Auf einen Blick
- Fast zwei Drittel der Beziehenden von Ergänzungsleistungen (EL) erhalten diese in Verbindung mit einer Rente der Altersversicherung der ersten Säule, ein Drittel in Verbindung mit einer IV-Rente.
- Nahezu zwei Drittel der Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung betreffen Frauen; praktisch zwei Drittel der Personen mit Ergänzungsleistungen zur IV sind ledig.
- Die Wahrscheinlichkeit, auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein, steigt mit dem Eintritt in ein Heim, ebenso wie deren Höhe.
Im Dezember 2025 bezogen insgesamt 361 200 Personen Ergänzungsleistungen (EL). Das geht aus der 2026 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlichten Statistik der Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV) hervor. In der AHV wird dabei zwischen Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung (EL zur AV) und Ergänzungsleistungen zur Hinterlassenenversicherung (EL zur HV) unterschieden.
Fast zwei Drittel (64%) aller EL-Beziehenden, das sind rund 231 900 Personen, erhielten Ergänzungsleistungen zu einer Rente der Altersversicherung. Rund ein Drittel (35%) bekam Ergänzungsleistungen zu einer IV-Rente (126 100 Personen). Ergänzungsleistungen zu einer Rente der Hinterlassenenversicherung bezogen hingegen nur 1 Prozent aller EL-Beziehenden (3200 Personen). In der EL-Statistik gelten Personen als Beziehende von Ergänzungsleistungen zur Altersrente, sobald sie das Referenzalter (früher: Rentenalter) erreicht haben. Auch Personen, die eine Rente der Hinterlassenenversicherung erhalten, weil diese höher ausfällt als die Altersrente, sind erfasst.
Knapp jede fünfte Ergänzungsleistungen beziehende Person wohnt in einem Heim. Dieser Anteil war bei Personen mit Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung (19%) leicht höher als bei Personen mit Ergänzungsleistungen zur IV (17%).
Die EL-Bezugsquote, das heisst der Anteil der Rentenbeziehenden einer Versicherung, die EL beziehen, beträgt in der Altersversicherung 12 Prozent und bei der Hinterlassenenversicherung knapp 9 Prozent. Demgegenüber beläuft sich die EL-Bezugsquote in der IV auf fast 50 Prozent. Mit anderen Worten: Jede zweite Person mit einer IV-Rente kann ihren Lebensbedarf nicht mit ihrem Einkommen (unter anderem IV-Rente, Rente aus der zweiten Säule, allfälliges Erwerbseinkommen usw.) decken und ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Bei den EL-Beziehenden in der Altersversicherung ist dies nur etwa jede zehnte Person.
Soziodemografische Profile der EL-Beziehenden
Je nach Versicherung unterscheiden sich die soziodemografischen Merkmale der EL-Beziehenden erheblich. Fast zwei Drittel der Personen mit Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung sind Frauen (64%), während das Geschlechterverhältnis bei den Ergänzungsleistungen zur IV nahezu ausgeglichen ist (48% Frauen). Ergänzungsleistungen zur Hinterlassenenversicherung beziehen hingegen fast ausschliesslich Frauen (96%).
Bei der Verteilung nach Zivilstand finden sich ebenfalls Unterschiede: Von EL-Beziehenden in der Altersversicherung sind 32 Prozent getrennt oder geschieden, 30 Prozent sind verheiratet, 23 Prozent verwitwet und 15 Prozent ledig. Im Gegensatz dazu sind EL-Beziehende in der IV mehrheitlich ledig (64%),18 Prozent sind getrennt oder geschieden, 17 Prozent sind verheiratet und nur 1 Prozent ist verwitwet.
Knapp zwei Drittel der EL-Beziehenden in der Altersversicherung sind jünger als 79 Jahre (65%). Dabei handelt es sich hauptsächlich um Personen, die das Referenzalter erreicht haben. Personen, die das Referenzalter noch nicht erreicht haben, sind Ehepartnerinnen und Ehepartner von Rentenbeziehenden, die ebenfalls als EL-Beziehende gelten, da bei der Berechnung des EL-Anspruchs die finanzielle Situation des Haushalts berücksichtigt wird.
Bei den EL-Beziehenden in der Altersversicherung steigt der Anteil der im Heim lebenden Personen mit zunehmendem Alter (siehe Grafik 1): Während von den unter 75-jährigen EL-Beziehenden weniger als 10 Prozent in einem Heim leben, sind es nach Erreichen des 90. Altersjahres über 50 Prozent.
Die EL-Bezugsquote in der Altersversicherung erhöht sich mit zunehmendem Alter – was zum grossen Teil auf einen Heimeintritt und die damit verbundenen höheren Ausgaben zurückzuführen ist. Bei unter 80-Jährigen liegt die Bezugsquote unter 12 Prozent, ab 95 Jahren beträgt sie 26 Prozent (vgl. EL-Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV).
