In den letzten Jahren ist der Zugang zu den Ergänzungsleistungen (EL) vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch wenn sich der Nichtbezug aufgrund fehlender Studien nach wie vor schwer quantifizieren lässt, gehen einige Schätzungen davon aus, dass bis zu 30 Prozent der Anspruchsberechtigten ihnen zustehende Leistungen nicht abrufen könnten.
Der Nichtbezug ist problematisch, da die Renten der Invalidenversicherung (IV) oft nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten: Fast jede zweite Person mit einer IV-Rente bezieht Ergänzungsleistungen. Diese bilden somit ein unverzichtbares soziales Netz, das es Menschen mit Behinderung ermöglicht, unter würdigen Bedingungen zu leben.
Als grösste Schweizer Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung begleitet Pro Infirmis jedes Jahr zahlreiche Personen dabei, ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend zu machen. Dabei gilt es einige Hürden zu überwinden, wie Rückmeldungen von Pro-Infirmis-Mitarbeitenden zeigen.
400-seitige Wegleitung
Das erste Hindernis ist die Komplexität des Systems. So wurde im Zuge der vergangenen EL-Revisionen die individuelle Situation der Versicherten stärker berücksichtigt. Diese hat zwar dazu beigetragen, bestimmte Berechnungen fairer auszugestalten – beispielsweise für Familien oder bei den Wohnkosten. Aber dieser Detaillierungsgrad hat auch eine Kehrseite: Die Zahl der Vorschriften ist heute sowohl für die Leistungsbeziehenden als auch für die Fachleute nur noch schwer zu überblicken. «Die Wegleitung über die Ergänzungsleistungen umfasst ganze 400 Seiten und wird jedes Jahr aktualisiert», erklärt ein Experte von Pro Infirmis. «Und das ist nur ein Teil der Rechtsgrundlagen, die wir berücksichtigen müssen.»
Zu dieser rechtlichen Komplexität kommt noch ein erheblicher Verwaltungsaufwand hinzu. Für einen Antrag auf Ergänzungsleistungen müssen zahlreiche Belege eingereicht werden, die sich teilweise über Jahre erstrecken. Häufig werden zusätzliche Auskünfte verlangt, und die Fälle können rasch sehr spezifisches Fachwissen erfordern, insbesondere wenn es um Wohneigentum, Vermögenswerte aus der beruflichen Vorsorge oder rückwirkende Verfügungen geht.
Föderalismus auf die Spitze getrieben
Die unterschiedlichen kantonalen Praktiken stellen eine zweite grosse Herausforderung dar. Manche Ausgaben werden in einem Kanton anerkannt, in einem anderen jedoch nicht. So unterscheiden sich beispielsweise die Mietzinsmaxima. Bereits ein Umzug kann daher die Höhe der Leistungen erheblich beeinflussen. Diese starke territoriale Ausrichtung verlangt von den Sozialarbeitenden gute, stets aktuelle Kenntnisse der Besonderheiten der jeweiligen Region.
Vor diesem Hintergrund spielen die Sozialberatungen von Pro Infirmis eine zentrale Rolle. Die Sozialarbeitenden prüfen systematisch die Ansprüche der von ihnen betreuten Personen, führen Finanzanalysen durch, füllen Formulare aus, stellen Unterlagen zusammen, erläutern Verfügungen und reichen gegebenenfalls Einsprache oder Beschwerde ein. Aus den Gesprächen geht hervor, dass diese Unterstützung weit über eine rein administrative Beratung hinausgeht: Oftmals ist sie die Voraussetzung dafür, dass eine Person ihre Rechte tatsächlich geltend machen kann.
Prüfen bis ins letzte Detail
Die befragten Fachleute bedauern, dass die Kontrollen im Laufe der Jahre kontinuierlich verschärft wurden. Die Ausgleichskassen verlangen vermehrt Belege und gehen bei der Kontrolle der Sachverhalte immer mehr ins Detail. Diese Entwicklung dient zwar der Betrugsbekämpfung, erschwert aber gleichzeitig das Vorgehen für Menschen, die durch eine Behinderung oder eine prekäre finanzielle Lage ohnehin schon benachteiligt sind, ganz massiv.
Die erwähnten Verbesserungsansätze verfolgen alle dasselbe Ziel: das System zugänglicher machen. Für Fachleute unverzichtbar sind dabei eine starke soziale Kompetenz, die Nähe zu den Betroffenen und die Zeit für die individuelle Unterstützung. Der finanzielle Druck aufgrund der Unterfinanzierung von Pro Infirmis führt jedoch dazu, dass für die betroffenen Menschen immer weniger Zeit zur Verfügung steht. Eine Sozialarbeiterin bringt es auf den Punkt: «Wir legen grossen Wert auf die Selbstbestimmung der Kundinnen und Kunden, aber in der Praxis müssen wir die Formalitäten zunehmend ohne sie erledigen, weil es sonst zu lange dauert.»
Paradoxe Situation
Die Analyse der Fachleute zeigt ein widersprüchliches Bild. Die Ergänzungsleistungen sind ein wesentliches Instrument unseres Sozialsystems, doch ihre zunehmende Komplexität erschwert den Zugang dazu oder schliesst sogar einen Teil der Versicherten aus. Im Spannungsfeld zwischen Kostenkontrolle und dem Anspruch, allen Menschen ein Existenzminimum zu sichern, hat die Bürokratie zugenommen. Die versicherte Person muss unbedingt wieder in den Mittelpunkt des Systems gerückt werden.
In der Rubrik «Standpunkt» kommen Organisationen von ausserhalb der Bundesverwaltung zu Wort. Ihre Meinung kann von derjenigen des Bundesrats abweichen.