werden, dass sich die Sozialhilfeleistungen entsprechend der Heraufsetzung des Rentenalters ausweiten, was zu Mehrleistungen in der Grössenordnung von 40 Mio. CHF im Jahr 2033 bzw. 70 Mio. CHF im Jahr 2043 führt.

Auswirkungen der Renteninitiative auf die Gesamtwirtschaft

Da wegen der Rentenaltererhöhung mehr gearbeitet wird, wird die Renteninitiative das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhen. Allerdings geht dieser Pro-Kopf-BIP-Anstieg auf Kosten der Freizeit. Der Pro-Kopf-BIP-Anstieg kann darum nicht gleichgesetzt werden mit einer entsprechender Erhöhung der individuellen Wohlfahrt.

Weiter hat die Renteninitiative das Potenzial, die im demografischen Referenzszenario  eingerechnete Netto-Arbeitsmigration in der Periode 2023 bis 2050 um 23% zu reduzieren. Wie stark die Nettomigration vermindert wird, muss aber offenbleiben.

Auswirkungen der Renteninitiative auf verschiedene Bevölkerungsgruppen

Die Renteninitiative wirkt sich – wie jede Reform – unterschiedlich auf verschiedene Bevölkerungsgruppen aus:

  • Die Jahrgänge bis und mit 1963/64 sind von der angestrebten Rentenaltererhöhung nicht betroffen. Ab den Jahrgängen 1963/64 und jünger führt die Renteninitiative zu einem stetig steigenden ordentlichen Rentenalter. Die AHV-Rentenzahlungen setzen also für diese Jahrgänge später ein und fallen im Vergleich zur heutigen Regelung über das ganze Leben betrachtet geringer aus. Demgegenüber sind wegen der Renteninitiative weniger Finanzierungsbeiträge an die AHV zu entrichten. Wie stark die unterschiedlichen Jahrgänge betroffen sind (intergenerationelle Umverteilung), wurde nicht berechnet.
  • Die Renteninitiative trifft Frauen stärker als Männer: Das Rentenalter von Frauen und Männer wird zuerst auf 66 Jahre angehoben und dann an die Lebenserwartung gekoppelt. Da die Rentenaltererhöhung der Frauen beim heutigen Rentenalter von 64 Jahren ansetzt, verlieren die Frauen im Vergleich zu den Männern ein Jahr mehr an AHV-Renten.
  • Die Renteninitiative vermindert die bestehende Umverteilung von den Hochlohn- zu den Tieflohn-Beziehenden. Der Grund dafür ist, dass die AHV die Tieflohn-Beziehenden ihre von den Hochlohn-Beziehenden querfinanzierte AHV-Rente mit steigendem Rentenalter erst später und über das Leben gerechnet entsprechend weniger lang erhalten.
  • Bei einer Erhöhung des Rentenalters verlieren diejenigen Erwerbstätigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, länger zu arbeiten. Sozial und ökonomisch benachteiligte Personen sind stärker von gesundheitlichen Einschränkungen und auch von einer kürzeren Lebenserwartung betroffen als besser gestellte Personen.
  • Mit einer Rentenaltererhöhung verlieren die Personen mit fehlender Motivation für ein längeres Erwerbsleben aus verschiedenen beruflichen und persönlichen Gründen (beispielsweise starke Präferenzen für Freizeit) – insbesondere diejenigen, die es sich finanziell nicht leisten können, frühzeitig in Pension zu gehen.
  • Ältere Stellensuchende und niedrig Qualifizierte verlieren potenziell bei einer Rentenaltererhöhung: Personen, die im fortgeschrittenen Alter eine Stelle suchen, haben aufgrund ihres Alters geringere Chancen eine Arbeitsstelle zu finden («Altersstrafe»). Inwieweit sich dieser Effekt durch eine Erhöhung des Rentenalters verlängert oder ob er sich nur zeitlich verschiebt, ist offen.

Schlussbemerkungen

Die AHV-Finanzen werden durch den demografischen Wandel arg strapaziert. Die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters kann dabei zur Sicherung der AHV-Finanzen beitragen. Für die Rentenalterhöhung sprechen die steigende Lebenserwartung sowie die bessere Gesundheit und Leistungsfähigkeit älterer Personen. Ist gesellschaftlich erwünscht, dass die älteren Erwerbstätigen länger und sogar über das Rentenalter hinaus arbeiten (zum Beispiel wegen eines künftigen Fachkräftemangels), ist in einem grossen Teil der Gesellschaft ein Kulturwandel nötig. Sowohl die Unternehmen als auch die älteren Erwerbstätigen müssen die Arbeit im fortgeschrittenen Alter neu bewerten.

Literaturverzeichnis

Lalive, Rafael; Staubli, Stefan (2015). How Does Raising Women’s Full Retirement Age Affect Labor Supply, Income, and Mortality? NBER Retirement Research Center Paper No. NB 14-09.

Müller, André; Engel, Tanja; Marti, Michael; Spillmann, Corinne (2022). Renteninitiative: Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Gesamtwirtschaft, ALV und Sozialhilfe. Ecoplan, Studie im Auftrag des BSV. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 9/22.

Dipl. Ing. ETH, lic. rer. pol., Partner Ecoplan.
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Dr. rer. pol., Partner Ecoplan.
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