Bei den Ergänzungsleistungen zur IV sind von den unter 25-Jährigen bis zum Erreichen des Referenzalters alle Alterskategorien vertreten, wobei die Zahl der EL-Beziehenden mit zunehmendem Alter steigt. Insgesamt ist mehr als die Hälfte unter 50 Jahre alt (56%). Der Anteil der EL-Beziehenden in der IV, die in einem Heim leben, verteilt sich relativ gleichmässig auf die verschiedenen Alterskategorien (durchschnittlich 17%).
Einnahmen und Ausgaben bei EL-Beziehenden zu Hause
Die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistungen (ohne Krankheits- und Behinderungskosten) entspricht der Differenz zwischen den anrechenbaren Einnahmen und den anerkannten Ausgaben. Die durchschnittlichen finanziellen Verhältnisse der EL-Beziehenden unterscheiden sich vor allem nach Wohnsituation und nur geringfügig nach Versicherung.
Beim allgemeinen Lebensbedarf (Nahrung, Kleidung, Telefon, Internet-/Fernsehanschluss usw.) wird für EL-Beziehende zu Hause eine Pauschale von 1723 Franken pro Monat für Alleinstehende und von 2584 Franken pro Monat für Ehepaare anerkannt. Die Pauschale entspricht im Durchschnitt etwas mehr als der Hälfte der anerkannten Ausgaben, wobei die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für Alleinstehende bei 3319 Franken und für Ehepaare bei 4988 Franken liegen. Die bei der EL-Berechnung anerkannte Miete macht bei Alleinstehenden zu Hause fast ein Drittel der Ausgaben aus, bei zu Hause lebenden Ehepaaren ein Viertel. Die Krankenkassenprämien belaufen sich bei Alleinstehenden zu Hause auf 16 Prozent der anerkannten Ausgaben, bei Ehepaaren auf 22 Prozent.
Die anrechenbaren Monatseinnahmen für alleinstehende EL-Beziehende zu Hause liegen bei durchschnittlich 1971 Franken. Dabei entfallen unter anderem mehr als 80 Prozent auf Renten der ersten Säule (AHV und IV), weitere 6 bis 10 Prozent betreffen andere Renten (Renten der zweiten Säule, ausländische Renten, Renten der Unfallversicherung usw.). Bei Ehepaaren, die zu Hause leben, betragen die anrechenbaren Einnahmen 3219 Franken, wobei die Renten der ersten Säule zwischen 77 Prozent (EL zur Altersversicherung) und 53 Prozent (EL zur IV) des Einkommens ausmachen (siehe Grafik 2).
Dieser Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass bei Verheirateten oft beide Ehegatten eine Rente der Altersversicherung beziehen, während dies bei IV-Rentnerinnen und -Rentnern seltener der Fall ist. Demgegenüber sind die anderen Renten bei Ehepaaren mit Ergänzungsleistungen zur IV (durchschnittlich 382 Franken pro Monat) etwas höher als bei Paaren mit Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung (durchschnittlich 319 Franken pro Monat).
Das Erwerbseinkommen macht zwischen 1 Prozent (EL zur Altersversicherung) und 7 Prozent (EL zur IV) der Einnahmen von Alleinstehenden beziehungsweise zwischen 6 Prozent (EL zur Altersversicherung) und 29 Prozent (EL zur IV) der Einnahmen von Ehepaaren aus. Der Anteil Erwerbstätiger ist bei EL-Beziehenden in der Altersversicherung tatsächlich gering (4% aller «Ansprechpersonen der EL»; 11% bei Ehepartnern und Ehepartnerinnen, von denen ein Teil das Referenzalter noch nicht erreicht hat). In der Regel ist ihr Einkommen relativ gering und liegt im Schnitt bei 10 675 Franken brutto pro Jahr.
Bei EL-Beziehenden in der IV ist der Anteil Erwerbstätiger deutlich höher: Fast ein Drittel erzielt ein Erwerbseinkommen (29% aller Ansprechpersonen der EL und 39% der Ehepartner und Ehepartnerinnen), wobei das durchschnittliche Einkommen mit 9871 Franken brutto pro Jahr noch etwas tiefer ist als bei EL-Beziehenden in der Altersversicherung.
Erwerbseinkommen werden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen als Einnahme angerechnet: bei allen Ansprechpersonen der EL zu zwei Dritteln und bei Ehegattinnen – beziehungsweise -gatten ohne EL-Anspruch zu 80 Prozent, wobei ein jährlicher Freibetrag von 1300 Franken für Alleinstehende und von 1950 Franken für Ehepaare gewährt wird.
Höhere EL-Beträge für Personen im Heim
Bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern erfolgt die EL-Berechnung individuell, auch wenn sie verheiratet sind: Durchschnittlich belaufen sich hier die Ergänzungsleistungen auf 3769 Franken in der Altersversicherung und auf 4143 Franken in der IV.
Die anerkannten Ausgaben in der EL enthalten keine Pauschale für den allgemeinen Lebensbedarf. Hingegen werden die Heimtaxen angerechnet, die etwas mehr als 80 Prozent der anerkannten Ausgaben ausmachen. Sie belaufen sich auf durchschnittlich 6989 Franken pro Monat bei Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung und auf durchschnittlich 6151 Franken pro Monat bei Ergänzungsleistungen zur IV.
