Gesamtarbeitsverträge zur Integrationsförderung

Die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen stagniert. ­Gesamtarbeitsverträge haben das Potenzial, dies zu ändern. Der Dachverband der Arbeitnehmenden, ­Travail.­Suisse, hat die Bedeutung der Gesamtarbeitsverträge für die Arbeitsmarktintegration untersucht und stellt fest, dass durchaus Handlungsansätze vorhanden sind.
Bruno Weber-Gobet
  |  01. Juni 2018
  • Eingliederung
  • Invalidenversicherung

Die Integration der Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist seit einigen Jahren ein breit abgestütztes Anliegen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Arbeit und Beschäftigung haben aber primär für die betroffenen Menschen selber einen hohen Stellenwert, unter anderem weil sie eine wesentliche Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sind.

Obwohl bereits vielfältige Massnahmen zur Stärkung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen ergriffen wurden, hat eine Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) gezeigt, dass sich die Erwerbschancen der Betroffenen seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2004 nicht substantiell zum Positiven verändert haben (Arbeitsgemeinschaft BASS/ZHAW 2015). Diese ernüchternde Bilanz widerspiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik zur tatsächlichen Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen (BFS 2017a und 2017b): Im Jahr 2015 waren von den Menschen mit Behinderungen im Erwerbsalter 68 Prozent erwerbstätig. Das liegt nach wie vor deutlich tiefer als bei den Menschen ohne Behinderungen, wo 84 Prozent Erwerbstätige zu verzeichnen waren (vgl. Grafik G1).

Gesamtarbeitsverträge mit spezifischem Potenzial Trotz vermehrter Förderung der beruflichen Integration im Rahmen der Sozialversicherungen, insbesondere der Invalidenversicherung, und vielfältiger Anstrengungen weiterer Akteure, stagniert die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen. Das ist nicht nur unhaltbar für die Betroffenen selber, sondern auch unbefriedigend im Kontext des Fachkräftemangels einerseits und der erheblichen Kosten der Sozialversicherungen andererseits. Zusätzliche Bemühungen drängen sich auf. Als eine davon versteht sich das Projekt von Travail.Suisse «Über Gesamtarbeitsverträge, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern».

Gesamtarbeitsverträge (GAV) als Regelungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden haben ein spezifisches Potenzial zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen: Mit ihnen lassen sich branchenbezogene Lösungen treffen, die der Situation einer Branche oder eines Unternehmens besser gerecht werden als gesetzliche Vorgaben, die für alle gleichermassen verbindlich sind. Da auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen je nach Behinderungsart (körperlich, geistig, psychisch, mehrfachbehindert) und individueller Lebenssituation (in Rente, aus Rente, nach Ausbildung, in Anstellung etc.) unterschiedlich sind, könnten gerade branchenspezifische Bestimmungen für ihre Arbeitsmarktintegration besonders dienlich sein.

Ambitionierte Projektziele In Anbetracht seines Potenzials erscheint es sinnvoll, dem GAV bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Genau das ist die Zielsetzung des Travail.Suisse-Projekts, das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) seit 2016 unterstützt und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitfinanziert wird.

Das Projekt umfasst drei Phasen. In einer ersten Phase wurde mithilfe einer Dokumentenanalyse und auf der Basis von Interviews ein Zwischenbericht erarbeitet (Weber-­Gobet 2017). Letzterer beschreibt die Zielsetzung, ortet bereits bestehende Regelungen in verschiedenen GAV, identifiziert bestehende Lücken und skizziert Vorschläge an die Sozialpartner. Im Verlauf des Jahres 2018 werden die Sozialpartner in der zweiten Phase auf der Grundlage des Berichts für das Thema sensibilisiert und motiviert, das Anliegen zu diskutieren und in die GAV-Verhandlungen aufzunehmen, sodass entsprechende neue oder ergänzende Regelungen in ihre Gesamtarbeitsverträge einfliessen können. In einer dritten Phase wird im ersten Halbjahr 2019 überprüft, ob und wie die Vorschläge aus dem Bericht in die Gesamtarbeitsverträge eingeflossen sind.

Accord paritaire genevois – auf GAV abgestützt, separat ­vereinbart

Um Verrentungen nach Unfällen und Krankheiten zu verhindern, hat die rund 1200 kleine und sehr kleine Unternehmen sowie 14 000 Arbeitsstellen umfassende Genfer Baubranche im Jahr 2009 mit dem sogenannten Accord paritaire genevois (www.fmb-ge.ch > Prestations entreprises) eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Sozialpartnern und Versicherern getroffen, die organisatorisch zwar weiter greift als die GAV, sich aber dennoch am Prinzip der Sozialpartnerschaft orientiert (Ankers/Flamand-Lew 2017). Dank standardisierter Prozesse, einer besseren Ausfinanzierung der Massnahmen und monatlicher Treffen zur Besprechung konkreter Fälle sollen sowohl die menschlichen als auch die versicherungstechnischen Probleme gelöst werden. Die starke sozialpartnerschaftliche Struktur und Tradition des Sektors, der durch allgemeinverbindliche GAV vollständig abgedeckt ist, sind Erfolgsfaktoren dieses Eingliederungsdispositivs, dessen Zusammenarbeit nicht in den GAV selbst, sondern in einer separaten Vereinbarung geregelt wird.

Die Vereinbarung hat das Ziel, die Betriebe im Hinblick auf den Arbeitsplatzerhalt und die berufliche Wiedereingliederung erkrankter oder verunfallter Mitarbeiter zu unterstützen. Durch rasches und koordiniertes Handeln soll die Erwerbsfähigkeit von Personen erhalten werden, die gesundheits- oder unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Ein Novum ist, dass zu den Unterzeichnenden nicht nur die Sozialpartner (Arbeitgeber, Gewerkschaften), sondern auch die Privat- und Sozialversicherer (Krankentaggeldversicherung, Suva, IV) gehören.

Redaktion CHSS

Einige Regelungen in GAV bereits vorhanden Die Analyse aktuell gültiger GAV in der ersten Projektphase machte bereits einige Regelungen aus, die der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen förderlich sind (Weber-Gobet 2017). Primär finden sich Vorgaben zur Entlöhnung bei eingeschränkter Produktivität. Weitere Bestimmungen zielen darauf ab, den Arbeitsplatz von erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden zu erhalten. Vereinzelt verbieten die GAV die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen oder sie skizzieren mögliche Ansätze für deren Integration in eine Branche oder einen bestimmten Betrieb.

Die in der ersten Projektphase befragten Fachleute aus Versicherungen, Organisationen der Arbeitswelt, Behindertenorganisationen, Sozialinstitutionen, Integrationsfirmen und der Wissenschaft sehen Chancen, dass sich der GAV durchaus auch dafür eignen könnte, beim Coaching und der Weiterbildung, bei der Sensibilisierung der Belegschaft oder bei Regelungen bezüglich Krankentaggeldversicherung und Löhnen in Sozialfirmen Lücken zu schliessen.

Vorschläge an die Sozialpartner In den Gesprächen mit den Fachleuten und einer breit abgestützten Begleitgruppe wurden erste Themen benannt, deren Regelung sich in einem GAV besonders anbieten würde, um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie sind im Zwischenbericht des Projektes festgehalten. Davon ausgehend macht Travail.Suisse konkrete Vorschläge: Als erstes ist bei der Anpassung bestehender oder der Festlegung neuer Regelungen jeweils vorgängig zu prüfen, ob ein GAV nicht selber zum Hindernis für die angestrebte berufliche Eingliederung werden könnte. Vielmehr ist darauf zu achten, dass er mit seinen spezifischen Bestimmungen die Arbeitsmarktintegration fördert.

Als nützlich erweisen sich nicht nur die Regelung der Entlöhnung bei eingeschränkter Produktivität, sondern auch der Aufbau von Strukturen innerhalb der Branche, die sowohl die Betriebe, als auch die Menschen mit Behinderungen bei der Integration unterstützen. Da die Handlungsmöglichkeiten vielfältig sind, können Prioritäten gesetzt werden, sei es im Bereich der Informationen, der Sensibilisierung, der Beratung oder des Coachings, der Weiterbildung, der Digitalisierung oder der Barrierefreiheit. Schliesslich gilt es, die Frage der Finanzierung von geplanten Massnahmen zu stellen und dafür Lösungen zu finden.

Eine neue Dimension eröffnet sich, wenn die Integrationsanstrengungen über den Arbeitsplatzerhalt oder die Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall hinausgehen und die erstmalige Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ins Auge gefasst wird. Hier braucht es Massnahmen wie innerbetriebliche Sensibilisierung, IV-ergänzende Leistungen bei Einarbeitung und Coaching, Beratung zur Krankentaggeldversicherung, Benennung eines Integrationsverantwortlichen und ein inklusives Arbeitsumfeld.

Bei allen Integrationsmassnahmen geht es nicht nur darum, Menschen mit Behinderungen kurzfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern vor allem auch darum, sie langfristig im Arbeitsmarkt zu halten. Um die Nachhaltigkeit beruflicher Eingliederung zu gewährleisten, sollte der Weiterbildung und dem Coaching aller Involvierten besondere Beachtung geschenkt werden.

Erste Reaktionen von Branchenvertretern Gegenwärtig befindet sich das Projekt in der zweiten Phase. Ziel ist es, die Sozialpartner für das Thema zu sensibilisieren und zu erreichen, dass neue oder sinnvolle ergänzende Regelungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen Eingang in GAV finden. Bislang konnte das Projekt an verschiedenen Veranstaltungen von Sozialpartnern vorgestellt werden. Zudem wurde der Bericht an rund 30 Branchenorganisationen verschickt. Letztere wurden im Anschluss an den Versand telefonisch kontaktiert, um eine erste Beurteilung des Anliegens einzuholen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren, an dem das Projekt im Detail vorgestellt und diskutiert werden soll. Obschon die Befragten sich dem Ansinnen gegenüber grundsätzlich offen zeigten, stufen sie die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen nicht als Priorität ein. Auch bestehen Bedenken, ob es überhaupt mehr braucht als die Möglichkeit, für Menschen mit einer verminderten Produktivität den Mindestlohn zu unterschreiten. Überdies fragen sich Vertreter von Branchen mit hohem Unfallrisiko, ob ihre Branche überhaupt geeignet sei, Menschen mit Behinderungen zu integrieren.

Abschliessend gilt es festzuhalten, dass es vollkommen in der Autonomie der Sozialpartner liegt, ob und welche Vorschläge zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen sie in GAV-Verhandlungen einbringen und allenfalls übernehmen wollen. Denn es macht gerade die Stärke der Sozialpartnerschaft aus, dass die Verhandlungspartner die Kompetenz haben, Regelungen zu treffen, die sich an den spezifischen Anforderungen und Zielen ihrer Branche ausrichten.

Lic. theol., Leiter der Abteilung Bildungspolitik, Travail.Suisse.
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