Die Krankenkassenprämien betragen bei Personen im Heim 8 Prozent der anerkannten Ausgaben, während für persönliche Auslagen zwischen 6 Prozent (EL zur Altersversicherung) und 7 Prozent (EL zur IV) geltend gemacht werden können. Die Kostenbeteiligung der EL-Beziehenden an den Heimkosten beläuft sich auf 4 Prozent bei EL-Beziehenden in der Altersversicherung und 1 Prozent bei EL-Beziehenden zur IV.
Die anrechenbaren Durchschnittseinnahmen von Personen im Heim sind im Schnitt höher als jene von Personen, die zu Hause leben, insbesondere bei den Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung (3224 Franken für Alleinstehende im Heim und 2087 Franken für Alleinstehende zu Hause). Bei den Ergänzungsleistungen zur IV belaufen sie sich auf 2010 Franken im Heim und 1794 Franken zu Hause.
Da die anerkannten Ausgaben im Heim deutlich höher sind als zu Hause, werden Ergänzungsleistungen nach dem Heimeintritt nicht nur Personen mit geringem, sondern auch mit mittlerem Einkommen gewährt.
Der Anteil der Renten der ersten Säule an den Einnahmen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern mit Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung beträgt durchschnittlich 63 Prozent. Bei den Heimbewohnerinnen und -bewohnern mit Ergänzungsleistungen zur IV sind es 82 Prozent der Einnahmen – obwohl hier die Einnahmen aus einer Rente der ersten Säule höher sind. So beträgt das durchschnittliche Einkommen aus einer Rente der ersten Säule bei EL-Beziehenden in der Altersversicherung 2024 Franken pro Monat und bei EL-Beziehenden in der IV 1655 Franken pro Monat. Der Hauptgrund ist, dass die anderen Renteneinnahmen (Renten der zweiten Säule, ausländische Renten, Renten der Unfallversicherung usw.) von EL-Beziehenden zur Altersversicherung (669 Franken pro Monat) höher sind als bei EL-Beziehenden zur IV (113 Franken).
Die durchschnittliche Hilflosenentschädigung entspricht bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern mit Ergänzungsleistungen in der Altersversicherung 7 Prozent der durchschnittlichen Monatseinnahmen (gegenüber 5 Prozent in der IV). Schliesslich macht der Vermögensverzehr bei im Heim lebenden EL-Beziehenden in der Altersversicherung (7%) einen höheren Anteil der Einnahmen aus als bei im Heim lebenden EL-Beziehenden in der IV (3%).
Vielfältige Profile
Zusammenfassend lässt sich sagen: EL-Beziehende stellen keine homogene Gruppe dar, sondern setzen sich aus Personen in unterschiedlichen Lebenssituationen zusammen.
Unter den Personen, die das Referenzalter erreicht haben, sind Frauen, Geschiedene und Getrennte sowie ältere Menschen häufiger auf Ergänzungsleistungen angewiesen, da sie vielfach über ein geringeres Vermögen und eine tiefere Rente der zweiten Säule verfügen. Unter den IV-Beziehenden finden sich insbesondere Ledige, Geschiedene oder Getrennte öfter unter den Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen.
Die Wahrscheinlichkeit, auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein, steigt bei einem Heimeintritt. Dadurch werden auch höhere Ergänzungsleistungen ausgerichtet, da die Kosten stark ansteigen. Knapp jede fünfte EL-beziehende Person lebt in einem Heim. Dieser Anteil ist in der Altersversicherung (19%, Stand Dezember 2025) etwas höher als in der IV (17%).
Der Anteil der EL-Beziehenden, die im Heim leben, steigt bei den Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung mit zunehmendem Alter deutlich an, während er bei den Ergänzungsleistungen zur IV über die einzelnen Altersgruppen hinweg relativ ausgeglichen ist.
Je nach Wohnsituation kann die Höhe der Ergänzungsleistungen stark variieren, da etwa bei einem Heimaufenthalt hohe Kosten anfallen. Während die Renten der ersten Säule für alle EL-Beziehenden die wichtigste Einkommensquelle bei der EL-Berechnung bilden, machen die anderen Renten (zweite Säule, ausländische Renten usw.) mehr als ein Fünftel der anrechenbaren Einnahmen bei im Heim lebenden EL-Beziehenden in der Altersversicherung aus (gegenüber 6 Prozent bei EL-Beziehenden in der IV, die im Heim leben). Das anrechenbare Erwerbseinkommen macht hingegen fast ein Drittel der anerkannten Einnahmen von zu Hause lebenden Ehepaaren mit Ergänzungsleistungen zur IV aus, gegenüber lediglich 6 Prozent bei zu Hause lebenden Paaren mit Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung.
Datenquellen zu den Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen (EL) – Übersicht, Publikation
Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Ergänzungsleistungen: Wenn die Rente nicht reicht (Beitrag in der «Sozialen Sicherheit», Sandy Outeiro, 26. Februar 2026)